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   BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91   

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https://dejure.org/1991,3263
BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91 (https://dejure.org/1991,3263)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1991 - 3 StR 470/91 (https://dejure.org/1991,3263)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1991 - 3 StR 470/91 (https://dejure.org/1991,3263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tötungsvorsatz bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen - Voraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes - Hemmschwelle bei einer Tötung - Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.07.1988 - 3 StR 139/88

    Tatsachenalternativität - Verschiedene Tatgeschehen - Zweifelssatz

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91
    Auf die hierfür erforderliche Mindestzeit und nicht auf die für den Eintritt des Erstickungstodes erforderliche - längere - Mindestzeit (vgl. UA S. 18) hätte das Bezirksgericht daher abstellen müssen, wenn es aus der Dauer der Gewalteinwirkung Schlüsse auf das voluntative Element des bedingten Vorsatzes ableiten wollte (vgl. auch BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 16).
  • BGH, 07.02.1991 - 4 StR 544/90

    Vorsätzliche Tötung oder Handeln in Notwehr - Einsatz des Messers als

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91
    Diese Ausführungen zur Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit gelten grundsätzlich auch für die Auslegung des § 6 Abs. 2 und des § 7 DDR-StGB (vgl. BGHR DDR-StGB § 6 Vorsatz, bedingter 1).
  • BGH, 31.10.1990 - 3 StR 332/90

    Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes durch das Stoßen eines Messers in den

    Auszug aus BGH, 04.12.1991 - 3 StR 470/91
    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen ein einsichtiger Beweggrund für eine so schwere Tat wie die Tötung eines Menschen fehlt, sowie bei Einzelhandlungen, die spontan in affektiver Erregung ausgeführt werden (BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 24; Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 15 Rdn. 11).
  • BGH, 18.10.2007 - 3 StR 226/07

    Totschlag (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; vage Hoffnung); Mord

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotzt erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 81/94

    Gewalthandlungen - Bedingter Tötungsvorsatz

    In Abgrenzung zu der Schuldform der bewußten Fahrlässigkeit müssen beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissenselement als auch das Willenselement in jedem Einzelfall besonders geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27).
  • BGH, 08.05.2008 - 3 StR 142/08

    Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Der Schluss auf - bedingten - Tötungsvorsatz ist daher in solchen Fällen nur rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen auch diejenigen Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 50).
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

    Danach ist es im Einzelfall denkbar, dass der Täter zwar alle Umstände kennt, die sein Vorgehen zu einer das Leben gefährdenden Behandlung machen, dass er sich aber - etwa infolge einer psychischen Beeinträchtigung - gleichwohl nicht bewusst ist, dass sein Tun zum Tod des Opfers führen kann oder dass er ernsthaft und nicht nur vage darauf vertraut, der Tod werde nicht eintreten (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27).
  • BGH, 13.12.2017 - 2 StR 230/17

    Schwere Körperverletzung (erforderliche Vorstellung des Täters für die

    Dabei liegt die Annahme einer Billigung nahe, wenn der Täter sein Vorhaben trotz erkannter Lebensgefährlichkeit durchführt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 1991 - 3 StR 470/91; Urteil vom 24. März 1993 - 3 StR 485/92; Urteil vom 11. Oktober 2000 - 3 StR 321/00, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27, 35, 51).
  • BGH, 18.09.2002 - 2 StR 125/02

    Totschlag; direkter Vorsatz; bedingter Vorsatz; verminderte Schuldfähigkeit;

    Die Klärung der Frage, ob ein Täter mit direktem oder bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hat, setzt eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände voraus (st. Rspr. vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 7, 10, 27 und 54).
  • BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07

    Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes;

    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement, also zur billigenden Inkaufnahme des Erfolges, muss sich mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (vgl. u. a. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 24 und 27 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01

    Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende

    In Abgrenzung zu der Schuldform der bewußten Fahrlässigkeit müssen beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissenselement als auch das Willenselement in jedem Einzelfall besonders geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 27).
  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichem Tun allerdings nahe, daß der Täter mit dem Tode des Opfers rechnet, und daß er - falls er sein Handeln dennoch fortsetzt - einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (BGHSt 36, 19 ff.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz bedingter 2, 3, 27, 33; BGH, Urt. v. 10. Dezember 1996 - 1 StR 630/96; Urt. v. 16. September 1998 - 2 StR 341/98).
  • BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92

    Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 295/20

    Vorsatz (bedingter Vorsatz: Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit,

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94

    Revision zu Ungunsten des Angeklagten - Voraussetzung eines bedingt vorsätzlichen

  • BGH, 14.09.1999 - 1 StR 315/99

    Darlegungsvoraussetzungen; Tötungsvorsatz; Tatentschluß; Versuch; Schluß vom

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

  • BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93

    Anorderungen an die Feststellung des Tötungsvorsatzes durch das Tatgericht -

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 612/96

    Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit durch Alkoholeinfluss - Bedingter

  • BGH, 19.01.1995 - 4 StR 658/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Tötung - Beweis - Entlastende Aussagen

  • BGH, 31.08.1994 - 3 StR 281/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes - Bedingter

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