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   BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88   

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BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88 (https://dejure.org/1988,1568)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1988 - 4 StR 210/88 (https://dejure.org/1988,1568)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88 (https://dejure.org/1988,1568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung des Vorliegens niedriger Beweggründe bei Ausführung einer Spontantat - Keine niedrigen Beweggründe bei bloßer Absicht, sich eines aufgebrachten, den Täter durchschüttelnden Verfolgers zu erwehren, diesen "loszuwerden" - Grob verkehrswidriges falsches Überholen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11
  • StV 1989, 151
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 05.02.1986 - 2 StR 682/85

    Anforderungen an niedrige Beweggründe bei Tötung aus Wut und Verärgerung -

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Bei einer Tat, die sich - wie hier - plötzlich ohne Plan und Vorbereitung aus der Situation entwickelt ("Spontantat"), bedarf die Annahme niedriger Beweggründe stets besonders sorgfältiger Prüfung (vgl. BGH GA 1975, 306, 308; StV 1984, 465; 1987, 150, 151; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 StGB Rdn. 32).
  • BGH, 12.11.1980 - 3 StR 385/80

    Mord - Niedriger Beweggrund

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Einer Prüfung, ob darüber hinaus nicht auch aus subjektiven Gründen eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen scheitern müßte, weil es fraglich erscheint, ob der Angeklagte in diesem Augenblick seinen gefühlsmäßigen Freiheitsdrang gedanklich beherrschen und aufgrund einer Abwägung aller Umstände willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluß vom 13. November 1978 - 4 StR 571/78, bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; 258, 259), bdurfte es daher nicht mehr.
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Dies ist eine mögliche und nicht fern liegende tatrichterliche Würdigung des Geschehens, an die der Senat gebunden ist und die er nicht - wie die Beschwerdeführerin es erstrebt - durch eine andere, eigene Wertung ersetzen kann (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20; BGH NStZ 1983, 277, 278).
  • BGH, 14.07.1970 - 1 StR 68/70

    Strafbarkeit wegen versuchten Mordes, Diebstahls, schweren Diebstahls und wegen

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    So hat der Bundegerichtshof in der Entscheidung vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70, bei Dallinger MDR 1971, 722 - das Motiv des Verfolgten, sich durch Tötung eines Menschen der Festnahme zu entziehen, als einen niedrigen Beweggrund angesehen (dagegen Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 211 StGB Rdn. 5 b).
  • BGH, 23.11.1978 - 4 StR 571/78

    Durchbrechung einer Straßensperre - Beweggrund, sich der Festnahme zu entziehen

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Einer Prüfung, ob darüber hinaus nicht auch aus subjektiven Gründen eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen scheitern müßte, weil es fraglich erscheint, ob der Angeklagte in diesem Augenblick seinen gefühlsmäßigen Freiheitsdrang gedanklich beherrschen und aufgrund einer Abwägung aller Umstände willensmäßig steuern konnte (BGH, Beschluß vom 13. November 1978 - 4 StR 571/78, bei Holtz MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; vgl. auch BGH NStZ 1981, 100, 101; 258, 259), bdurfte es daher nicht mehr.
  • BGH, 16.05.1979 - 2 StR 65/79

    Ausschluss des Hauptschöffen von der Teilnahme an der Hauptverhandlung wegen

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Auch im Urteil vom 16. Mai 1979 - 2 StR 65/79 - hat der Bundesgerichtshof den Entschluß, ein mitgeführtes Klappmesser einzusetzen, um einen rechtmäßig vorgehenden Verfolger abzuschütteln, als niedrigen Beweggrund bezeichnet.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Dies ist eine mögliche und nicht fern liegende tatrichterliche Würdigung des Geschehens, an die der Senat gebunden ist und die er nicht - wie die Beschwerdeführerin es erstrebt - durch eine andere, eigene Wertung ersetzen kann (BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; 29, 18, 20; BGH NStZ 1983, 277, 278).
  • BGH, 01.07.1981 - 3 StR 24/81

