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   BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88   

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BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88 (https://dejure.org/1988,901)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1988 - 2 StR 82/88 (https://dejure.org/1988,901)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1988 - 2 StR 82/88 (https://dejure.org/1988,901)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versuch der Beteiligung an einem schweren Raub in der Form der Verabredung - Notwendigkeit einer Übereinkunft der Beteiligten, die sich auf eine mittäterschaftliche Begehung richtet, damit § 30 Abs. 2 Strafgesetzuch (StGB) verwirklicht ist - Voraussetzungen für das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2
  • NStZ 1988, 406
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1986 - 3 StR 107/86

    Bewertung eines Tatbeitrags als Beihilfe - Auslegung des Täterbegriffs nach § 25

    Auszug aus BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1985, 165; 1987, 224).
  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81

    geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage

    Auszug aus BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88
    Allerdings liegt eine Verabredung in diesem Sinne nur vor, wenn sich die Übereinkunft der Beteiligten auf eine mittäterschaftliche Begehung richtet - das Versprechen einer Beihilfe genügt nicht (BGH NStZ 1982, 244; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 623/87).
  • BGH, 10.12.1987 - 1 StR 623/87

    Erfüllung des Tatbestands der Verbrechensverabredung zur Zusage der Beteiligung

    Auszug aus BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88
    Allerdings liegt eine Verabredung in diesem Sinne nur vor, wenn sich die Übereinkunft der Beteiligten auf eine mittäterschaftliche Begehung richtet - das Versprechen einer Beihilfe genügt nicht (BGH NStZ 1982, 244; BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 623/87).
  • BGH, 06.11.1984 - 1 StR 588/84

    Mittätereigenschaft auf Grund innerer, an Hand Indizien feststellbarer

    Auszug aus BGH, 04.05.1988 - 2 StR 82/88
    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können gefunden werden im Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, im Umfang der Tatbeteiligung und in der Tatherrschaft oder wenigstens im Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich von seinem Willen abhängen (ständige Rechtsprechung, BGH NStZ 1985, 165; 1987, 224).
  • BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91

    Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung

    Daß der Tatbeitrag nicht sehr erheblich war, wie das Oberlandesgericht meint, spielt nicht für die Frage, ob er überhaupt tatbeteiligt war, sondern allenfalls für die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe eine Rolle (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 5).
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 446/11

    Raub mit Todesfolge (Todeszeitpunkt); Einbeziehung mehrerer früherer

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Wertung sind insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Teilhabe an der Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Tat vom Einfluss des Mitwirkenden abhängen (vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 8 bis 10, 12, 18, 29; Tatbeitrag 1, 3, 4 und Tatherrschaft 4; vgl. auch BGHR StGB § 27 Abs. 1 Tatherrschaft 2).
  • BGH, 29.11.2023 - 6 StR 179/23

    Verabredung der Anstiftung zum Mord oder zu einer schweren Körperverletzung

    Darüber hinaus muss der Übereinkunft der Täter das Versprechen mittäterschaftlicher Tatbeiträge zugrundeliegen (vgl. RG, Urteile vom 27. November 1924 - II 754/24, RGSt 58, 392, 393; vom 26. Oktober 1925 - II 503/25, RGSt 59, 376, 379); unzureichend ist es, wenn ein Beteiligter lediglich als Gehilfe tätig werden will (vgl. BGH, Urteile vom 4. Mai 1988 - 2 StR 82/88, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 3; vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92, NStZ 1993, 137, 138; Beschluss vom 10. Dezember 1987 - 1 StR 623/87).
  • BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08

    Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist

    Denn eine Strafbarkeit nach dieser Tatbestandsalternative des § 30 Abs. 2 StGB setzt die vom ernstlichen Willen getragene Einigung mehrerer Personen voraus, an der Verwirklichung eines bestimmten Verbrechens mittäterschaftlich, also nicht nur als Gehilfen, mitzuwirken (BGH NStZ 1988, 406; 1993, 137, 138; NStZ-RR 2002, 74, 75; Fischer StGB 56. Aufl. § 30 Rn. 12 m. w. Nachw.).
  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Da die vorstehenden Vorwürfe auch die I. mit ihrem damaligen Vorstandsvorsitzenden E. treffen, kann es letztlich im Hinblick auf § 830 Abs. 2 BGB dahingestellt bleiben, ob die Beklagte als Mittäter oder Gehilfe des dargelegten Betruges anzusehen ist (zu den Unterscheidungskriterien vgl. u.a. BGHSt 24, 286; BGH, Urt. v. 4. Mai 1988 - 2 StR 82/88, BGHR StGB § 25 Abs. 2 - Mittäter 2).
  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

    Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (Beschränkung der

    Wesentliche Anhaltspunkte dafür sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 14; § 26 Bestimmen 6).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Wesentliche Anhaltspunkte sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängen (st. Rspr. z.B. BGHR StGB § 25 II Mittäter 2, Tatherrschaft 2, Tatinteresse 3).
  • BGH, 17.07.1997 - 1 StR 781/96

    Verurteilung eines bayerischen Arztes wegen zweifachen Mordes und Mordverabredung

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Gesamtwürdigung sind der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (vgl. BGHSt 37, 289, 291 m.w.Nachw.; BGH NStZ 1985, 165; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11, 12, 13, 16, 18, 26; Tatherrschaft 2).
  • KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93

    Mykonos-Attentat

    Die Verabredung setzt die Willenseinigung mindestens zweier Personen über die gemeinschaftliche Begehung der Tat voraus (vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 2, 3; BGH StV 1994, 528 mit Nachw.).
  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 482/94

    Pump-Action-Flinte - §§ 211, 22, §§ 25 Abs. 1, 27 StGB, Abgrenzung Mittäterschaft

    Die gemeinschaftliche Ausführung der Tat (§ 25 Abs. 2 StGB) setzt nicht voraus, daß jeder Mittäter selbst ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht; es genügt jede andere Art von Mitwirkung, also auch eine Vorbereitungshandlung, durch die der Mittäter den tatausführenden Beteiligten in dessen Tatentschluß bestärkt (BGHSt 37, 289, 291; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 2, 11-13, 16; Tatherrschaft 4; BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 - 1 StR 772/93).
  • BGH, 21.05.1992 - 4 StR 577/91

    Mittäterschaft oder Teilnahme am Betrug - Betrügerische Abrechnung

  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 742/93

    Anhaltspunkte für die Einordnung eines Tatbeteiligten als Mittäter -

  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

  • BGH, 02.12.2003 - 4 StR 477/03

    Mittäterschaft (wertende Betrachtung; wesentliche Anhaltspunkte: Tatherrschaft;

  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs18/18
  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 143/90

    Maßstäbe zur Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe - Unzureichende

  • LG Mönchengladbach, 02.12.2019 - 32 KLs 18/18
  • BGH, 23.03.1994 - 3 StR 664/93

    Indiz - Mittäterschaft - Gesamtwürdigung - Tatbeteiligung - Taterfolg -

  • BGH, 02.07.1991 - 1 StR 353/91

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe - Wesentliche Anhaltspunkte für die

  • LG Arnsberg, 08.03.2012 - 2 KLs 1/12
  • BGH, 16.06.1989 - 2 StR 225/89

    Strafbarkeit wegen Betruges - Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe

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