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   BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87   

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BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87 (https://dejure.org/1987,7986)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1987 - 2 StR 32/87 (https://dejure.org/1987,7986)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87 (https://dejure.org/1987,7986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arglosigkeit des Opfers im Zeitpunkt des erstmaligen Zustechens mit einem Messer nach zuvor erfolgten Faustschlägen - Folgen der Ungewissheit über den Zeitpunkt des Ansetzens zur Tatausführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.11.1985 - 3 StR 273/85

    Anforderungen an Mordmerkmal der Heimtücke - Voraussetzungen zum Ausschluss der

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87
    Frau T. kann im maßgebenden Zeitpunkt des Anfangs der tatbestandsmäßigen Handlung (vgl. BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 33, 363, 365) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]nicht mehr arglos gewesen sein, wenn der Angeklagte zu ihrer Tötung erst ansetzte, als er das Messer zückte.

    Denn mit den (möglicherweise) vorausgegangenen Faustschlägen des Angeklagten war die Arglosigkeit entfallen (BGHSt 33, 363, 365, 366) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85].

  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 199/84

    Zeitpunkt der Arglosigkeit

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87
    Frau T. kann im maßgebenden Zeitpunkt des Anfangs der tatbestandsmäßigen Handlung (vgl. BGHSt 32, 382, 384 [BGH 04.07.1984 - 3 StR 199/84]; 33, 363, 365) [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]nicht mehr arglos gewesen sein, wenn der Angeklagte zu ihrer Tötung erst ansetzte, als er das Messer zückte.
  • BGH, 16.09.1975 - 1 StR 264/75

    Tankstelle - Abgrenzung Vorbereitung/Versuch

    Auszug aus BGH, 15.04.1987 - 2 StR 32/87
    Frau T. kann dagegen im maßgebenden Zeitpunkt noch arglos gewesen sein, wenn der Angeklagte schon mit den Faustschlägen den Angriff auf das Leben des Opfers begann, weil diese Schläge - schon vom Tötungswillen getragen - zäsurlos in das Zustechen übergehen sollten und übergingen (vgl. BGHSt 26, 201, 203 f.).
  • BGH, 09.09.2003 - 5 StR 126/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Verwerflichkeit, Motivbündel; Verdeckung einer

    Maßgeblich für die Beurteilung ist nämlich grundsätzlich die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs und damit der Eintritt der Tat in das Versuchsstadium (BGHSt 32, 382, 384; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4, 13, 22; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 457/12

    Heimtücke (Arglosigkeit bei vorherigen Todesdrohungen); minder schwerer Fall des

    Die Arglosigkeit entfällt, wenn das Opfer mit einem jedenfalls erheblichen körperlichen Angriff rechnet (BGH, Urteile vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 mwN und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der begrifflichen Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung (BGH, Urteile vom 5. Juni 2013 - 1 StR 457/12, juris Rn. 26; vom 26. Februar 1993 - 3 StR 207/92, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 17 und vom 15. April 1987 - 2 StR 32/87, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 jeweils mwN).
  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 150/96

    Opfer - Tötungsdelikt - Offene Auseinandersetzung - Arglosigkeit - Ende der

    Ist dies - wie hier - der Fall, so wird das Vorgehen des Täters nicht dadurch heimtückisch, daß dem Opfer die Intensität der Gefahr nicht bewußt wird und es sich nicht gerade eines Angriffs auch auf sein Leben versieht (BGHSt 20, 301, 302; 33, 363 [BGH 13.11.1985 - 3 StR 273/85]; BGH StV 1985, 235; NStZ 1991, 233, 234; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 4 und 7; NStE Nr. 12 zu § 211 StGB).
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