Rechtsprechung
BGH, 18.07.1989 - 1 StR 151/89 |
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Kurzfassungen/Presse
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Papierfundstellen
- BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 18
- StV 1990, 100
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs, …
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- BGH, 31.05.2002 - 2 StR 73/02
Vergewaltigung; Schuldunfähigkeit (BAK-Berechnung; Reduktionsfaktor; …
Dies gefährdet den Bestand des Urteils jedoch letztlich ebensowenig wie die Tatsache, daß das Landgericht die gebotene Kontrollrechnung zur Überprüfung der Trinkmengenangaben (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 18; § 20 Blutalkoholkonzentration 19; BGH NStZ-RR 1997, 226; 1998, 359) nicht vorgenommen hat. - BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89
Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit
Wie sehr sich der über viele Stunden (hier 13 Stunden) zurückgerechnete Maximalwert von der Wirklichkeit entfernen kann, macht der Vergleich mit dem Minimalwert, der nach der Rechtsprechung zur Widerlegung von Trinkmengenangaben des Angeklagten heranzuziehen ist (…BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8; NStZ 1986, 114 Nr. 1; BGH, Beschl. vom 18. Juli 1989 - 1 StR 151/89 ), besonders deutlich: Während sich der Höchstwert auf 2, 4 o/oo belief, betrug der Minimalwert im vorliegenden Fall lediglich 0, 1 o/oo. - BGH, 22.10.1992 - 1 StR 532/92
Versuchsbeginn bei Schußwaffengebrauch - Lebengefährdende Trutzwehr bei …
Insoweit hätte sie aber zusätzlich zugunsten des Angeklagten unter Annahme eines Resorptionsdefizits von 30 % sowie eines stündlichen Abbauwerts von 0, 2 Promille und eines Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille die sich danach ergebende Mindest-Blutalkoholkonzentration bestimmen müssen (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1987, 477 f.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 8, 18; ebenso Salger DRiZ 1989, 174, 176).
- BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes
Der Generalbundesanwalt weist zwar zutreffend darauf hin, dass sich bei Zugrundelegung eines Resorptionsdefizits von 30 % und einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich eines einmaligen Sicherheitszuschlags von 0, 2 Promille (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) ein BAK-Wert von (nur) 4,22 Promille ergeben hätte. - BGH, 26.11.1998 - 4 StR 406/98
Darlegungsanforderungen bei der Aufklärungsrüge; Entbehrlichkeit der Berechnung …
Der vom Landgericht vorgenommenen Berechnung des Mindestblutalkoholgehalts bedurfte es hier nicht (vgl. dazu BGH StV 1987, 477; 1990, 100; NStZ-RR 1997, 33, 34; 226, 227; BGH NStE Nrn. 15, 19 zu § 21 StGB). - BGH, 13.05.1993 - 4 StR 183/93
Zur Feststellung der Alkoholisierung bei unklaren Trinkmengenangaben
Sieht er Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, vermag er sich aber nicht davon zu überzeugen, daß diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben, so gebietet der Zweifelssatz, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen die höchstmögliche Tatzeit-Blutalkoholkonzentration zu bestimmen, die unter Berücksichtigung gesicherter wissenschaftlicher Erfahrungssätze und des konkreten Tatgeschehens bei dem Angeklagten nicht ausschließbar gegeben war (vgl. BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 18). - BGH, 08.10.1997 - 2 StR 478/97
Grenzen gerichtlicher Beweiswürdigung bei nicht widerlegter Trinkmengenangaben …
Sieht der Tatrichter Trinkmengenangaben eines Angeklagten als nicht widerlegt an, vermag er sich aber nicht davon zu überzeugen, daß diese zu dem errechneten Maximalwert geführt haben, so gebietet es der Zweifelssatz, im Bereich zwischen dem theoretisch höchsten und dem niedrigsten Wert die höchstmögliche Tatzeitblutalkoholkonzentration zu bestimmen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1, 7, 8, 18; BGH StV 1993, 519; Beschluß des Senats vom 25. Februar 1993 - 2 StR 52/93). - BGH, 18.06.1996 - 4 StR 263/96
Fehlende Blutentnahme - Trinkmengenangabe des Angeklageten - Kritische Prüfung …
Er hat vielmehr eine Kontrollberechnung mit den höchstmöglichen Abbauwerten zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 %o unter Zugrundelegung eines erhöhten Resorptionsdefizits von 30 % durchzuführen (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 18; Salger DRiZ 1989, 174, 176). - BGH, 06.05.1998 - 1 StR 194/98
Versuchter Mord unter Alkoholeinfluss
Nach einer solchen Berechnung, bei der nicht das geringstmögliche Resorptionsdefizit von 10 % und der minimale stündliche Abbau von 0, 1 o/oo angesetzt, sondern von einem Resorptionsdefizit von 30 % und einem stündlichen Abbau von 0, 2 o/oo zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 0, 2 o/oo auszugehen ist (ständ. Rspr.; vgl. BGH NStZ-RR 1997, 226; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 8, 18) hätte sich unter Zugrundelegung der Trinkmengenangaben des Angeklagten bei der ersten polizeilichen Vernehmung ein Blutalkoholgehalt zwischen 2, 8 o/oo und 4, 5 o/oo ergeben. - BGH, 23.04.1997 - 2 StR 184/97
Anforderungen an die Verminderung der Schuldfähigkeit - Zum Hemmungsvermögen des …
Derartige Schlüsse aus dem Leistungsverhalten auf eine bestimmte Höhe der Blutalkoholkonzentration sind indessen generell nicht möglich (vgl. BGHR StGB § 21 BAK 15, 18; § 20 BAK 7, 10; BGH NStZ 1995, 593). - BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90
Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer - …
- BGH, 16.08.1989 - 2 StR 205/89
Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher …
- BGH, 15.09.1992 - 2 StR 412/92
Bei der Bestimmung der BAK zum Tatzeitpunkt ist von der günstigen Menge für den …
- BGH, 25.02.1992 - 1 StR 798/91
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Berechnung der …
- BGH, 13.09.1990 - 4 StR 376/90
Anforderungen an Ausschluss eines strafbefreienden Rücktritts - Anforderungen an …
- BGH, 15.09.1992 - 4 StR 412/92
Unzulässiger Verzicht der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration - …