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   BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90   

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BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90 (https://dejure.org/1991,997)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1991 - 3 StR 423/90 (https://dejure.org/1991,997)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1991 - 3 StR 423/90 (https://dejure.org/1991,997)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Hinweispflicht - Vorliegen eines Bezugssystems und Verkaufssystems - Besondere Strafwürdigkeit einer auf Grund eines Gesamtvorsatzes ausgeführten langdauernden Tat - Abhängigkeit von Betäubungsmitteln als verminderte Steuerungsfähigkeit - Annahme einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Nichts spricht dafür, daß der Angeklagte einen auf einen Gesamterfolg gerichteten Gesamtvorsatz gefaßt hat (vgl. BGHSt 36, 105, 110; 36, 320 f. [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 8-26).

    Zwar haftet einem rechtsfehlerfrei festgestellten Gesamtvorsatz in der Regel eine wesentlich erhöhte kriminelle Energie an, die sich fast zwangsläufig bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten auswirken muß (BGHSt 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; BGHR StGB vor § 1 fH Auswirkung, nachteilige 7 und Gesamtvorsatz 22).

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 390/86

    Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit von Vorhalten aus einer

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Es mag auf sich beruhen, ob es bei einer solchen Veränderung der Sachlage eines förmlichen Hinweises im Sinne des § 265 StPO bedarf (vgl. BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 1, 2; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 265 Rdn. 24).
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Begünstigt ist der Angeklagte dadurch, daß das Landgericht fehlerhaft die dem verdeckten Ermittler ernsthaft angebotenen, sofort lieferbaren 34 Gramm Kokain nicht in den Schuldumfang des unerlaubten Handeltreibens einbezogen hat (vgl. BGHSt 30, 277, 278; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 19).
  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8).
  • BGH, 25.04.1990 - 3 StR 57/90

    Betäubungsmittel - Wirkstoffgehalt - Srafmaß

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Ausgeschlossen werden kann, daß die fehlende genaue Angabe des Wirkstoffgehalts der von "G." bezogenen 110 bis 120 Gramm Kokain, das jedenfalls so gut war, um über Monate hin vom Angeklagten selbst konsumiert zu werden, das Strafmaß nachteilig beeinflußt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 III 4 Schuldumfang 1).
  • BGH, 04.10.1989 - 2 StR 261/89

    Strafschärfung aus generalpräventiven Gründen nur im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Der in BGHR StGB § 46 I Generalprävention 5 abgedruckte Beschluß des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 182/86

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund langjährigen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Diese Folge ist bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, zum Beispiel wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH MDR 1981, 508; BGH JR 1987, 206; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 4, 6, 8).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 24/79

    Verurteilung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in einem besonders

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht, nachdem es nicht den Strafrahmen des besonders schweren Falles, sondern den Regelstrafrahmen nach § 29 Abs. 1 BtMG zugrundegelegt hat, bei der konkreten Strafzumessung "untergeordnet", also im Bereich schuldangemessenen Strafens (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151) [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]generalpräventiv, "die Abwehr der Drogenwelle mit ihren gefährlichen Folgen für viele" strafschärfend berücksichtigt hat.
  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 554/86

    Rüge des pflichtwidrigen Unterlassens, den Angeklagten und seine Verteidigung auf

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Es mag auf sich beruhen, ob es bei einer solchen Veränderung der Sachlage eines förmlichen Hinweises im Sinne des § 265 StPO bedarf (vgl. BGHR StPO § 265 IV Hinweispflicht 1, 2; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 265 Rdn. 24).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Auszug aus BGH, 13.02.1991 - 3 StR 423/90
    Nicht zu beanstanden ist, daß das Landgericht, nachdem es nicht den Strafrahmen des besonders schweren Falles, sondern den Regelstrafrahmen nach § 29 Abs. 1 BtMG zugrundegelegt hat, bei der konkreten Strafzumessung "untergeordnet", also im Bereich schuldangemessenen Strafens (vgl. BGHSt 20, 264, 267; 28, 318, 326 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; 34, 150, 151) [BGH 07.08.1986 - 4 StR 318/86]generalpräventiv, "die Abwehr der Drogenwelle mit ihren gefährlichen Folgen für viele" strafschärfend berücksichtigt hat.
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90

    Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat

  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das

  • BGH, 11.05.1990 - 3 StR 510/89
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

  • BGH, 04.08.1965 - 2 StR 282/65

    Verminderte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten - Möglichkeit einer Nachreife -

