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   BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87   

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https://dejure.org/1987,5492
BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87 (https://dejure.org/1987,5492)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1987 - 3 StR 503/87 (https://dejure.org/1987,5492)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87 (https://dejure.org/1987,5492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung einer bereits entschlossenen Person zum Meineid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 26 Bestimmen 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.07.1983 - 2 StR 137/83

    Betrug und Urkundenfälschung durch Fälschung und Erlangung von Wechseln sowie

    Auszug aus BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87
    Während bei den Feststellungen zur Strafbarkeit des Mitangeklagten F. die Beweislage nicht dazu führte, einen die Falschaussage im ersten Rechtszug und den späteren Meineid von vornherein umfassenden Gesamtvorsatz dieses Angeklagten anzunehmen (UA S. 12), - insoweit gilt der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht (BGHSt 23, 33, 35) - wäre bei der Anstiftungshandlung des Beschwerdeführers eine möglicherweise bestehende für ihn günstigere Fallgestaltung zu beachten (vgl. BGH StV 1984, 242, 243).
  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87
    Während bei den Feststellungen zur Strafbarkeit des Mitangeklagten F. die Beweislage nicht dazu führte, einen die Falschaussage im ersten Rechtszug und den späteren Meineid von vornherein umfassenden Gesamtvorsatz dieses Angeklagten anzunehmen (UA S. 12), - insoweit gilt der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" nicht (BGHSt 23, 33, 35) - wäre bei der Anstiftungshandlung des Beschwerdeführers eine möglicherweise bestehende für ihn günstigere Fallgestaltung zu beachten (vgl. BGH StV 1984, 242, 243).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 20.11.1987 - 3 StR 503/87
    Denkbar ist auch, daß der Beschwerdeführer ihn von vornherein dazu angestiftet hatte, in dieser Strafsache durch alle Instanzen hindurch für ihn falsch auszusagen und die Falschaussage auf Verlangen auch zu beschwören; dann läge zwar Anstiftung zum Meineid vor, sie würde aber mit der Anstiftung zur Falschaussage, die als subsidiär zurückträte (vgl. BGHSt 8, 301, 312; Lackner, a.a.O. § 154 Anm. 8, b), zusammenfallen.
  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

    Bestimmen einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Zwar kann der zu einer konkreten Tat bereits fest Entschlossene nicht mehr zu ihr "bestimmt" werden (Fall des sog. "omnimodo facturus"; vgl. BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und 3).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).
  • BGH, 07.02.2017 - 1 StR 231/16

    Unerlaubte bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (Fall des sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42); denn in diesem Fall fehlt es an der erforderlichen Kausalität der Anstiftungshandlung (vgl. Fischer, StGB, 64. Aufl., § 26 Rn. 4).
  • BGH, 07.11.2017 - 1 StR 195/17

    Bestimmen einer Person unter 18 Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit

    Ein zu einer konkreten Tat fest Entschlossener kann nicht mehr zu ihr bestimmt werden (sog. omnimodo facturus; st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 3 sowie Urteile vom 20. Januar 2000 - 4 StR 400/99, BGHSt 45, 373, 374 und vom 17. August 2000 - 4 StR 233/00, NStZ 2001, 41, 42).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 309/12

    Nachteilsfeststellung bei der Untreue (Erfordernis eigenständiger Feststellungen;

    Nach den Urteilsgründen kann die Möglichkeit jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Ha. zur Tatbegehung bereits entschlossen war und von dem Angeklagten B. nur in seinem Tatentschluss bestärkt sowie in der konkreten Tatausführung unterstützt wurde (sogenannter omnimodo facturus: vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 1987 - 3 StR 503/87, und vom 8. August 1995 - 1 StR 377/95, BGHR StGB § 26 Bestimmen 1 und 3).
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