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BGH, 14.08.1997 - 4 StR 352/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vergewaltigung in zwei Fällen - Gewaltsames Erzwingen des Beischlafs von der geschiedenen Frau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 11
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98
Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren …
b) Indes ist bei konkreter Betrachtungsweise (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 11) das alte und das neue Recht jeweils in ihrem Gesamtgefüge gegenüberzustellen, soweit alte und neue Vorschriften in ihrem Unrechtskern (…dazu Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 18) vergleichbar sind. - BGH, 23.10.1997 - 4 StR 485/97
Vergewaltigung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung sowie mit vorsätzlicher …
Bei der gebotenen konkreten Betrachtungsweise kann er deshalb insoweit milderes Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB sein, dessen Rückwirkung nach § 354 a StPO auch vom Revisionsgericht zu berücksichtigen ist (Senatsbeschlüsse vom 22. Juli 1997 - 4 StR 307/97 - und vom 14. August 1997 - 4 StR 352/97). - BGH, 10.03.1998 - 4 StR 66/98
Behandlung des bloßen Duldens einer falschen Aussage in der Hauptverhandlung als …
Dem schließt sich der Senat an (…vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 20; Senatsbeschluß vom 24. März 1995 - 4 StR 113/95) mit dem Hinweis, daß die nunmehr entscheidende Strafkammer auch zu prüfen haben wird, ob eine der Neufassungen des § 177 StGB (BGBl. 1997 I S. 1607 und BGBl. 1998 I S. 164, 173 [Inkrafttreten: 1. April 1998]) das mildere Gesetz i.S.d. § 2 Abs. 3 StGB ist (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 11; BGH StV 1997, 634). - OLG Hamm, 02.07.1998 - 3 Ss 495/98
Auslandszeugen, unzureichende Beweiswürdigung, Unerreichbarkeit von Zeugen, …
Straftaten (ebenfalls vom 26.01.1998, BGBl 1, 160) als das im Vergleich zur alten Fassung des § 177 StGB mildere Gesetz gemäß § 2 Abs. 3 StGB der Verurteilung des Angeklagten zugrundezulegen ist (vgl. BGHR StGB § 2 Abs. 3 Gesetzesänderung 11).