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   BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94   

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https://dejure.org/1994,2257
BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94 (https://dejure.org/1994,2257)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1994 - 2 StR 455/94 (https://dejure.org/1994,2257)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94 (https://dejure.org/1994,2257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufklärungsrüge - Aufklärung - Einfuhr von Waffen - Täterschaft - Teilnahme - Mittäter - Strafvereitelung - Verzögerung der Verurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25, § 258; StPO § 344; WaffG § 53, § 52a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Wer den Tatbestand mit eigener Hand erfüllt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch dann Täter, wenn er es unter dem Einfluß und in Gegenwart eines anderen nur in dessen Interesse tut (BGHSt 8, 393 [BGH 10.01.1956 - 5 StR 529/55]; 38, 315, 317).

    Auch der uneigennützige Fahrer, der Betäubungsmittel selbst durch Führen des Fahrzeugs über die Grenze verbringt, ist demgemäß Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (BGHSt 38, 315, 317; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 29).

    Für die unerlaubte Einfuhr von Waffen ist - wie auch für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGHSt 31, 252; 34, 180, 181; 38, 315, 317) - entscheidend das Verbringen über die deutsche Grenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG).

  • BGH, 11.08.1976 - 2 StR 567/75

    Beachtung von Änderungen des Strafgesetzbuches in der Revision - Zwingende

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Zwar ist es dabei nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; vielmehr genügt es, daß der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (BGH NJW 1984, 135; BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 10 m.w.N.; vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 249).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Für die unerlaubte Einfuhr von Waffen ist - wie auch für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGHSt 31, 252; 34, 180, 181; 38, 315, 317) - entscheidend das Verbringen über die deutsche Grenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG).
  • BGH, 14.10.1992 - 3 StR 311/92

    Betäubungsmittel - Mittäter - Einfuhr - Beifahrer

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Auch der uneigennützige Fahrer, der Betäubungsmittel selbst durch Führen des Fahrzeugs über die Grenze verbringt, ist demgemäß Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (BGHSt 38, 315, 317; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 29).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Zwar ist die Annahme einer fortgesetzten Handlung bei der unerlaubten Einfuhr von Waffen mit der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) nicht vereinbar.
  • BGH, 17.03.1982 - 2 StR 314/81

    Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung - Umwandlung des

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Danach hat sich die Angeklagte entgegen der Auffassung der Revision nur der versuchten Strafvereitelung schuldig gemacht, denn der Tatbestand des § 258 Abs. 1 StGB setzt voraus, daß der Täter den Vereitelungserfolg herbeiführt (vgl. BGHSt 31, 10, 12) [BGH 17.03.1982 - 2 StR 314/81].
  • BGH, 03.05.1993 - 5 StR 180/93

    Mangelnder Beweisantrag aufgrund fehlender Beweisbehauptung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Mit ihr wird lediglich geltend gemacht, daß gesondert verfolgte Beteiligte "über den Verbleib der Waffen und die Verwendung des Verkaufserlöses Kenntnis haben konnten." Damit wird das zu erwartende Ergebnis der vermißten Beweiserhebung nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, so daß die Rüge unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 4 und 6).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Für die unerlaubte Einfuhr von Waffen ist - wie auch für die unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGHSt 31, 252; 34, 180, 181; 38, 315, 317) - entscheidend das Verbringen über die deutsche Grenze in den Geltungsbereich des Gesetzes (vgl. § 27 Abs. 1 Satz 1 WaffG).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90

    Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Mit ihr wird lediglich geltend gemacht, daß gesondert verfolgte Beteiligte "über den Verbleib der Waffen und die Verwendung des Verkaufserlöses Kenntnis haben konnten." Damit wird das zu erwartende Ergebnis der vermißten Beweiserhebung nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet, so daß die Rüge unzulässig ist (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 - Aufklärungsrüge 4 und 6).
  • BGH, 04.08.1983 - 4 StR 378/83

    Verurteilung wegen Strafvereitelung - Beurteilung eines unterstützenden Handelns

    Auszug aus BGH, 21.12.1994 - 2 StR 455/94
    Zwar ist es dabei nicht erforderlich, daß die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; vielmehr genügt es, daß der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (BGH NJW 1984, 135; BGH, Urteil vom 11. August 1976 - 2 StR 567/75; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 10 m.w.N.; vgl. BT-Drucks. 7/550, S. 249).
  • OLG Koblenz, 28.10.1991 - 1 Ausschl 1/91
  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

