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   BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04   

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https://dejure.org/2004,3088
BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3088)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2004 - 1 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3088)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04 (https://dejure.org/2004,3088)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB; § 244 Abs. 2 StPO
    Aufklärungsrüge; (erhebliche) Verminderung bzw. Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit bei Alkoholkonsum (BAK und psychodiagnostische Beweisanzeichen; Rechtsprechung der Strafsenate des BGH; gesteigerte Anforderungen bei schwerwiegenden Delikten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Vernehmung eines Arztes als Verstoß gegen die Aufklärungspflicht des Gerichts - Blutalkoholkonzentration als gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches oder vorrangiges Beweisanzeichen für das Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung durch ...

  • blutalkohol PDF, S. 580

    Eintritt einer Sperrzeit i. S. d. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nach Arbeitgeberkündigung eines Berufskraftfahrers wegen Trunkenheitsfahrt

  • Judicialis

    StGB § 21; ; GVG § 132 Abs. 2; ; GVG § 132 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Beweiswert der BAK für die Frage der Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37
  • NStZ 2005, 329
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches oder vorrangiges Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. BGHSt 43, 66, 70; BGH NStZ 2002, 532).

    Entscheidend sind die Anforderungen, die die Rechtsordnung auch an einen berauschten Täter stellt (vgl. BGHSt 43, 66, 77; BGH NStZ-RR 1999, 295, 296).

    c) Der von der Revision hilfsweise beantragten Vorlage der Sache an den Großen Senat für Strafsachen nach § 132 Abs. 2, 3 GVG bedarf es nicht, da kein Strafsenat des Bundesgerichtshofs an der Auffassung festhält, es gebe einen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Grenzwert des Blutalkoholgehalts die Steuerungsfähigkeit in aller Regel erheblich vermindert ist (vgl. BGHSt 43, 66, 76).

  • BGH, 06.06.2002 - 1 StR 14/02

    Ablehnung eines Beweisantrages (eigene Sachkunde); Beweiswürdigung (verminderte

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Die Blutalkoholkonzentration ist in diesem Zusammenhang ein zwar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches oder vorrangiges Beweisanzeichen, wobei deren Bedeutung auch von der - hier sehr hohen - Alkoholgewöhnung des Täters beeinflußt sein kann (vgl. BGHSt 43, 66, 70; BGH NStZ 2002, 532).

    Dementsprechend hat der Senat auch bereits entschieden, daß in einem Fall, in dem die Blutalkoholkonzentration bis zu 3, 54 o/oo betragen haben kann, eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens kurz nach der Tat zu Recht ausgeschlossen wurde (BGH NStZ 2002, 532).

  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03

    Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Diese Anforderungen sind um so höher, je schwerwiegender das in Rede stehende Delikt ist (BGH NStZ 2004, 437).
  • BGH, 11.09.2003 - 4 StR 139/03

    Aufklärungspflicht (Zeugenvernehmung; Aufdrängen); Darlegungsvoraussetzungen

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Gleichermaßen hat z.B. auch der 4. Strafsenat für den Fall einer maximalen Blutalkoholkonzentration von 3, 23 o/oo den Ausschluß einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aufgrund psychodiagnostischer Beurteilungskriterien für möglich erklärt (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03).
  • BGH, 18.05.1995 - 4 StR 698/94

    Tatzeit-BAK - Alkohol - Blutalkohol - Blutalkoholkonzentration - Verminderte

    Auszug aus BGH, 22.10.2004 - 1 StR 248/04
    Das Landgericht durfte daher - "nach eingehender Prüfung" - die Indizwirkung der gemessenen hohen Blutalkoholkonzentration als entkräftet ansehen, ohne den ihm insoweit zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 13) zu überschreiten.
  • BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12

    Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten)

    Seither ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass es keinen Rechts- oder Erfahrungssatz gibt, der es gebietet, ohne Rücksicht auf die im konkreten Fall feststellbaren psychodiagnostischen Kriterien ab einer bestimmten Höhe der Blutalkoholkonzentration regelmäßig von zumindest "bei Begehung der Tat" erheblich verminderter Schuldfähigkeit auszugehen (grundlegend Senatsentscheidung vom 29. April 1997 - 1 StR 511/95, BGHSt 43, 66 ff.; vgl. weiter u.a. auch Beschluss vom 29. November 2005 - 5 StR 358/05; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 114/00; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 1999 - 3 StR 481/99).

    Dabei kann die - regelmäßig deshalb zu bestimmende (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 5 StR 49/12; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 2 StR 478/97) - Blutalkoholkonzentration ein je nach den Umständen des Einzelfalls sogar gewichtiges, aber keinesfalls allein maßgebliches Beweisanzeichen (Indiz) sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04; BGH, Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 378/02; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 139/03; BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98).

  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Denn das festgestellte Tatbild gibt keinen Hinweis auf ein Geschehen mit komplexen Handlungsanforderungen an den Angeklagten, deren Bewältigung für eine erhaltene Schuldfähigkeit sprechen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 248/04, BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 37).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Die Erheblichkeitsschwelle liegt umso höher, je schwerer das in Rede stehende Delikt wiegt (vgl. BGH, Urteile vom 21. Januar 2004 1 StR 346/03 NStZ 2004, 437 und vom 22. Oktober 2004 1 StR 248/04 NStZ 2005, 329 ).
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