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   BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90   

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https://dejure.org/1990,3895
BGH, 14.11.1990 - 2 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,3895)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1990 - 2 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,3895)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1990 - 2 StR 500/90 (https://dejure.org/1990,3895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Mitteilung der Anknüpfungstatsachen einer verneinten Schuldunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 09.01.1992 - 4 StR 615/91

    Rechtsfehler der Strafkammer durch Ausschluss der alkoholbedingten

    Das Urteil leidet bereits daran, daß das Landgericht zwar auf die Berechnung des Sachverständigen hinweist, der aufgrund der Trinkmengenangaben des Angeklagten bei ihm für das Ende der sich über dreieinhalb Stunden hinziehenden Tat eine Blutalkoholkonzentration von maximal 5, 53 Promille und - im Wege der Kontrollberechnung - von wenigstens 1, 5 Promille errechnet hatte (UA 28), es aber die Berechnungsgrundlagen des Sachverständigen - insbesondere Alkoholmenge, Körpergröße und -gewicht des Angeklagten sowie die Höhe des Reduktionsfaktors - nicht vollständig mitteilt (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; § 21 Blutalkoholkonzentration 15).

    Ein derartiger Alkoholisierungsgrad würde jedoch die Annahme von Schuldunfähigkeit nahelegen (ständ. Rechtspr.; BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 10, 11, 12 m.w. Nachw.) und gäbe hier - wie die Revision zu Recht geltend macht - Anlaß, die Strafbarkeit des Angeklagten wegen Vollrausches (§ 323 a StGB) zu erörtern.

  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 370/02

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Hemmschwelle; Lückenhaftigkeit)

    Revisionsgericht nachprüfbaren Weise darzulegen hat (vgl. hierzu BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 20 Rdnr. 65).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    Bei Blutalkoholwerten von 3 %o und darüber sind die Voraussetzungen des § 20 StGB naheliegend, daher stets zu prüfen (BGHSt 34, 29, 31 = NJW 1986, 2384 = NStZ 1986, 311; BGHR StGB § 20 BAK 2, 6 bis 8, 11 bis 13, 15; BGH NStZ 1995, 539; BGH VRS 61, 261; BGH StV 1987, 385) und in der Regel auch gegeben (BGH StV 1991, 297; Tröndle/Fischer a.a.O.).
  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94

    Gewaltanwendung - Körperliche Einwirkung - Besonders schwerer Fall des sexuellen

    Erforderlich ist eine Gesamtwürdigung, bei der neben der Blutalkoholkonzentration alle wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild des Täters vor, während und nach der Tat beziehen, zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11, 12).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 510/96

    Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl -

    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; BGH NStZ 1986, 114 und 311).
  • BGH, 20.11.2001 - 4 StR 481/01

    Anforderungen an eine fehlerfreie Darlegung der Blutalkoholkonzentration in den

    Bei Blutalkoholgutachten sind demgemäß die Berechnungsgrundlagen so wiederzugeben, daß das Revisionsgericht überprüfen kann, ob der Tatrichter von einem zutreffenden maximalen Blutalkoholwert ausgegangen ist (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 11; BGH NStZ 1986, 311).
  • BGH, 01.03.1991 - 3 StR 470/90

    Indizielle Bedeutung der Tatzeit-BAK

    Der Erinnerungsfähigkeit kann für sich allein keine ausschlaggebende Bedeutung für die Frage des Hemmungsvermögens zukommen, jedenfalls dann nicht - wenn wie hier - bei einem ohnehin 'labilen Täter', bei dem es 'unter erheblichem Alkoholeinfluß zu einer über das übliche Maß hinausgehenden Enthemmung kommt, die sich in vorwiegend explosiven Reaktionsweisen äußert', (UA S. 14) ein Streit mit dem Opfer als tatauslösendes Moment hinzutritt (vgl. BGH Beschluß vom 14. November 1990 - 2 StR 500/90).
  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 671/98

    Verminderte Schuldfähigkeit; BAK; Abbauwert

  • BGH, 10.08.1995 - 4 StR 446/95

    Tatrichter - Alkoholmenge - Angeklagter - Alkoholwert

  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 404/91

    Ausschluss eines Vollrausches trotz alkoholbedingter Erinnerungslücken -

  • BGH, 28.04.1993 - 3 StR 186/93

    Vorliegen einer alkoholbedingten Schuldunfähigkeit

  • BGH, 31.07.1992 - 3 StR 315/92

    Anforderungen an die Begründung der eingeschränkten Schuldfähigkeit infolge

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