  • LG Freiburg, 25.02.2016 - 2 KLs 270 Js 21058/12

    Akten liegen gelassen: Staatsanwalt erhält Bewährungsstrafe

    b) Objektiv liegt eine gänzliche Vereitelung i.S.d. § 258 Abs. 1 StPO nicht nur bei endgültiger - tatsächlicher oder rechtlicher - Verhinderung der Aburteilung der Beschuldigten vor, sondern auch bei einer Verzögerung auf geraume Zeit (BGH, Urteil vom 21.12.1994 - 2 StR 455/94, juris; Fischer, a.a.O., § 258 Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.2023 - 5 StR 102/23
    c) Darüber hinaus hat sich das Landgericht rechtsfehlerhaft nicht mit der zusätzlich in Betracht kommenden Strafbarkeit wegen versuchter Strafvereitelung (§ 258 Abs. 1 und 4, § 22 StGB) befasst (zur Abgrenzung von Vollendung vgl. BGH, Urteile vom 19. Mai 1999 - 2 StR 86/99, BGHSt 45, 97, 100; vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94; Beschlüsse vom 24. Juni 2015 - 4 StR 205/16, NJW 2016, 3110 f.; vom 8. August 2018 - 2 ARs 121/18 Rn. 12).
  • BGH, 08.08.2018 - 2 ARs 121/18

    Beschlagnahmeverbot (keine Erstreckung auf verfängliche Geschäftsunterlagen;

    Zur Vollendung der Tat genügt es, wenn die Ahndung des begünstigten Täters wegen der Handlung des Täters der Strafvereitelung für geraume Zeit unterbleibt (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Senat, Beschluss vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1).
  • BGH, 30.04.2009 - 1 StR 90/09

    Zusammenwirken von Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften im

    Zu weiteren Konsequenzen für Amtsträger siehe BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1 (Verzögerung), die auch eine ausreichende Personalausstattung im Blick haben müssen.
  • BGH, 24.06.2016 - 4 StR 205/16

    Strafvereitelung (Selbstbegünstigungsprivileg: Beurteilung des

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass die Strafverfolgung oder die Anordnung einer Maßnahme völlig und endgültig unmöglich gemacht wird; es genügt, dass der Vortäter zumindest geraume Zeit der Bestrafung oder der Anordnung einer Maßnahme entzogen wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94, wistra 1995, 143; Urteil vom 4. August 1983 - 4 StR 378/83, NJW 1984, 135; Urteil vom 29. September 1982 - 2 StR 214/82).
  • OLG Koblenz, 02.02.2005 - 1 Ss 301/04

    Strafvereitelung: Annahme der Strafverteilung durch einen Rechtspfleger bei der

    Das Herbeiführen einer Verzögerung reicht aus, wenn diese für eine "geraume Zeit" erfolgt (BGHSt a.a.O.; BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1; Senat NStZ 1992, 146; LK-Ruß § 258 Rdn. 10; Tröndle/Fischer § 258 Rdn. 5 und 15; S/S-Stree § 258 Rdn. 16 und 27, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Die Feststellungen belegen die Zuständigkeit des Angeklagten zur Strafverfolgung der tatverdächtigen Hintermänner gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 BGSG, §§ 161, 163 StPO und das wissentliche Liegenlassen der Vorgänge (vgl. BGHSt 15, 18, 22), was zu einer für den Tatbestand der Strafvereitelung genügenden erheblichen Verzögerung der Strafverfolgung führte (vgl. BGHSt aaO und 45, 97, 100; BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1).

    Ein Eingreifen der Staatsanwaltschaften hätte nämlich lediglich zur Beendigung des vom Angeklagten durch erhebliche Verzögerungen der Strafverfolgung bereits hervorgerufenen Vereitelungserfolges (vgl. BGHSt 45, 97, 100; BGHR StGB § 258 Abs. 1 Vollendung 1) geführt.

  • OLG Celle, 12.05.2009 - 32 Ss 176/08

    Verwirkung des Rügerechts aus § 338 Ziff. 5 Strafprozessordnung (StPO) im Falle

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist für diesen Zeitpunkt auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.1994 - 2 StR 455/94).

    Werden - wie hier - Ermittlungshandlungen verzögert, tritt der Vereitelungserfolg dann ein, wenn dadurch auch die Verurteilung des Vortäters - und damit seine Bestrafung - für geraume Zeit verzögert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 21.12.1994, a. a. O.).

  • BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22

    Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen

    Anzumerken ist jedoch, dass auch bei § 258 StGB verschiedene Fristen zwischen wenigen Tagen und drei Wochen diskutiert werden (vgl. die Nachweise bei Hecker, in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 258 Rn. 14) und der Bundesgerichtshof eine Verzögerung der Verurteilung für geraume Zeit fordert (BGH, Beschluss vom 24.06.2016 - 4 StR 205/16, NJW 2016, 3110, juris Rn. 12), wobei nicht allein auf eine feste Zeitspanne abzustellen sei (BGH, Urteil vom 21.12.1994 - 2 StR 455/94, wistra 1995, 143, juris Rn. 13 f.).
  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel

    Hier liegt die Annahme von Mittäterschaft nahe (vgl. BGHSt 38, 315, 317;Urteil des Senats vom 21. Dezember 1994 - 2 StR 455/94).
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