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   BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97   

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https://dejure.org/1998,5247
BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97 (https://dejure.org/1998,5247)
BGH, Entscheidung vom 10.03.1998 - 1 StR 731/97 (https://dejure.org/1998,5247)
BGH, Entscheidung vom 10. März 1998 - 1 StR 731/97 (https://dejure.org/1998,5247)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftlicher räuberischer Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub, räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen, Nötigung in zwei tateinheitlichen Fällen und mit versuchter Nötigung in zwei tateinheitlichen Fällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 a, § 239 b, § 250, § 223 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.10.1974 - 3 StR 259/74

    Gesetzeskonkurrenz zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme -

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    Dieser wird, sofern die zur erneuten Entscheidung berufene Kammer sowohl zur Annahme eines erpresserischen Menschenraubs als auch einer Geiselnahme gelangen sollte, für das Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Delikten von Belang sein (vgl. BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; BGHR StGB § 239 b Konkurrenzen 1; BGH StV 1996, 577, 578).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 260/92

    Tateinheit von schwerem Raub und Geiselnahme

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    Dieser wird, sofern die zur erneuten Entscheidung berufene Kammer sowohl zur Annahme eines erpresserischen Menschenraubs als auch einer Geiselnahme gelangen sollte, für das Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Delikten von Belang sein (vgl. BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; BGHR StGB § 239 b Konkurrenzen 1; BGH StV 1996, 577, 578).
  • BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74

    Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB:

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    Dieser wird, sofern die zur erneuten Entscheidung berufene Kammer sowohl zur Annahme eines erpresserischen Menschenraubs als auch einer Geiselnahme gelangen sollte, für das Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Delikten von Belang sein (vgl. BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; BGHR StGB § 239 b Konkurrenzen 1; BGH StV 1996, 577, 578).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    Dieser wird, sofern die zur erneuten Entscheidung berufene Kammer sowohl zur Annahme eines erpresserischen Menschenraubs als auch einer Geiselnahme gelangen sollte, für das Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Delikten von Belang sein (vgl. BGHSt 25, 386, 387 [BGH 02.10.1974 - 3 StR 259/74]; 26, 24, 28; BGHR StGB § 239 b Konkurrenzen 1; BGH StV 1996, 577, 578).
  • BGH, 24.11.1970 - 2 StR 538/70

    Voraussetzungen für Bandendiebstahl unter Führen einer Schusswaffe -

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    Die § 223a StGB betreffenden Mängel haben sich zwar nicht auf den Schuldspruch ausgewirkt, können aber für den Strafausspruch von Bedeutung sein, weil hierbei berücksichtigt werden kann, wenn mehrere Alternativen desselben Tatbestandes erfüllt sind (vgl. BGH b. Dallinger MDR 1971, 363; NStZ 1996, 383, 384 m.w.Nachw.).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch dann "bei sich führt" , wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der eigentlichen Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187).
  • BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59

    Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch dann "bei sich führt" , wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der eigentlichen Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187).
  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 188/97

    Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen erpresserischen

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    Der Senat kann daher nicht entscheiden, ob die Angeklagten zudem wegen erpresserischen Menschenraubs (§ 239 a StGB) zu verurteilen gewesen wären (vgl. BGH, Urt. vom 3. Juni 1997 - 1 StR 188/97).
  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 707/95

    Wirksame Anklageschrift - Wirksamer Eröffnungsbeschluß - Konkretisierung der

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    Die § 223a StGB betreffenden Mängel haben sich zwar nicht auf den Schuldspruch ausgewirkt, können aber für den Strafausspruch von Bedeutung sein, weil hierbei berücksichtigt werden kann, wenn mehrere Alternativen desselben Tatbestandes erfüllt sind (vgl. BGH b. Dallinger MDR 1971, 363; NStZ 1996, 383, 384 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.02.1993 - 2 StR 410/92

    Erpressung - Bereicherung - Persönlichkeitsrecht - Vermögensvermehrung

    Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 731/97
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel i.S.d. § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch dann "bei sich führt" , wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der eigentlichen Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (vgl. BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    a) Im Fall II. 2. c) wird der neue Tatrichter auch § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB, der anders als § 223 StGB und § 229 StGB (zur Möglichkeit von Tateinheit s. BGH NStZ 1997, 493) kein relatives Antragsdelikt ist (§ 230 StGB; s. o. Ziff. 2), zu prüfen haben (vgl. zum Würgen bis zur Bewußtlosigkeit BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz 1 (a.E.); BGH, Urteil vom 10. März 1998 - 1 StR 731/97 und Beschluß vom 11. Juli 2000 - 4 StR 238/00); das Verschlechterungsverbot gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StGB stünde einem entsprechenden Schuldspruch nicht entgegen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 331 Rdn. 8).
  • BGH, 12.03.2013 - 2 StR 583/12

    Schwerer und besonders schwerer Raub (Fesselung; Verwendung eines gefährlichen

    "Zwar reichen ein Beisichführen und eine Verwendungsabsicht zu irgendeinem Zeitpunkt vom Ansetzen zur Tat bis zu deren Beendigung, mithin auch im Zeitraum zwischen Vollendung und Beendigung des Raubes (entgegen RB S. 4) für die Annahme des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB aus (st. Rspr.; BGHSt 13, 259 f.; 20, 194, 197; 31, 105, 107; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4; BGH StV 1988, 429; NStZ 1998, 354 (Senat); 1999, 242, 243; 2007, 332; NStZ-RR 2003, 202; Fischer StGB 59. Aufl. § 244 Rn. 29); auch genügt es, dass der Täter das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; BGHR aaO; BGH StV 1988, 429; NStZ 1999, 242, 243; NStZ-RR 2003, 202; Fischer aaO und § 250 Rn. 12).
  • BGH, 15.05.2002 - 2 StR 113/02

    Gefährliche Körperverletzung (lebensgefährdende Behandlung; gefährliches

    Gleichwohl verschließt sich der Senat nicht den Ausführungen des Generalbundesanwalts in seinem Teilaufhebungsantrag, der die Feststellung des Tatrichters dazu vermißt, wie lange (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. v. 11. April 2000 - 1 StR 55/00 und BGH StV 1993, 27; offen in BGH, Urt. v. 10. März 1998 - 1 StR 731/97 und BGHR StGB 223 a Abs. 1 Lebensgefährdung 8; aber auch BGH, Urt. v. 7. Oktober 1981 2 StR 356/81 und BGH GA 1961, 241) der Angeklagte das Opfer gewürgt hat, zumal da ohnehin - wie vorstehend aufgezeigt - über die Sache neu zu verhandeln ist.
  • BGH, 21.01.1999 - 1 StR 654/98

    Fesselung mit Lautsprecherkabel - § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB, Ergreifen des Mittels

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 250 StGB ist es anerkannt, daß ein Täter ein Tatmittel auch dann bei sich führt, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
  • BGH, 11.08.1999 - 5 StR 207/99

    Versuch; Räuberische Erpressung; Schuldschein; Schadensgleiche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Täter ein Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. auch dann bei sich, wenn er es zu irgendeinem Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung einsatzbereit bei sich hat, wobei es genügt, daß er das Mittel erst am Tatort ergreift (BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 1, 3, 4 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 05.10.2004 - 3 StR 349/04

    Schwerer Raub (sonst ein Werkzeug oder Mittel; Beisichführen)

    Es genügt, daß sie das Mittel erst am Tatort ergriffen haben (BGHSt 13, 259, 260; 20, 194, 197; BGH MDR 1993, 720; BGH NStZ 1994, 187; 1999, 242; BGHR StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 Beisichführen 4).
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