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   BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88   

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https://dejure.org/1988,443
BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,443)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1988 - 4 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,443)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 4 StR 460/88 (https://dejure.org/1988,443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schweren Raubes und Diebstahls in Tateinheit mit Fahren ohne Fahrerlaubnis und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung sowie wegen Nötigung - Ermittlung einer Blutalkoholkonzentration - Neigung zur Begehung von Straftaten unter Alkoholeinfluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1043
  • MDR 1989, 78
  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15
  • NStZ 1989, 17
  • StV 1989, 58
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Planmäßiges, zielstrebiges und folgerichtiges Verhalten des Täters hat in erster Linie Beweiswert für die Frage seiner Einsichtsfähigkeit; es steht jedoch einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit nicht entgegen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 m.w.Nachw.).

    Wie der Senat wiederholt betont hat, kann sich insbesondere der alkoholgewohnte Täter meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl sein Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4 m.w.Nachw.); deshalb kommt auch der Beurteilung des Trunkenheitsgrades eines Menschen durch - für eine solche Aufgabe nicht besonders geschulte -Zeugen allenfalls geringer Beweiswert hinsichtlich des Nachweises voll erhaltener Schuldfähigkeit des Täters zu (vgl. Salger in Festschrift für Gerd Pfeiffer, S. 379, 387 m. Rechtspr.-Nachw.).

    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2Promille an aufwärts zwar nicht zwingend ist, aber zumindest naheliegt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4); ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6Promille liegt sie sogar besonders nahe (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6), so daß andere indizielle Tatsachen, auf deren Grundlage ein gegenteiliges Ergebnis nur möglich oder wahrscheinlich ist, zur Begründung voller Schuldfähigkeit nicht ausreichen.

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Zur Zurückverweisung an eine andere allgemeine Strafkammer vergleiche BGHR JGG § 47 a Zurückverweisung 1.
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Die neu entscheidende Strafkammer wird zugunsten des Angeklagten die höchstmögliche Blutalkoholkonzentration zu den jeweiligen Tatzeiten aus dem genossenen Alkohol unter Berücksichtigung eines Resorptionsdefizits von 10% und eines stündlichen Abbauwertes von 0, 1Promille zu ermitteln haben; mit einem höheren "wahrscheinlichen" stündlichen Abbauwert darf insoweit nicht zurückgerechnet werden (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 543/86

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung der Blutalkoholkonzentration

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Unter diesen Umständen kann der Senat allein aufgrund der Feststellung, daß der Angeklagte vor der Tat innerhalb von sieben Stunden "etwa 10 bis 12 Glas Bier à 0, 4 l" trank (UA 5), nicht überprüfen, ob die Strafkammer die Blutalkoholkonzentration bezogen auf die von ihr angenommene Tatzeit von 2, 00 Uhr mit maximal 2, 1 Promille zutreffend errechnet hat (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 06.10.1988 - 4 StR 460/88
    Insoweit hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 2Promille an aufwärts zwar nicht zwingend ist, aber zumindest naheliegt (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4); ab einer Blutalkoholkonzentration von 2, 6Promille liegt sie sogar besonders nahe (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 6), so daß andere indizielle Tatsachen, auf deren Grundlage ein gegenteiliges Ergebnis nur möglich oder wahrscheinlich ist, zur Begründung voller Schuldfähigkeit nicht ausreichen.
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Eine derartige Relativierung hat jedoch - jedenfalls bei Berechnungszeiträumen bis zu zehn Stunden - aus Rechtsgründen auszuscheiden (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juli 1990. - 3 StR 187/90; Senatsbeschluß vom 6. Oktober 1988, NStZ 1989, 17).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Während der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs seine Anwendung für geboten erachtet (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15 m. Anm. von Blau JR 1989, 337; ebenso Herdegen in KK 2. Aufl. StPO § 244 Rdn. 4 und NStZ 1984, 342; Tenckhoff, Die Wahrunterstellung im Strafprozeß S. 147 f.), halten sie andere für verfehlt (Foth NJW 1974, 1572; Hanack JR 1974, 384; Stree JZ 1974, 299; Grünwald, Festschrift für Honig S. 65; Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl. § 261 Rdn. 29).

    Der Zweifelssatz gebietet es zunächst, bei der rechnerischen Ermittlung der Tatzeit-BAK die dem Täter günstigsten Abbauwerte, nicht dagegen Wahrscheinlichkeitswerte zu verwenden (BGHSt 35, 308, 316 m.w.Nachw.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15).

    Dem BAK-Höchstwert wird in einem solchen Fall der Beweiswert eingeräumt, den er als erwiesene Tatsache hätte (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 15).

  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Er gilt jedenfalls nicht für entlastende Indiztatsachen, aus denen lediglich ein Schluß auf eine unmittelbar entscheidungsrelevante Tatsache gezogen werden kann (BGHSt 25, 285, 286 f.; 35, 308, 316; 36, 286, 289 ff.; BGH NJW 1983, 1865; vgl. auch BGH NStZ 1999, 205, 206; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; a. A. in die Entscheidung nicht tragenden Ausführungen: BGH NJW 1989, 1043, 1044).
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