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   BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89   

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BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89 (https://dejure.org/1989,827)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1989 - 4 StR 87/89 (https://dejure.org/1989,827)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89 (https://dejure.org/1989,827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2338 (Ls.)
  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9
  • NStZ 1989, 365
  • StV 1990, 259
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Der Rausch im Sinne des § 323 a StGB hat nicht zur Voraussetzung, daß eine Schuldunfähigkeit des Täters erwiesen oder zumindest festgestellt ist, daß er den sicheren Bereich des § 21 StGB zu § 20 StGB hin verlassen hat (BGHSt 32, 48, 54).

    Der Schuldspruch wegen versuchten Totschlags hat deshalb nur Bestand, wenn Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen ist (BGHSt 32, 48, 55).

  • BGH, 14.10.1987 - 4 StR 504/87

    Berechnung einer Blutalkoholkonzentration - Zugrundelegung eines falschen

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Es hat dabei die Blutalkoholkonzentration von etwa 2, 68 %o - die es unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Senats (BGH NStZ 1986, 114 Nr. 2; BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5) errechnet hat - erwogen und berücksichtigt, daß eine "Täter-Opfer-Beziehung" fehlt und "irgendwie geartete Rückschlüsse auf die Motive für das Vorgehen des Angeklagten" (UA 23) nicht möglich sind.

    Zutreffend hat der von der Strafkammer hinzugezogene Sachverständige, wie ihren Ausführungen zu entnehmen ist, "die scheinbare Sinnlosigkeit" und das "Gesamtverhalten des Angeklagten unmittelbar nach der Tat" bei der Prüfung herangezogen (vgl. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 5), ob eine "die Hemmungsfähigkeit ausschließende Alkoholintoxikation vorgelegen hat" (UA 21).

  • BGH, 31.05.1988 - 3 StR 203/88

    Umfang der Prüfungspflicht der alkoholbedingten Schuldunfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Die Annahme des Bundesgerichtshofs, bei einem Blutalkoholisierungsgrad ab 3 %o sei Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht auszuschließen (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 13), bedeutet nicht, daß eine alkoholbedingte Amnesie, die Schuldunfähigkeit belegen kann, bei niedrigeren Werten von vornherein ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 2: Mögliche Erinnerungslücke bei 2, 2 %o).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 280/87

    Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils bei unzureichenden Erörterungen zur

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Die Annahme des Bundesgerichtshofs, bei einem Blutalkoholisierungsgrad ab 3 %o sei Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht auszuschließen (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 13), bedeutet nicht, daß eine alkoholbedingte Amnesie, die Schuldunfähigkeit belegen kann, bei niedrigeren Werten von vornherein ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 2: Mögliche Erinnerungslücke bei 2, 2 %o).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Die Annahme des Bundesgerichtshofs, bei einem Blutalkoholisierungsgrad ab 3 %o sei Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht auszuschließen (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 13), bedeutet nicht, daß eine alkoholbedingte Amnesie, die Schuldunfähigkeit belegen kann, bei niedrigeren Werten von vornherein ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 2: Mögliche Erinnerungslücke bei 2, 2 %o).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Die Annahme des Bundesgerichtshofs, bei einem Blutalkoholisierungsgrad ab 3 %o sei Schuldunfähigkeit regelmäßig nicht auszuschließen (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 7, 13), bedeutet nicht, daß eine alkoholbedingte Amnesie, die Schuldunfähigkeit belegen kann, bei niedrigeren Werten von vornherein ausscheidet (vgl. BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 2: Mögliche Erinnerungslücke bei 2, 2 %o).
  • BGH, 02.11.1981 - 3 StR 382/81

    Voraussetzung für das Vorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit durch eine

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Das Landgericht verkennt nicht, daß beim Vorliegen einer Amnesie die psychopathologische Diagnose einer - alkoholbedingten, Schuldunfähigkeit verursachenden - Bewußtseinsstörung gesichert oder jedenfalls nicht ausgeschlössen sein könnte (BGH, Beschluß vom 2. November 1981 3 StR 382/81 unter Hinweis auf Witter in Handbuch der Forensischen Psychiatrie Bd II 1972, S. 1010 und in Grundriß der gerichtlichen Psychologie und Psychiatrie 1970 S. 174; vgl. auch BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 5 unter Hinweis auf Undeutsch in Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin Bd. II 1974 S. 112 und Mende in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung 1986 S. 323 f. sowie Rasch NJW 1980, 1309, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Das Landgericht verkennt nicht, daß beim Vorliegen einer Amnesie die psychopathologische Diagnose einer - alkoholbedingten, Schuldunfähigkeit verursachenden - Bewußtseinsstörung gesichert oder jedenfalls nicht ausgeschlössen sein könnte (BGH, Beschluß vom 2. November 1981 3 StR 382/81 unter Hinweis auf Witter in Handbuch der Forensischen Psychiatrie Bd II 1972, S. 1010 und in Grundriß der gerichtlichen Psychologie und Psychiatrie 1970 S. 174; vgl. auch BGHR StGB § 20 Bewußtseinsstörung 5 unter Hinweis auf Undeutsch in Eisen, Handwörterbuch der Rechtsmedizin Bd. II 1974 S. 112 und Mende in Venzlaff, Psychiatrische Begutachtung 1986 S. 323 f. sowie Rasch NJW 1980, 1309, 1312) [BVerfG 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79].
  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 367/86

