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   BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95   

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BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95 (https://dejure.org/1996,2096)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1996 - 2 StR 571/95 (https://dejure.org/1996,2096)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 2 StR 571/95 (https://dejure.org/1996,2096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mord - Niedrige Beweggründe - Mordmerkmal - Triebhaft bestimmte Tat - Tatherrschaft - Willensherrschaft - Beleidigung - Drohung - Reaktion des Opfers - Täuschung - Körperliche Mißhandlung - Psychischer Ausnahmezustand - Beihilfe zum Mord - Gehilfe - Tatbeitrag - Vorsatz ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211, § 28

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 33
  • NStZ 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 02.12.1994 - 2 StR 394/94

    Mordmerkmale - Zorn - Wut - Niedrige Beweggründe - Prinzip der Öffentlichkeit -

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Auf die Revisionen der Angeklagten und der Nebenkläger (Eltern des Tatopfers) hatte der Senat das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen (BGH NStZ 1995, 181).

    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß die Frage des Vorliegens niedriger Beweggründe nach den rechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist, die er bereits bei der ersten Revisionsentscheidung in dieser Sache genannt hatte (BGH NStZ 1995, 181 f; vgl. ferner BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1995 - 2 StR 341/95).

  • BGH, 17.11.1987 - 1 StR 550/87

    Verurteilung wegen Mordes und Totschlags - Zulässigkeit der Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Zutreffend ist der damit gewählte rechtliche Ansatz; es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen nicht in Betracht kommt, wenn der Täter bei einer von gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen bestimmten Tat - subjektiv - außerstande war, seine - objektiv - niedrigen Motive gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16, 26, 29).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Wegen Beihilfe zu einem von A. begangenen Mord könnten H. und K. daher allenfalls dann verurteilt werden, wenn A. als Täter aus niedrigen Beweggründen gehandelt hätte und sie selbst als Gehilfen ihre Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen (vgl. BGHSt 23, 39, 40) oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe A.'s erbracht hätten (vgl. BGHSt 2, 251, 256; 22, 375, 377, 381; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 44; Horn in SK StGB 5. Aufl. § 211 Rdn. 23; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 62).
  • BGH, 28.06.1995 - 3 StR 72/95

    Affekt - Affekthandlung - Tiefgreifende Bewußtseinsstörung - Seelische Störung -

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Abgesehen davon, daß ein "psychischer Ausnahmezustand" ohne nähere Spezifizierung seiner Art und Beschaffenheit noch kein Eingangsmerkmal des § 20 StGB erfüllt, sind jedenfalls auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen keine signifikanten Anzeichen dafür ersichtlich, daß A. etwa unter dem Einfluß eines die Schuldfähigkeit erheblich vermindernden Affekts gehandelt hätte (zu dessen Voraussetzungen vgl. zuletzt BGH NStZ 1995, 175 [BGH 07.09.1994 - 2 StR 285/94] m.w.N.; ferner BGHR StGB § 21 Affekt 7 und BGH, Urt. v. 26. September 1995 - 1 StR 495/95); dies hatte der Senat in seiner ersten Revisionsentscheidung auch schon angedeutet (aaO.).
  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Zutreffend ist der damit gewählte rechtliche Ansatz; es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen nicht in Betracht kommt, wenn der Täter bei einer von gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen bestimmten Tat - subjektiv - außerstande war, seine - objektiv - niedrigen Motive gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16, 26, 29).
  • BGH, 07.09.1994 - 2 StR 285/94

    Schuldunfähigkeit infolge eines Affektes - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung -

