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   BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86   

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BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86 (https://dejure.org/1986,1656)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1986 - 4 StR 199/86 (https://dejure.org/1986,1656)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1986 - 4 StR 199/86 (https://dejure.org/1986,1656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls - Beurteilung der Vollendung einer Wegnahmehandlung - Berücksichtigung einer Blutalkoholkonzentration bei Beurteilung der Schuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61

    Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft (vgl. BGHSt 16, 271, 273 ff) ist entscheidend, ob der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, daß er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann.

    Bei anderen Sachen geringen Umfangs ist die Wegnahme in aller Regel jedenfalls dann vollzogen, wenn der Täter diese in seine Kleidung oder in eine mitgeführte Tasche steckt (vgl. BGHSt 16, 271, 274; BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81).

    Weder ist Diebstahl eine "heimliche" Tat (BGHSt 16, 271, 274), noch setzt die Vollziehung des Gewahrsamswechsels voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (RGSt 52, 75, 76; BGHSt 26, 24, 25/26 m. w. Nachw.).

  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81

    Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Bei anderen Sachen geringen Umfangs ist die Wegnahme in aller Regel jedenfalls dann vollzogen, wenn der Täter diese in seine Kleidung oder in eine mitgeführte Tasche steckt (vgl. BGHSt 16, 271, 274; BGH, Beschluß vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81).

    Die Beute hat weder nach ihrem Umfang (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), noch nach ihrer Größe (vgl. BGH, BeschluB vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81) oder ihrem Gewicht (vgl. BGH NStZ 1981, 435, 436) Besonderheiten aufgewiesen, die einen alsbaldigen ungehinderten Abtransport auch nur erschwert hätten.

  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Ebenso fehlen Anhaltspunkte dafür, daß der Angeklagte von vornherein keine Möglichkeit gehabt hätte, mit der Beute zu entkommen (vgl. BGH StV 1985, 323); vielmehr hatte der Angeklagte die Kassenzone und im zweiten Fall das Schuhgeschäft bereits verlassen, als er gestellt wurde.
  • BGH, 30.04.1953 - 5 StR 941/52

    Diebesfalle - § 242 StGB, Gewahrsam, Einwilligung, § 22 StGB, Strafbarkeit des

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Daß dem Angeklagten eine sogenannte Diebesfalle gestellt worden wäre (vgl. BGHSt 4, 199, 200), ist auszuschließen.
  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Ob das der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 23, 254, 255).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Weder ist Diebstahl eine "heimliche" Tat (BGHSt 16, 271, 274), noch setzt die Vollziehung des Gewahrsamswechsels voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (RGSt 52, 75, 76; BGHSt 26, 24, 25/26 m. w. Nachw.).
  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Hätte er nämlich durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, wäre eine Einschränkung seiner Verantwortlichkeit zur Tatzeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 21, 381, 382 [BGH 24.11.1967 - 4 StR 500/67]; Spendel in LK, 10. Aufl. § 323 a StGB Rdn. 21 ff).
  • BGH, 04.05.1984 - 2 StR 133/84
    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Die Beute hat weder nach ihrem Umfang (vgl. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1984 - 2 StR 133/84, StV 1984, 376), noch nach ihrer Größe (vgl. BGH, BeschluB vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81) oder ihrem Gewicht (vgl. BGH NStZ 1981, 435, 436) Besonderheiten aufgewiesen, die einen alsbaldigen ungehinderten Abtransport auch nur erschwert hätten.
  • BGH, 02.07.1985 - 1 StR 280/85

    Annahme eines minder schweren Falls bei verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit infolge Alkoholeinflusses auszugehen hat, kann im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen die Strafmilderung gemäß §§ 21, 49 StGB gegebenenfalls versagt werden, wenn der Angeklagte, der seine erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß selbst herbeigeführt hat, dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen, und wenn er sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947; BGH NStZ 1986, 114, 115; BGH, Urteil vom 6. März 1986 - 4 StR 48/86, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.02.1986 - 4 StR 27/86