    Anforderungen an die Festellung einer Ausnutzung der Arglosigkeit und

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Das bedeutet nicht, daß der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit zur (ursächlichen) Bedingung des eigenen Handelns machen und sie in diesem Sinne ausnutzen will (BGH NStZ 1984, 506 f; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 1).
  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 372/86

    Tatbestandsmerkmal der Heimtücke - Arglosigkeit des Tatopfers - Vorsatz

    Auszug aus BGH, 20.04.1989 - 4 StR 87/89
    Es reicht vielmehr aus, daß er sich der tatsächlichen Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, bewußt gewesen ist; er muß ihr Vorliegen nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern sie in ihrer Bedeutung für die Tat in dem Sinne erfaßt haben, daß er sich bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2).
  • BGH, 13.06.1984 - 3 StR 178/84

    Heimtückisches Handeln bei unbedingtem Tötungsvorsatz unabhängig von der

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02

    Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben

    Es kommt deswegen nicht mehr darauf an, daß die Strafkammer auch das Bewußtsein des Angeklagten nicht hinreichend dargetan hat, einen durch seine etwaige Ahnungslosigkeit gegenüber einem Gegenangriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. zum sog. Heimtücke-Bewußtsein nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9, 11, 26).
  • BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07

    Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit:

    Darauf, dass die Revision der Staatsanwaltschaft auch zu Gunsten des Angeklagten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nicht an, weil die Gründe, die Rechtsfehler des angefochtenen Urteils zum Nachteil des Angeklagten aufdecken, auf dessen Revision zu berücksichtigen sind (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 a.E.).
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    b) Das Landgericht hat erkannt, dass einer sehr hohen Blutalkoholkonzentration von über drei Promille - wie sie hier vorlag - signifikanter Indizwert für eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit zukommt und deren nähere Prüfung gebietet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Februar 2013 - 4 StR 557/12, NStZ-RR 2013, 272; vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247 Rn. 16; vom 13. Januar 2010 - 2 StR 447/09, BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 20 Rn. 3; vom 9. November 1999 - 4 StR 521/99, NStZ 2000, 136; Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, NStZ 1989, 365, 366; LK-Verrel/Linke/Koranyi, StGB, 13. Aufl., § 20 Rn. 99 ff.).

    Ein tatbestandsrelevanter Rausch ist zu bejahen, wenn der Täter durch den Konsum berauschender Mittel in eine Verfassung gerät, aufgrund derer er in Bezug auf die Rauschtat schuldunfähig ist oder insofern zumindest eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit vorliegt und Schuldunfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 1998 - 4 StR 188/98, NStZ-RR 1999, 172; vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 2; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 54; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 19 ff.).

    Damit ist die in § 323a Abs. 1 StGB normierte objektive Bedingung der Strafbarkeit einer rechtswidrigen - also auch in subjektiver Hinsicht tatbestandsmäßigen (vgl. insofern Fischer, StGB, 71. Aufl., § 323a Rn. 7; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 34 f.) - Rauschtat erfüllt, bei deren Begehung der Täter schuldunfähig oder bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit zumindest sicher nur erheblich eingeschränkt schuldfähig war (vgl. insofern BGH, Urteil vom 23. Juli 1998 - 4 StR 188/98, NStZ-RR 1999, 172; Beschluss vom 9. Februar 1996 - 2 StR 17/96, NStZ 1996, 334; Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 2; Beschluss vom 18. August 1983 - 4 StR 142/82, BGHSt 32, 48, 54; MüKoStGB/Geisler, 4. Aufl., § 323a Rn. 19 ff.).

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Protest gegen den Frankfurter Flughafen: Aus, Schluss und vorbei

    Zur heimtückischen Begehung wird insoweit vorausgesetzt, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausnutzt (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12; BGH NStZ 1981, 140, NStZ 1984, 506; NStZ 1985, 216).

    Dafür genügt es, wenn er die Umstände, welche die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfaßt hat, daß ihm bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 9 und 12).