  • BGH, 08.07.1987 - 3 StR 176/87

    Unzureichende Begründung des Gesamtvorsatzes durch allgemeinen und unkonkreten

  • BGH, 17.02.1981 - 1 StR 807/80

    Schuldfähigkeit - Heroinhändler - Drogenabhängigkeit - Strafzumessung -

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

  • BGH, 08.12.1989 - 2 StR 330/89

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Handeltreiben mit

  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

  • BGH, 13.12.1995 - 3 StR 276/95

    Klarstellung des Schuldspruchs aufgrund einer fehlerhaften Urteilsformel -

    Bei der Tat des Angeklagten, der jedenfalls noch im Besitz von zwei Briefchen Kokain war (UA S. 22), scheidet auch der Sonderfall aus, daß die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die der Täter schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ermöglicht (vgl. BGH NStZ 1989, 430; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11).
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Unabhängig davon wäre der Schuldspruch wegen fehlerhafter Annahme eines Gesamtvorsatzes auch bei Zugrundelegung einer fortgesetzten Handlung aufzuheben gewesen (vgl. BGHSt 39, 216 [BGH 12.05.1993 - 3 StR 2/92]; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 9 - 11; StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 26).
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Die Rechtsprechung hat bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zur Annahme eines Gesamtvorsatzes in der Regel die Feststellung eines eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems ersichtlich auch aus praktischen Erwägungen insbesondere bei Kleindealern im täglichen sich ständig gleichförmig wiederholenden Kleinstmengengeschäft ausreichen lassen, wenn der Täter sich eines solchen eingespielten Bezugs- und Vertriebssystems bedient, ohne für jedes Einzelgeschäft einen neuen Tatentschluß fassen zu müssen (für viele BGH StV 1983, 19, 20; BGHR BtMG § 29 I 1 Fortsetzungszusammenhang 8, 9; StGB fH Gesamtvorsatz 26), wenn also die einzelnen Taten als nach und nach verwirklichte Einzelakte eines letztlich auf einen Gesamterfolg gerichteten Handelns erscheinen (BGH NStZ 1992, 497), also durch Routine gewissermaßen ein "automatisierter" Tatablauf vorliegt.
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 47/10

    Verminderte Schuldfähigkeit (Tilidin-Abhängigkeit; BtM-Auswirkungen; Ausschluss

    Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, und zwar - unter Umständen - dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt oder wenn langjähriger Betäubungsmittelkonsum zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen bzw. der Angst vor solchen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen (vgl. nur BGH, Urteile vom 13. Februar 1991 - 3 StR 423/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 11 und vom 10. September 2003 - 1 StR 147/03, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 14, jeweils mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00

    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines

    Zwar kann bei der Beschaffungskriminalität eines Heroinabhängigen die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit begründen (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7, 9, 11).
  • BGH, 02.07.2002 - 1 StR 195/02

    Unzulässige Strafschärfung bei Spurenbeseitigung (Vorbehalt neuen Unrechts;

    Zu bedenken ist aber auch der Sonderfall, daß die Angst des Täters vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon als "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit ermöglicht (vgl. BGH NStZ 2001, 83; 1989, 430; BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 11, 12).
  • BGH, 15.09.1999 - 2 StR 530/98

    Reichweite der Hinweispflicht bei Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes

    Es handelt sich hier insoweit lediglich um eine Konkretisierung innerhalb der möglichen Variationsbreite des Geschehensbildes der Tat im weiteren Sinne, mit der ein Angeklagter zu rechnen hat und die ihn grundsätzlich nicht überraschen kann, wenn er die Verhandlung verfolgt, deren Beweisergebnis die Feststellung diese Konkretisierung rechtfertigt (vgl. BGHR StPO § 265 Abs. 4 - Hinweispflicht 10; Niemöller. Die Hinweispflicht des Strafrichters, 1988 S. 15).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

  • BGH, 13.06.1995 - 1 StR 158/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Abhängigkeit von Betäubungsmitteln

  • BGH, 30.04.1996 - 1 StR 1/96

    Eigennützige Mitwirkung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Bestimmtes

  • BGH, 10.11.1993 - 2 StR 579/93

    Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 577/92

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 360/91

    Handeltreiben - Heroin - Milderung der Strafe - Besonders schwerer Fall -

  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 185/94

    Betäubungsmittelgesetz - Schuld - Wirkstoffkonzentration

  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 462/92

    Die Revision wird verworfen

  • BGH, 09.10.1991 - 3 StR 287/91

    Wirkstoffgehalt der Ursprungsmenge - Mischungsverhältnis - Begründung der

  • OLG Koblenz, 12.10.2000 - 1 Ss 207/00

    Schuldfähigkeit, Betäubungsmittel, Betäubungsmittelabhängigkeit, Drogen,

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