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   BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88   

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https://dejure.org/1988,2196
BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88 (https://dejure.org/1988,2196)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1988 - 3 StR 478/88 (https://dejure.org/1988,2196)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1988 - 3 StR 478/88 (https://dejure.org/1988,2196)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Schuldunfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration über 3 Promille - Hantieren mit offenem Feuer als fahrlässige Brandursache - Verurteilung eines wegen Geisteskrankheit Entmündigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 8
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1987 - 1 StR 725/86

    Berechnung der Blutalkoholkonzentration mittels der Widmark-Formel - Regelmäßige

    Auszug aus BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88
    Sie lag also wahrscheinlich über 3 %o. Bei einer solchen festgestellten Blutalkoholkonzentration liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 - BAK 2, 6; § 21 - BAK 7, 13).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88
    Sie lag also wahrscheinlich über 3 %o. Bei einer solchen festgestellten Blutalkoholkonzentration liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 - BAK 2, 6; § 21 - BAK 7, 13).
  • BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen

    Auszug aus BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88
    Bei der zu seinen Gunsten vorzunehmenden Rückrechnung mit einem Abbauwert von 0, 2 %o pro Stunde und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (s. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 20 - BAK 5, StGB § 21 - BAK 4) ergäbe sich für die Tatzeit - ohne Abzug des Nachtrunks von zwei Glas Bier - eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 8 %o (3,13 + 0,7 %o).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87

    Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung

    Auszug aus BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88
    Sie lag also wahrscheinlich über 3 %o. Bei einer solchen festgestellten Blutalkoholkonzentration liegt die Annahme von Schuldunfähigkeit in der Regel nahe (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 20 - BAK 2, 6; § 21 - BAK 7, 13).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 552/85

    Zugrundezulegender Abbauwertes bei der Berechnung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 11.11.1988 - 3 StR 478/88
    Bei der zu seinen Gunsten vorzunehmenden Rückrechnung mit einem Abbauwert von 0, 2 %o pro Stunde und einem Sicherheitszuschlag von 0, 2 %o (s. BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 20 - BAK 5, StGB § 21 - BAK 4) ergäbe sich für die Tatzeit - ohne Abzug des Nachtrunks von zwei Glas Bier - eine Blutalkoholkonzentration von etwa 3, 8 %o (3,13 + 0,7 %o).
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