  • BGH, 03.01.1996 - 3 StR 588/95

    Abtreibung - Totschlag - Tötungsdelikt - Konkurrenz

    Selbst dann, wenn diese in subjektiver Hinsicht notwendige weitere Aufklärung eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit nicht ergeben sollte, kann sich herausstellen, daß sich der Angeklagte subjektiv in einer solchen verzweifelten und affektiv angespannten Lage befand, daß dies u.U. sogar Auswirkungen auf die Feststellung zur subjektiven Seite der vom Landgericht bejahten Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe haben kann (vgl. zu den Anforderungen BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11, 12 und BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 15, 26).
  • BGH, 04.12.2012 - 1 StR 336/12

    Heimtücke (Ausnutzungsbewusstsein: kein voluntatives Element, Bemühen um ihre

    Das subjektive Merkmal des Ausnutzungsbewusstseins liegt vor, wenn der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers in ihrer Bedeutung für dessen hilflose Lage und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 5 StR 65/11, NStZ 2011, 634 ff. mwN; Urteile vom 10. November 2004 - 2 StR 248/04, NStZ 2005, 688 ff.; vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; vom 30. April 2003 - 2 StR 503/02, NStZ 2003, 535 ff. mwN; vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN).

    Eines darüber hinausgehenden, voluntativen Elements in dem Sinne, dass der Täter die Arglosigkeit des Opfers für seine Tat instrumentalisieren oder anstreben muss, bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 20. April 1989 - 4 StR 87/89, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 mwN).

  • BGH, 17.09.2008 - 5 StR 189/08

    Mord (Heimtücke: Feststellung des Ausnutzungsbewusstseins, vorhergehende

    Für das bewusste Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit ist es erforderlich, dass der Täter die Arg- und Wehrlosigkeit in ihrer Bedeutung für die hilflose Lage des Angegriffenen und die Ausführung der Tat in dem Sinne erfasst, dass er sich bewusst ist, einen durch seine Arglosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 2004 - 1 StR 145/04; BGH NStZ 2003, 535; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Erforderlich ist, daß der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewußt für die Tatbegehung ausgenutzt hat (vgl. BGHR StGB § 211 II Heimtücke 1, 9, 11 und 12).

    Es muß ihm daher bewußt geworden sein, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber einem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGHR StGB § 211 II Heimtücke 2, 9 und 12; BGH NJW 1993, 341, 342).

  • BGH, 20.01.2005 - 4 StR 491/04

    Heimtücke (Begriffe der Arglosigkeit und der Wehrlosigkeit;

    Dafür genügt es, wenn er die Umstände, die die Tötung zu einer heimtückischen machen, nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in dem Sinne in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfaßt hat, daß ihm bewußt geworden ist, einen durch seine Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 2, 9, 17, 25, 26; BGH, Urteil vom 10. November 2004 8 - StR 248/04).
  • BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

    Keine Einbeziehung einer rechtskräftigen Vorverurteilung bei vorheriger

    Darauf, daß sie im Hinblick auf den Angeklagten T. auch zu dessen Gunsten wirkt (§ 301 StPO), kommt es nicht an, weil die Gründe, die das angefochtene Urteil insoweit in Frage stellen (vgl. unten 5 b), auf die Revision des Angeklagten T. zu berücksichtigen sind (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 9 aE; Kuckein in KK 4. Aufl. § 353 Rdn. 5 m.w.N).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

  • BGH, 04.10.2017 - 2 StR 260/17

    Erpressung (Begriff des Nachteils: Erwerbs- und Gewinnaussichten als Teil des

  • BGH, 06.03.2003 - 4 StR 493/02

    Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Beurteilungsspielraum);

  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

  • BayObLG, 02.11.2004 - 1St RR 109/04

    Abgrenzung zwischen informatorischer Befragung und Vernehmung des Beschuldigten

  • BGH, 10.10.2017 - 2 StR 359/17

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Wahnerkrankung)

  • BGH, 30.11.2006 - 4 StR 278/06

    Gesamtstrafenbildung (fehlerhafte Einbeziehung einer Strafe: Wegfall der

  • BGH, 25.11.2004 - 5 StR 401/04

    Mord (Heimtücke; Ausnutzungsbewusstsein)

  • BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00

    Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Heimtücke; Mord; Beweiswürdigung; Überlegung

  • BGH, 15.11.1993 - 5 StR 639/93

    Revisionsgrund der Ablehnung eines Hilfsbeweisverfahrens - Ablehnung eines

  • BGH, 17.05.1990 - 4 StR 162/90

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer räuberischer

  • BGH, 26.07.1990 - 4 StR 270/90

    Begriff der Heimtücke - Feststellungen zum Zeitpunkt der Fassung eines

  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 458/95

    Verurteilung wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe - Voraussetzungen einer

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss -

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