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Abgesehen davon, daß ein "psychischer Ausnahmezustand" ohne nähere Spezifizierung seiner Art und Beschaffenheit noch kein Eingangsmerkmal des § 20 StGB erfüllt, sind jedenfalls auf der Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen keine signifikanten Anzeichen dafür ersichtlich, daß A. etwa unter dem Einfluß eines die Schuldfähigkeit erheblich vermindernden Affekts gehandelt hätte (zu dessen Voraussetzungen vgl. zuletzt BGH NStZ 1995, 175 [BGH 07.09.1994 - 2 StR 285/94] m.w.N.; ferner BGHR StGB § 21 Affekt 7 und BGH, Urt. v. 26. September 1995 - 1 StR 495/95); dies hatte der Senat in seiner ersten Revisionsentscheidung auch schon angedeutet (aaO.).
  • BGH, 15.07.1969 - 5 StR 704/68

    Sonderkommando 1005 - Massenmorde durch staatliche Gewalt, Art. 103 Abs. 2 GG;

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Wegen Beihilfe zu einem von A. begangenen Mord könnten H. und K. daher allenfalls dann verurteilt werden, wenn A. als Täter aus niedrigen Beweggründen gehandelt hätte und sie selbst als Gehilfen ihre Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen (vgl. BGHSt 23, 39, 40) oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe A.'s erbracht hätten (vgl. BGHSt 2, 251, 256; 22, 375, 377, 381; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 44; Horn in SK StGB 5. Aufl. § 211 Rdn. 23; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 62).
  • BGH, 15.12.1981 - 1 StR 733/81

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung von Zeugen wegen Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Wegen Beihilfe zu einem von A. begangenen Mord könnten H. und K. daher allenfalls dann verurteilt werden, wenn A. als Täter aus niedrigen Beweggründen gehandelt hätte und sie selbst als Gehilfen ihre Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen (vgl. BGHSt 23, 39, 40) oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe A.'s erbracht hätten (vgl. BGHSt 2, 251, 256; 22, 375, 377, 381; BGH NJW 1982, 2738 [BGH 15.12.1981 - 1 StR 733/81]; Eser in Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. § 211 Rdn. 44; Horn in SK StGB 5. Aufl. § 211 Rdn. 23; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 62).
  • BGH, 13.12.1994 - 4 StR 680/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Veräußerung - Teilmengen - Mordmerkmal -

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, daß die Frage des Vorliegens niedriger Beweggründe nach den rechtlichen Maßstäben zu beurteilen ist, die er bereits bei der ersten Revisionsentscheidung in dieser Sache genannt hatte (BGH NStZ 1995, 181 f; vgl. ferner BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 30; BGH, Urt. v. 18. Oktober 1995 - 2 StR 341/95).
  • BGH, 29.11.1978 - 2 StR 504/78

    Zum Begriff des heimtückischen Tötens

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95
    Zutreffend ist der damit gewählte rechtliche Ansatz; es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen nicht in Betracht kommt, wenn der Täter bei einer von gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen bestimmten Tat - subjektiv - außerstande war, seine - objektiv - niedrigen Motive gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16, 26, 29).
  • BGH, 26.09.1995 - 1 StR 495/95

    Affekt - Enger Zusammenhang - Äußeres Ereignis - Auslösendes Ereignis

  • BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen

  • BGH, 18.10.1995 - 2 StR 341/95

    lästiger Schreier - § 211 StGB, Heimtücke, Spontantat, Wut, affektive Belastung

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe

  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

  • BGH, 21.03.1989 - 1 StR 16/89

    Subjektive Erfordernisse hinsichtlich niedriger Beweggründe

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Wegen Beihilfe zu einem vom Angeklagten Has G begangenen Mord könnte Han G allenfalls dann verurteilt werden, wenn sie als Gehilfin ihren Tatbeitrag in Kenntnis der niedrigen Beweggründe Has G s erbracht hätte (vgl. BGH NStZ 1996, 384, 385 m.w.N., insoweit in BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 33 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der

    Deshalb kommt es für den Schuldspruch nicht darauf an, wie sich der Tatbeitrag des Teilnehmers in seiner Person darstellt; er ist vielmehr akzessorisch nach der Haupttat zu verurteilen (vgl. BGH NJW 1982, 2738; ebenso NStZ 1996, 384, von Otto und Engländer aber dahin mißverstanden, daß es ausreiche, wenn sowohl beim Täter als auch beim Teilnehmer ein niedriger Beweggrund vorliege, ohne daß der Vorsatz des Teilnehmers das Bestehen eines Mordmerkmals beim Täter umfassen müsse).
  • BGH, 19.10.2011 - 1 StR 273/11