    Totschlag - Besonders schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Aus den dargelegten Gründen lag auch die Annahme eines besonders schweren Falles des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB), der nur in Betracht kommt, wenn die sich in der Tat zeigende Schuld des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie die eines Mörders (BGH NJW 1981, 2310) oder sonstige unrechts- und schuldsteigernden Umstände gegeben sind (BGH NStZ 1984, 311, 312), nicht so nahe, daß sich das Schwurgericht - entgegen der in der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mitgeteilten Ansicht des Generalstaatsanwalts - damit auseinandersetzen mußte.
  • BGH, 24.11.1983 - 4 StR 551/83

    Strafzumessung - Verminderte Schuldfähigkeit - Totschlag - Willensbestätigungen -

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Aus den dargelegten Gründen lag auch die Annahme eines besonders schweren Falles des Totschlags (§ 212 Abs. 2 StGB), der nur in Betracht kommt, wenn die sich in der Tat zeigende Schuld des Totschlägers ebenso schwer wiegt wie die eines Mörders (BGH NJW 1981, 2310) oder sonstige unrechts- und schuldsteigernden Umstände gegeben sind (BGH NStZ 1984, 311, 312), nicht so nahe, daß sich das Schwurgericht - entgegen der in der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mitgeteilten Ansicht des Generalstaatsanwalts - damit auseinandersetzen mußte.
  • BGH, 24.07.1984 - 1 StR 287/84

    Vorliegen niedriger Beweggründe bei Tötung des Opfers zum Abreagieren von

    Auszug aus BGH, 14.07.1988 - 4 StR 210/88
    Bei einer Tat, die sich - wie hier - plötzlich ohne Plan und Vorbereitung aus der Situation entwickelt ("Spontantat"), bedarf die Annahme niedriger Beweggründe stets besonders sorgfältiger Prüfung (vgl. BGH GA 1975, 306, 308; StV 1984, 465; 1987, 150, 151; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 StGB Rdn. 32).
  • BGH, 02.12.1987 - 2 StR 559/87

    Verdeckungsabsicht bei Vortat gegen Leib und Leben des Opfers

  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Diese muß Vorgeschichte, Anlaß und Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließen (BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11, 39), sich mithin auf alle äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren erstrecken (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 23, 24, 31).

    Sie war hier auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Angeklagte den Tötungsentschluß nach den Feststellungen erst im Laufe der heftigen körperlichen Auseinandersetzung, also spontan gefaßt hat; denn dies braucht der Bejahung niedriger Beweggründe nicht entgegenzustehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; BGH, Urt. v. 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00; zu den dann gesteigerten Prüfungsanforderungen vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 31; BGH, Urt. v.,11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).

  • BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und

    Dabei wird er zu bedenken haben, daß es stets besonders sorgfältiger Prüfung bedarf, wenn sich eine Tat plötzlich aus einer Situation heraus entwickelt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11 m.w.N.) und/oder vor dem Hintergrund einer gescheiterten Partnerbeziehung begangen wurde (vgl. Tröndle/Fischer aaO § 211 Rdn. 11 a m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Das erfordert eine Gesamtwürdigung aller Umstände des Tatgeschehens, vor allem der Motivlage, die ohne die Vorgeschichte der Tat und die psychische Verfassung des Täters häufig nicht beurteilt werden kann (vgl. BGH, BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 1, 6, 8, 11).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Bei der von dem Angeklagten veranlassten Vergeltungsaktion handelte es sich nicht um eine Spontantat (vgl. allgemein zur Bedeutung eines spontanen Tatentschlusses für die Annahme niedriger Beweggründe BGH, Urteil vom 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00, NStZ 2001, 87; BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 84/12

    Versuchter Mord (Heimtücke bei grundsätzlicher Angst des Opfers vor dem Täter:

