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   BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02   

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https://dejure.org/2002,1527
BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02 (https://dejure.org/2002,1527)
BGH, Entscheidung vom 07.11.2002 - 3 StR 216/02 (https://dejure.org/2002,1527)
BGH, Entscheidung vom 07. November 2002 - 3 StR 216/02 (https://dejure.org/2002,1527)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 3 StPO; § 15 StGB; § 16 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO; § 267 StPO.
    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die Begründung; Wahrunterstellung); bedingter Vorsatz (Wissenselement; Begründung bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen; verminderte Schuldfähigkeit / Einsichtsfähigkeit); Beweiswürdigung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tötungsvorsatz bei Totschlag - Ausschluß des Beschuldigten von der Vernehmung - Befangenheitsgesuch - Besorgnis der Befangenheit - Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnungsgründe - Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit durch Alkohl - Begründungsanforderungen

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StPO § 261; ; StPO § 168 c Abs. 5 Satz 1; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 267 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 212 Abs. 1
    Tötungsvorsatz bei gefährlichen Gewalthandlungen und alkoholisiertem Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 55
  • NStZ 2004, 51
  • StV 2003, 150
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97

    Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen der Schluß auf einen zumindest bedingten Tötungsvorsatz nahe liegt, doch ist dieser nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter alle nach Sachlage in Betracht kommenden Tatumstände in seine Erwägungen einbezogen hat, die dieses Ergebnis in Frage stellen können (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 50 m. w. N.).
  • BGH, 13.09.1991 - 4 StR 426/91

    Grundlagen der Strafbarkeit: Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02
    Bei dieser Sachlage versteht es sich nicht von selbst, daß der "in Wut geratene" (UA S. 13), eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur aufweisende Angeklagte trotz seiner erheblichen Alkoholisierung erkannt hatte, daß seine Gewalthandlungen zum Tod des Begleiters führen könnten, und diese Folge auch billigend in Kauf genommen hatte (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 26).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    An den rechtlichen Anforderungen ändert sich indessen nichts, wenn die zur Annahme oder Verneinung bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung ohne Rückgriff auf das Postulat einer Hemmschwelle überprüft wird (BGH, Urteile vom 3. Juli 1986 - 4 StR 258/86, NStZ 1986, 549, 550, und vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3 (jeweils: sorgfältige Prüfung), sowie vom 11. Dezember 2001 - 1 StR 408/01, NStZ 2002, 541, 542 (Ausführungen zu einer Hemmschwelle bei stark alkoholisiertem Täter ohne Motiv nicht geboten); ebenso für Fälle affektiv erregter, alkoholisierter, ohne Motiv, spontan oder unüberlegt handelnder Täter BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 563/86, StV 1987, 92, vom 7. Juli 1999 - 2 StR 177/99, NStZ 1999, 507, 508, und vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 276/01; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 385/03, NStZ 2004, 329, 330; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 465/04; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 43, 44 (zusätzlich gruppendynamischer Prozess), vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142, und vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 398/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369).
  • BGH, 05.04.2011 - 3 StR 66/11

    Notwehr; Erlaubnistatbestandsirrtum; erlaubte Selbsthilfe (Festnahme eines

    Wegen der regelmäßig hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung sind vor allem auch die konkrete Angriffsweise und Tatsituation sowie die psychische Verfassung des Täters sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 55; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2008 - 3 StR 142/08, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 62; Fischer, aaO, § 212 Rn. 6, 7 ff. mwN).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Die Nennung verschiedener, sich widersprechender Ablehnungsgründe könnte je nach Lage des Falles sogar besorgen lassen, dass es der Tatrichter dem Revisionsgericht überlassen wollte, sich einen passenden Ablehnungsgrund "herauszusuchen" (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51).
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