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   BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94   

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BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94 (https://dejure.org/1994,1789)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1994 - 4 StR 267/94 (https://dejure.org/1994,1789)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94 (https://dejure.org/1994,1789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.08.1993 - 4 StR 470/93

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94
    Dem steht schon entgegen, daß den Urteilsfeststellungen kein einleuchtendes Motiv des Angeklagten für eine Tötung seiner Ehefrau entnommen werden kann (vgl. BGH StV 1994, 13, 14).

    Im übrigen kann Alkoholgewöhnung zwar zu einer Minderung alkoholbedingter Störungen im äußeren Leistungsverhalten führen, ist aber bei hohen Blutalkoholwerten ohne nachweisbaren Einfluß auf die Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (BGH StV 1994, 13).

  • BGH, 22.03.1994 - 4 StR 110/94

    Bedingter Vorsatz - Wollenselement - Einverständnis - Erfolgseintritt - Tatziel

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94
    Unter diesen Umständen versteht es sich jedenfalls nicht von selbst, daß der Angeklagte, auch wenn er die besondere Gefährlichkeit der gegen den Hals gerichteten Gewaltanwendung erkannte, einen möglichen tödlichen Ausgang in seine Überlegungen mit einbezogen und sich bewußt damit abgefunden hat (vgl.Senatsbeschluß vom 22. März 1994 - 4 StR 110/94).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 308/92

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94
    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 30 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94
    Er wird ferner zu bedenken haben, daß entgegen der Auffassung der darin dem Sachverständigen folgenden Strafkammer der Umstand, daß der Angeklagte "zielgerichtet, sozialadäquat, planvoll und situationsadäquat" handelte (UA 27), zwar für das Vorliegen der Einsichtsfähigkeit spricht, jedoch der erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit nicht entgegensteht (st. Rspr.; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.11.1996 - 3 StR 79/96

    Indirekte Sterbehilfe

    Will ein Tatrichter aus einer Indiztatsache auf einen entsprechenden Willen eines Angeklagten schließen, so hat er in seine Erwägung auch diejenigen Umstände miteinzubeziehen, die ein solches Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHR StGB § 212 I Vorsatz, bedingter 40, 30 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00

    Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen

    Der Angeklagten mag es, wie das Landgericht meint, im Hinblick insbesondere auf die - wie der Geschehensablauf belegt, allerdings gegenüber der Gefährdung des Tatopfers wesentlich geringere - Eigengefährdung und das Fehlen eines einsichtigen Beweggrundes für eine so schwere Tat (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40, 42) unerwünscht gewesen sein, daß es zur Entzündung des Benzins und den damit verbundenen Folgen kam.
  • BGH, 09.11.2011 - 5 StR 328/11

    Tötung eines homosexuellen Freiers: Auf Notwehr gestützter Freispruch aufgehoben

    Ausgehend hiervon wäre die vom Landgericht fehlerfrei festgestellte Todesverursachung durch Erwürgen unter Beschädigung der Schildknorpel des Opfers, was jedenfalls zum Tod führen musste (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz bedingter 40), als ein Überschreiten der gebotenen Notwehr zu qualifizieren und allenfalls unter die Voraussetzungen des § 33 StGB zu subsumieren gewesen.
  • BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01

    BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch

    Zutreffend geht der Tatrichter zunächst davon aus, daß es bei äußerst gefährlichem Tun naheliegt, daß der Täter mit dem Eintritt des Erfolges rechnet und, wenn er sein Handeln - hier das Ableinen der Hunde dennoch fortsetzt, einen solchen Erfolg auch billigend in Kauf nimmt (st.Rspr.: vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 40; BGHR StPO § 261 Einlassung 5; zum bedingten Tötungsvorsatz).
  • BGH, 08.08.2001 - 2 StR 166/01

    Tötungsvorsatz; dolus eventualis; Eventualvorsatz; Bewußte Fahrlässigkeit;

    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40, 41, 50 m.w.N.; BGH StV 1997, 7).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 348/94

    Revision - Nachprüfung - Tötungsvorsatz - Wollenselement - Gewalthandlung

    Unter diesen Umständen versteht es sich jedenfalls nicht von selbst, daß der Angeklagte, auch wenn er die besondere Gefährlichkeit der gegen den Kopfbereich gerichteten Gewaltanwendung erkannte, einen möglichen tödlichen Ausgang in seine Überlegungen mit einbezogen und sich damit bewußt abgefunden hat (vgl. Senatsentscheidungenvom 22. März 1994 - 4 StR 110/94 - undvom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94).
  • BGH, 06.03.2002 - 4 StR 30/02

    Vorsatz (Schluss aus den objektiven Tatumständen; Gefährlichkeit der Tathandlung

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48).
  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 596/95

    Tatausführung - Schlichtes Handlungsmuster - Gebliebene Erinnerung - Vollständige

    Des weiteren könnte hier von Bedeutung sein, daß der Angeklagte nicht ausschließbar überhaupt erst am Morgen nach der Tat, als er "in die Schlafstube ging, um nach den beiden anderen zu schauen" (UA 13), erkannt hat, daß W. tot war (vgl. dazu BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40).
  • BGH, 16.07.1996 - 4 StR 326/96

    Totschlag - Gewaltanwendung - Vorsatz

    Der Schluß auf bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die ein solches Ergebnis in Frage stellen (st. Rspr.; vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 40 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 385/03

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz: Schluss aus der objektiven Tatausführung unter

    Hochgradige Alkoholisierung und affektive Erregung gehören deshalb zu den Umständen, die der Annahme eines Tötungsvorsatzes entgegenstehen können und deshalb ausdrücklicher Erörterung in den Urteilsgründen bedürfen (st. Rspr.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 6, 7, 9, 15, 40, 41, 48, 54).
  • BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94

    Totschlag - Tötung - Schwere Körperverletzung - Psychische Folgen

  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00

    Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts

  • BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00

    Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich

  • BGH, 02.07.1996 - 4 StR 275/96

    Totschlag - Alkoholvergiftung - Züchtigung

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 318/95

    Anforderungen an die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung -

  • BGH, 18.06.1996 - 4 StR 243/96

    Voraussetzungen für einen rechtsfehlerfreien Schluss des Tatrichters auf das

  • BGH, 10.09.1997 - 3 StR 317/97

    Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlags und gefährlicher Körperverletzung -

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