    Mord und Totschlag durch einen Jugendlichen (Heimtücke; niedrige Beweggründe:

    Daraus könnte zu entnehmen sein, dass S. die Tötung des Opfers als Bestrafung für die Anzeige bei der Polizei billigte und sich dieses Motiv zu eigen machte (BGH, Beschluss vom 7. Juli 1993 - 5 StR 359/93; BGH NStZ 1996, 384).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Wegen Beihilfe zum Mord aus niedrigen Beweggründen können die Angeklagten dann verurteilt werden, wenn V C oder deren Mittäter - die libyschen Drahtzieher und eigentlichen Initiatoren des Sprengstoffanschlags - aus niedrigen Beweggründen gehandelt haben und sie selbst als Gehilfen ihre Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe der Mittäter erbracht haben (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1996, 384, 385 m.w.N.).
  • BGH, 21.08.1996 - 2 StR 212/96

    Anforderungen an den Totschlag - Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit

    Er kann, soweit bei der Tat gefühlsmäßige oder triebhafte Regungen eine Rolle spielen, deshalb außerstande sein, diese gedanklich zu beherrschen und willentlich zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212 [BGH 29.11.1978 - 2 StR 504/78]; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6 und 31; BGH NStZ 1996, 384, 385).
  • BGH, 15.06.2022 - 6 StR 23/22

    Mord (sonstige niedrige Beweggründe; Gesamtwürdigung: Vorgeschichte der Tat,

    Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der vorzunehmenden Gesamtwürdigung regelmäßig die Vorgeschichte der Tat von entscheidender Bedeutung, darunter das Verhalten des Opfers und das Verschulden des Täters an der zur Tat führenden Konfliktlage; in diesem Rahmen geht es zu Lasten des Täters, wenn sich seine Wut oder Verärgerung infolge der Reaktion des Opfers auf eine an ihm begangene Straftat steigert (vgl. BGH, Urteile vom 14. Juli 1970 - 1 StR 68/70, bei Dallinger, MDR 1971, 722; vom 7. Februar 1996 - 2 StR 571/95, NStZ 1986, 384, 385; LK-StGB/Jähnke, 11. Aufl., § 211 Rn. 29 mwN).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 348/05

    Mord (niedrige Beweggründe; Einsichtsfähigkeit); Totschlag; Schuldfähigkeit

    Zwar kann die Frage, ob ein Täter sich der Umstände bewusst war, die den Tatantrieb als besonders verwerflich erscheinen lassen, grundsätzlich erst dann beantwortet werden, wenn die Motivation der Tat aufgeklärt ist (vgl. BGH NStZ 2001, 87; BGH NStZ 1996, 384, 385; Jähnke in LK 11. Aufl. § 211 Rdn. 34).
  • BGH, 06.11.1997 - 5 StR 548/97

    Aufhebung des Ausspruchs über die Dauer der Jugendstrafe durch eine Revision -

    schweren Kränkung, die er durch die Tötung seines ihm besonders nahestehenden Bruders von dem Opfer erfahren hatte, nach den Maßstäben der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 28 und 33 m.w.N.) nicht als niedrig zu bewerten.
  • BGH, 09.11.1999 - 5 StR 252/99

    Anstiftung zum Mord; Totschlag; Beihilfe; Hilfeleisten; Beihilfevorsatz

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß Beihilfe zur Anstiftung grundsätzlich Beihilfe zur Tat ist (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 16 m.w.N.), und daß gegebenenfalls darzulegen sein wird, ob der Gehilfe seine Tatbeiträge entweder ebenfalls aus niedrigen Beweggründen oder in Kenntnis der niedrigen Beweggründe der Anstifter erbracht hat (vgl. BGH NStZ 1996, 384).
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