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit - Schuldfähigkeit - Blutalkoholwert

    Auszug aus BGH, 03.07.1986 - 4 StR 199/86
    Bei einem BAK-Wert von "etwa 2, 3 Promille" (UA 10) liegt nach medizinisch gesicherter Erfahrung in der Regel eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nahe (vgl. BGH VRS 69, 432, 433; BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - 4 StR 27/86).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

  • BGH, 24.06.1981 - 3 StR 182/81

    Aufladen des Tresors - §§ 242, 22 StGB, nur versuchter, nicht vollendeter

  • RG, 18.12.1917 - V 678/17

    Hindert beim Warenhausdiebstahl der Umstand, daß der Dieb die Räume des

  • BGH, 18.06.2013 - 2 StR 145/13

    Vollendung des Diebstahls im Selbstbedienungsladen (Wegnahme: Gewahrsamsenklave)

    Im Selbstbedienungsladen liegt eine vollendete Wegnahme durch einen Täter, der die Kassenzone mit der Ware noch nicht passiert hat, insbesondere vor, wenn der Täter Sachen geringen Umfangs einsteckt oder sie sonst verbirgt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86, BGHR StGB § 242 Wegnahme 1).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Denn weder ist Diebstahl eine heimliche Tat noch setzt die Vollziehung des Gewahrsamswechsels voraus, daß der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (BGHSt 16, 271, 274; 17, 205, 208/209; 23, 254, 255; 26, 24, 25/26; BGH, Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86).
  • BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86

    Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen

    Zwar hat der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen, daß eine Wegnahme leicht zu transportierender und zu verbergender Sachen wie Schmuck, Geld und dergleichen bereits beim Ergreifen und Festhalten der Sache vollendet sein kann (BGHSt 23, 254; BGH, Beschl. vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 538/81;Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86).
  • BGH, 09.03.2023 - 3 StR 392/22

    Schwerer räuberischer Diebstahl (Besitzerhaltungsabsicht bei Fluchtabsicht);

    Zu diesem Zeitpunkt war der Diebstahl bereits vollendet, nachdem der Angeklagte die Ware in Zueignungsabsicht unter seine Kleidung gesteckt und so die Sachherrschaft des Berechtigten ausgeschlossen sowie eigenen Gewahrsam begründet hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 272 ff.; Urteil vom 3. Juli 1986 - 4 StR 199/86, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 5).
  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ablehnung einer Strafmilderung unter dem Gesichtspunkt, der Täter habe den Zustand verminderter Schuldfähigkeit durch Alkoholgenuß vorwerfbar selbst herbeigeführt, nur dann rechtsfehlerfrei begründet ist, wenn der Angeklagte nach Alkoholgenuß zu Verhaltensweisen neigt, die der begangenen Tat entsprechen, und er sich dieser Neigung bewußt war oder doch hätte bewußt sein können (BGH MDR 1985, 947 m.w.N.; NStZ 1986, 114, 115; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1, 3, 6 und 9).
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 307/19

    Vollendung der Wegnahme beim Raub (Gewahrsam; Sachherrschaft; Verkehrsauffassung;

    Weder ist Diebstahl eine 'heimliche' Tat, noch setzt die Vollziehung des Gewahrsamswechsels voraus, dass der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt (BGHR StGB § 242 Abs. 1, Wegnahme 5 - Vollendung trotz Beobachtung; vgl. ebenso BGH, NJW 1961, 2266; Senat, NStZ 2011, 158, Rn. 10 - 13).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 421/99

