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   BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86   

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https://dejure.org/1986,2499
BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2499)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1986 - 1 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2499)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1986 - 1 StR 614/86 (https://dejure.org/1986,2499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4
  • StV 1987, 243
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.03.1986 - 1 StR 87/86

    Geringere Gewichtung einer nach dem Zweifelssatz unterstellten erheblich

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86
    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 19.06.1984 - 1 StR 297/84

    Berücksichtigung von Merkmalen eines gesetzlichen Tatbestandes bei einer

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86
    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 26.10.1983 - 2 StR 597/83

    Wirkungen der Möglichkeit einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86
    Ist unter Anwendung des Zweifelsatzes von einem bestimmten Sachverhalt auszugehen, so ist er bei der rechtlichen Würdigung von der gleichen Bedeutung wie ein zur Überzeugung des Gerichts festgestellter (BGH StV 1984, 69; 1984, 464; BGH, Beschl. vom 4. März 1986 - 1 StR 87/86 - bei Holtz MDR 1986, 622).
  • BGH, 02.02.1996 - 2 StR 689/95

    Verminderung der Schuldfähigkeit

    Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

    Im übrigen ist es rechtsfehlerhaft, der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17; Tröndle/Fischer aaO § 21 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des

    Der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde, ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 06.12.1989 - 2 StR 309/89

    Beweiserhebung - Urteilsverkündung - Wahrunterstellung - Beweisbehauptung

    Sollte er dabei zu dem Ergebnis gelangen, daß der Angeklagte (nur) erheblich vermindert schuldfähig war, wird er bei der Strafzumessung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof zur Frage der Strafrahmenmilderung des § 49 Abs. 1 StGB entwickelt hat (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Juni 1985 - 4 StR 232/85 und Urteil vom 7. Mai 1985 - 2 StR 143/85 = bei Theune NStZ 1986, 154; BGHR StGB § 21 - Strafrahmenverschiebung 4, 7, 8, 12; BGH, Beschluß vom 25. Oktober 1989 - 2 StR 350/89 zum Abdruck in BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 17 vorgesehen).
  • BGH, 15.10.1991 - 1 StR 548/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit - Positive Feststellung

    Eine als Folge des Zweifelssatzes angenommene erheblich verminderte Schuldfähigkeit hat bei der Strafzumessung kein geringeres Gewicht als eine positiv festgestellte (BGH StV 1984, 69; BGH StV 1984, 464; BGH bei Holtz MDR 1986, 622; BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 308/94

    Inbrandsetzung - Wohnhaus - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterstellung

    Das wäre rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 17, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.01.1991 - 5 StR 560/90

    Bestimmmung des Strafmaßes bei einer Revision

    Daß die Voraussetzungen des § 21 StGB, lediglich nicht auszuschließen waren, stellt keinen Grund dar, der verminderten Schuldfähigkeit ein geringeres Gewicht beizumessen (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4 und 17).
  • BGH, 14.08.1990 - 5 StR 340/90

    Verringerte Berücksichtigung der Verminderung der Schuldfähigkeit, die nach dem

    Der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4, 15, 17).
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