    Dieser Tatantrieb muss in aller Regel ebenso beurteilt werden, wie die in § 211 Abs. 2 StGB ausdrücklich hervorgehobene Verdeckungsabsicht, weil es dem Täter in beiden Fällen darum geht, sich seiner Verantwortung für begangenes Unrecht unter Inkaufnahme des Todes eines Menschen zu entziehen (BGH, Urteil vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70, MDR 1971, 722 bei Dallinger; Urteil vom 14. Oktober 1987 - 3 StR 145/87, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 8; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Dezember 1998 - 3 StR 319/98, StV 2000, 74, 75; Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 210/88, BGHR § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; MüKo - StGB/Schneider, § 211 Rn. 78; LK - StGB/Jähnke, 11. Aufl., § 211 Rn. 25).
  • BGH, 18.02.1993 - 1 StR 49/93

    Keine Habgier bei tötungsbedingtem Ausbleiben weiterer Zahlungen

    Ob dies der Fall ist, beurteilt sich auf Grund einer Gesamtwürdigung, welche die Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit einschließt (vgl. BGHSt 35, 116, 127 [BGH 02.12.1987 - 2 StR 559/87]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Niedrige Beweggründe 11 m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.12.1998 - 3 StR 319/98

    Verdeckungsabsicht; Mord; Fluchtabsicht; Raub mit Todesfolge (Gewalt zur Flucht

    Ähnlich ist für das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe entschieden worden, daß psychische Beeinträchtigungen beim Täter zur Folge haben können, daß die als niedrig zu bewertenden Antriebe zur Tat trotz erhaltener Schuldfähigkeit nicht mehr beherrschbar sind und daß deswegen die Tat nicht als Mord aus niedrigen Beweggründen zu werten ist (BGHSt 6, 329; BGH GA 1975, 306; BGH NStZ 1981, 258; BGH StV 1989, 151, 152).
  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Dies ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Tatumstände, der Lebensverhältnisse des Täters und seiner Persönlichkeit zu beurteilen (vgl. BGHSt 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 22 jew. m.w.N.).

    Allerdings bedarf die Annahme niedriger Beweggründe bei einem spontanen Tatentschluß stets besonders sorgfältiger Prüfung (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11).

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verwirklicht ein Täter dieses Mordmerkmal nur dann, wenn sein Beweggrund zur Tat nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als dem Tötungswillen an sich in aller Regel schon eigen als verwerflich, ja als verächtlich erscheint (vgl. u.a. BGHSt 3, 132, 133; BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 11).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 504/00

    Beweiskraft des Sitzungsprotokolls und deren Wegfall; Niedrige Beweggründe

    a) Ein Beweggrund ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht und deshalb als besonders verachtenswert erscheint (vgl. BGHSt 3, 132 ff.; 35, 116, 127; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11, 25).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 551/91

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe, Konkurrenz zum Raub

  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

  • BGH, 19.07.2000 - 2 StR 96/00

    Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"

  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat,

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

  • BGH, 06.02.2002 - 2 StR 489/01

    Mord (niedrige Beweggründe) ; Totschlag; Beweiswürdigung (Lücke)

  • BGH, 10.11.1993 - 3 StR 476/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines niedrigen Beweggrundes

  • BGH, 19.12.1989 - 4 StR 526/89

    Straftaten gegen das Leben: Niedrige Beweggründe

  • BGH, 14.04.2004 - 4 StR 577/03

    Mord aus niedrigen Beweggründen (subjektive Komponente des Mordmerkmals;

  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98

    Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der Schuld

  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

  • BGH, 18.05.2010 - 5 StR 115/10

    Mord (niedrige Beweggründe; "Abreibung"; Rache; Selbstjustiz); beendeter Versuch

  • BGH, 16.12.1998 - 2 StR 340/98

    Verstoß des Gerichts gegen den Zweifelssatz bei Annahme des Mordmerkmals der

  • BGH, 06.03.2001 - 4 StR 541/00

    Niedrige Beweggründe (Prüfung bei einer situationsbezogenen Tat); Totschlag;

  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 278/96
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 454/97

    Absicht einen Eierdiebstahl zu verdecken - Niedere Beweggründe - Bedingter

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