Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,519
BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88 (https://dejure.org/1988,519)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1988 - 1 StR 104/88 (https://dejure.org/1988,519)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1988 - 1 StR 104/88 (https://dejure.org/1988,519)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,519) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines Tötungsvorsatzes - Strafmilderung wegen Versuchs auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1987 - 1 StR 170/87

    Straftaten gegen das Lebens: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
    Diese Umstände sprechen eher dafür, daß der Angeklagte zwar die Gefährdung, nicht aber auch den Tod O. in sein Bewußtsein und seinen Willen aufgenommen hatte (BGH, Urteil vom 26. Mai 1987 - 1 StR 170/87 - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
    Danach ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353), doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGH StV 1986, 378/379; BGH, Beschl. vom 2. Februar 1988 - 1 StR 15/88; vgl. auch BGH StV 1985, 411 sowie BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 11.01.1984 - 2 StR 615/83

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Drosselung, die zur Bewusstlosigkeit eines Opfers

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
    Daß dies geschehen ist, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen (BGH StV 1984, 187/188; st. Rspr.).
  • BGH, 02.02.1988 - 1 StR 15/88

    Grundsätze zur Strafmilderung beim Versuch

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
    Danach ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353), doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGH StV 1986, 378/379; BGH, Beschl. vom 2. Februar 1988 - 1 StR 15/88; vgl. auch BGH StV 1985, 411 sowie BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 658/86

    Versagung der Strafmilderung bei mehrfacher Begehung von Straftaten im

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
    Danach ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353), doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGH StV 1986, 378/379; BGH, Beschl. vom 2. Februar 1988 - 1 StR 15/88; vgl. auch BGH StV 1985, 411 sowie BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86

    Fehlgeschlagener Versuch - Zufälligkeit - Strafmilderung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
    Danach ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353), doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGH StV 1986, 378/379; BGH, Beschl. vom 2. Februar 1988 - 1 StR 15/88; vgl. auch BGH StV 1985, 411 sowie BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 71/85

    Versuch - Strafrahmenmilderung - Nichtvollendung als Verdienst des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88
    Danach ist die Frage der Strafmilderung wegen Versuchs zwar auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne und der Persönlichkeit des Täters zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353), doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie (BGH StV 1986, 378/379; BGH, Beschl. vom 2. Februar 1988 - 1 StR 15/88; vgl. auch BGH StV 1985, 411 sowie BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Doch kommt dabei besonderes Gewicht den wesentlich versuchsbezogenen Umständen zu, nämlich Nähe der Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, weil sie die wichtigsten Kriterien für die Einstufung von Handlungs- und Erfolgsunwert einer nur versuchten Tat liefern (BGH StV 1985, 411; 1986, 378; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Dies setzt aber eine Gesamtschau der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters voraus, bei der den wesentlich versuchsbezogenen Umständen, nämlich Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und aufgewandte kriminelle Energie, besonderes Gewicht zukommt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4).
  • BGH, 01.09.1992 - 1 StR 487/92

    Mordmerkmal des "gemeingefährlichen Mittels"; Pistole als gemeingefährliches

    Damit wird im Rahmen der vorwiegend zu beurteilenden versuchsbezogenen Tatumstände (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4) die besondere Gefährlichkeit der Versuchshandlung gekennzeichnet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht