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   BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90   

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BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90 (https://dejure.org/1990,1006)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1990 - 4 StR 148/90 (https://dejure.org/1990,1006)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90 (https://dejure.org/1990,1006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor Entzugserscheinungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7
  • NStZ 1990, 384
  • StV 1990, 303
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.1989 - 2 StR 172/89

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein zwar noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 2, 4, 6).
  • BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87

    Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein zwar noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 2, 4, 6).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Zwar überschreitet die mit 17, 5 g Heroinhydrochlorid festgestellte Wirkstoffmenge den Grenzwert der nicht geringen Menge (1,5 g; BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83] ) um mehr als das Elffache.
  • BGH, 20.09.1988 - 1 StR 369/88

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit bei Betäubungsmittelabhängigen

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln für sich allein zwar noch keine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 2, 4, 6).
  • BGH, 10.09.1986 - 3 StR 287/86

    Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens des schweren Raubes -

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die erheblich verminderte Schuldfähigkeit bereits für sich allein dazu führen, einen minder schweren Fall nach § 30 Abs. 2 BtMG zu bejahen (vgl. BGH NStZ 1987, 72; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Gesamtwürdigung 2; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 21 Rdn. 7, § 50 Rdn. 2).
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Denn "vernünftige" Überlegungen dieser Art schließen eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht aus, ebenso wie nach ständiger Rechtsprechung aus dem situationsangepaßten, folgerichtigen und planvollen Handeln des Täters nicht generell auf sein uneingeschränktes Hemmungsvermögen geschlossen werden kann (BGHR StGB § 21 - Blutalkoholkonzentration 6, Alkoholauswirkungen 2).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86

    Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Darüber hinaus wird die Strafkammer bei der Strafrahmenwahl zu bedenken haben, daß auch unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB ein minder schwerer Fall der Einfuhr vorliegen kann, wenn ein hochgradig opiatabhängiger Täter nicht geringe Mengen von Betäubungsmitteln einführt, die überwiegend zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Eigenverbrauch 1; Körner a.a.O. § 30 Rdn. 67).
  • BGH, 06.06.1989 - 5 StR 175/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungskriminalität

    Auszug aus BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90
    Es ist vielmehr nicht ausgeschlossen, daß bereits die Angst des Heroinabhängigen vor Entzugserscheinungen, die er schon als äußerst unangenehm erlebt und als nahe bevorstehend einschätzt, seine Hemmungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt (BGHR StGB § 21 - BtM-Auswirkungen 5).
  • BGH, 16.01.2014 - 1 StR 389/13

    Körperverletzung mit Todesfolge (Abgrenzung von eigenverantwortlicher

    Vielmehr bedarf es der Feststellung konkreter die Eigenverantwortlichkeit einschränkender Umstände, etwa einer akuten Intoxikation (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 1 StR 501/82, NStZ 1983, 72), unter Umständen auch eines entzugsbedingten akuten Suchtdrucks, verbunden mit der Angst vor körperlichen Entzugserscheinungen (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2005 - 2 StR 389/05, NStZ 2006, 151; vom 6. Juni 1989 - 5 StR 175/89, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5; Beschluss vom 10. April 1990 - 4 StR 148/90, BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7 jew. mwN) oder konsumbedingter schwerer Persönlichkeitsveränderungen, die zum Verlust der Eigenverantwortlichkeit führen können (zu §§ 20, 21 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - 2 StR 427/11, StV 2012, 282; Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 47/10).
  • BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01

    Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Beschaffungsdelikten Drogensüchtiger nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwerster Persönlichkeitsveranderung geführt hat, wenn der Täter zur Tatzeit unter starken Entzugserscheinungen litt, wenn ein Drogenabhängiger aus Angst vor Entzugserscheinungen handelte, die er schon als äußerst unangenehm erlebt hatte und als nahe bevorstehend einschätzte, ferner unter Umständen, wenn er die Tat im Zustand eines aktuellen Rauschs verübt hat (vgl. BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 2, 6, 7, 8, 12 jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - 2 StR 389/05

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Erwartung von

    Ausdrücklich ist dies bisher für Fälle der Abhängigkeit von Heroin angenommen worden (vgl. BGH MDR 1989, 831; NStZ 2001, 83, 84; NStZ-RR 1997, 227; BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 5, 7, 9, 11 jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.04.1993 - 4 StR 116/93

    Eigenverbrauch - Einfuhr - Handeltreiben - Erwerb - Strafschärfung

    Unabhängig von dem Vorliegen erheblich verminderter Schuldfähigkeit kann ein minder schwerer Fall zu bejahen sein, wenn der Täter nach längerem Konsum harter Drogen nicht geringe Mengen davon einführt, die zu einem erheblichen Teil zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGH NStZ 1990, 384; BGH, Beschluß vom 8. Oktober 1991 - 4 StR 440/91, insoweit in StV 1992, 63 nicht abgedruckt).