    Totschlag; Strafrahmenverschiebung wegen Alkoholisierung; Versuchte Erpressung

    Als er sich gegen 22.00 Uhr zur Tat entschloß, betrug seine Blutalkoholkonzentration allenfalls 1, 73 0/00. Mit diesem Tatentschluß hätte er die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, so daß die möglicherweise später - zur Tatzeit - gegebene Einschränkung seiner Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung wäre (BGHSt 21, 381; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 21. März 1996 - 4 StR 91/96 -).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 373/91

    Pflicht zur Hinzuziehung eines auf Hirnverletzungen spezialisierten

    Hätte er nämlich durch die Verabredung und Planung der später ausgeführten Straftat in uneingeschränkt schuldfähigem Zustand die entscheidende Ursache für die Ausführung der Tat gesetzt, wäre eine Einschränkung seiner Verantwortlichkeit nach den Grundsätzen der actio libera in causa ohne Bedeutung (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1).

    Für den Fall, daß die Strafkammer eine vorverlagerte Schuld hinsichtlich dieser wie auch der anderen Taten nicht nachweisen kann und von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit auszugehen hat, wird zu beachten sein, daß im Hinblick auf die mitgeteilten Vorverurteilungen des Angeklagten die Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB versagt werden kann, wenn dieser dazu neigt, nach Alkoholgenuß Straftaten zu begehen und sich dieser Neigung bewußt gewesen ist oder doch hätte bewußt sein können (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 1).

  • VG München, 17.08.2017 - M 21 S 17.2245

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls

    Beim Ladendiebstahl im Selbstbedienungsladen ist eine zur Vollendung des Diebstahls führende Wegnahme auch dann vollzogen, wenn der Täter die entwendeten Gegenstände unter Beobachtung des Personals in die Kleidung oder - wie hier - eine mitgeführte Tasche steckt und die Kassenzone passiert (BGH vom 03.07.1986 - 4 StR 199/86 - BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 5; vom 18.06.2013 - 2 StR 145/13 - NStZ-RR 2013, 276 = BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 15).
  • LG Gera, 29.09.1999 - 540 Js 15206/98

    Vorliegen einer vollendeten Wegnahme beim räuberischen Diebstahl; Erforderliche

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  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

  • BGH, 16.05.1995 - 1 StR 117/95

    Strafmilderung - Strafänderung - Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit -

  • BGH, 02.03.1993 - 1 StR 26/93

    Möglichkeiten der Versagung der bei alkoholbedingter Einschränkung der

  • AG Rudolstadt, 10.03.2016 - 312 Js 24369/15

    Jugendstrafverfahren: Bindung des Jugendamtes durch die Weisung des

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 675/92

    Strafrahmenwahl bei erheblich verminderter Schuldfähigkeit

  • BGH, 23.09.1997 - 4 StR 450/97

    Annahme einer natürlichen Handlungseinheit - Anforderungen an die Tatvollendung

  • BGH, 06.04.1988 - 2 StR 669/87

    Tateinheit bei durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangener

  • BGH, 08.02.1996 - 4 StR 732/95

    Zulässigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels - Erheblich verminderte

  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 604/86

    Konkludente Drohung erfordert ein deutliches Erkennbarmachen des zu erwartenden

  • BGH, 14.07.1993 - 2 StR 352/93

    Begründung eines Provokationsfalles durch einen auf Alkoholgenuß beruhenden

  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 380/91

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration des Angeklagten - Wahrscheinlichkeit

  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 91/96

    Berücksichtigung einer Strafmilderungsmöglichkeit

  • BGH, 12.12.1995 - 1 StR 681/95

    Voraussehbarkeit des abgeurteilten Verhaltens im Widerspruch zu einer versagten

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 673/92

    Annahme von Tateinheit zwischen Zuhälterei und gefährlicher Körperverletzung

  • BGH, 09.04.1991 - 5 StR 121/91

    Alkoholbedingte Enthemmung bei einer Gewalttat

  • BGH, 10.04.1990 - 5 StR 93/90

    Strafrahmenverschiebung bei Kenntnis des Angeklagten, dass er unter

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