    Der Umstand allein, daß der Angeklagte "mehr als das Vierfache der nicht geringen Menge im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG über die Grenze gebracht hat", steht der Annahme eines minder schweren Falles nicht von vornherein entgegen (vergleiche BGH NStZ 1990, 384; StV 1992, 272).

  • BGH, 28.03.2006 - 4 StR 42/06

    Strafzumessung (Darlegungsobliegenheiten; bestimmende Strafzumessungsgründe;

    Im Übrigen soll dem neuen Tatrichter Gelegenheit gegeben werden, die Strafen insgesamt neu zuzumessen und dabei in den Fällen II. 2 bis 5 auch zu berücksichtigen, dass das eingeführte Marihuana nach den Feststellungen ausschließlich zum Eigenverbrauch des Angeklagten bestimmt war, was bereits für sich grundsätzlich eine mildere Beurteilung nahe legt (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3; Weber aaO vor § 29 Rdn. 721, 729 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.02.2024 - 206 StRR 49/24

    Nicht geringe Menge, Minder schwerer Fall, Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe,

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass es sich bei dem 1, 88-fachen der nicht geringen Menge lediglich um eine geringfügige Überschreitung handelt (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020, 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50), ebenso bei einer eine Menge von 25, 63 Gramm THC und gleichzeitig 14, 88 Gramm Amphetaminbase (bei einem Grenzwert von 7, 5 Gramm THC und 10 Gramm für Amphetaminbase, also insgesamt das rund 4, 5-fache; BGH Beschluss vom 10. März 2022, 1 StR 35/22 2020, juris); ferner wurde die Annahme eines minderschweren Falls nicht beanstandet bei einer Menge des 7, 5-fachen (BGH, Urteil vom 15. März 2017, 2 StR 294/16, NJW 2017, 2776 Rn. 11 f.) und selbst des mehr als 11-fachen des Grenzwerts (BGH, Beschluss vom 10. April 1990, 4 StR 148/90, juris Rn. 12).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen -

    Denn unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB kann ein minder schwerer Fall vorliegen, wenn ein opiatabhängiger Täter nicht geringe Mengen von Betäubungsmitteln einführt, die überwiegend zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 3).
  • BGH, 19.10.2000 - 4 StR 411/00

    Unzulässige Verfahrensrüge (Vollständiger Sachvortrag bei Ablehnung eines

    Zwar kann bei der Beschaffungskriminalität eines Heroinabhängigen die Angst vor nahe bevorstehenden körperlichen Entzugserscheinungen, die er schon "grausamst" erlitten hat, die Annahme einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit begründen (BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 7, 9, 11).
  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

    Betäubungsmittelkonsum, aber auch die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln, begründet nach ständiger Rechtsprechung (BGH NStZ 1990, 384; 1999, 448; 2001, 82 und 85) für sich allein noch nicht die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB.
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 299/00

    Fehlerhafte Würdigung von Zeugenaussagen; Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall vorliegt, kommt der Wirkstoffmenge von Rauschgift eine erhebliche Bedeutung zu (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 3).
  • BGH, 04.03.1997 - 1 StR 657/96

    Voraussetzungen für Begründung verminderter Schuldfähigkeit durch

  • BGH, 10.11.1993 - 2 StR 579/93

    Erhebliche Verminderung der Hemmungsfähigkeit aufgrund einer Abhängigkeit von

  • BGH, 25.02.1993 - 2 StR 15/93

    Erheblichen Verminderung - Hemmungsfähigkeit - Schuldfähigkeit - Heroinabhängiger

  • BGH, 28.02.1991 - 4 StR 583/90

    Betäubungsmittelstrafrecht: Strafrahmenwahl, Minder schwerer Fall der Einfuhr

  • BayObLG, 27.02.1998 - 4St RR 3/98

    Einschleusen von Ausländern: Merkmal des Eigennutzes; Schuldfähigkeit:

  • LG Kleve, 11.08.2010 - 120 KLs 20/10

    Anforderungen an die Feststellung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht

  • BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91

    Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders

  • BGH, 10.03.1994 - 1 StR 102/94

    Schuld - Einfuhr - Eigenverbrauch - Betäubungsmittel

  • BGH, 22.05.1991 - 2 StR 82/91

    Urteilsgründe - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mindestschuldumfang -

  • LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03

    Voraussetzungen für die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft;

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