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   BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88   

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https://dejure.org/1988,4908
BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88 (https://dejure.org/1988,4908)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1988 - 1 StR 43/88 (https://dejure.org/1988,4908)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1988 - 1 StR 43/88 (https://dejure.org/1988,4908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ursächlichkeit des Täuschungsverhaltens für den Schadenseintritt - Auswirkungen der Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit des Täuschenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 10
  • StV 1989, 105
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.03.1987 - 1 StR 580/86

    Verurteilung wegen Gründungsschwindels - Vorliegen eines Betruges - Eintritt der

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88
    Ohne Darlegungen in dieser Richtung kann nicht beurteilt werden, ob das Täuschungsverhalten, das die Angeklagte bei Abschluß des Leasingvertrags an den Tag legte, ursächlich war für die weitere Schadensentstehung (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88
    Hätte die geschädigte Firma trotz des eingetretenen Zahlungsverzugs keinen Gebrauch gemacht von ihrem Kündigungsrecht (vgl. dazu BGHZ 82, 121 [BGH 28.10.1981 - VIII ZR 302/80]), so wäre der in der weiteren Überlassung des Fahrzeugs zu sehende Schaden nicht mehr durch das bisher festgestellte betrügerische Verhalten der Angeklagten bedingt.
  • BGH, 09.06.1983 - 4 StR 257/83

    Fehlende Unrechtseinsicht und Reue als Strafschärfungsgrund - Gefährdung der

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88
    Das ist unzulässig (vgl. BGH NStZ 1983, 453; 1987, 171; BGH StV 1987, 5, 6).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 26.04.1988 - 1 StR 43/88
    Das ist unzulässig (vgl. BGH NStZ 1983, 453; 1987, 171; BGH StV 1987, 5, 6).
  • BGH, 14.04.2011 - 2 StR 616/10

    Schadensfeststellung beim Betrug bei betrügerischer Kapitalerhöhung

    Zu vergleichen sind die wirtschaftlichen Werte der beiderseitigen Vertragspflichten (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 10).
  • BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10

    Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei

    Hiervon hätte nur dann abgesehen werden können, wenn das Landgericht die Täterschaft des Angeklagten allein schon wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals verneint hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303; BGH, Beschluss vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109).
  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten

    Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn das Landgericht die Täterschaft des Angeklagten allein schon wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals verneint hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303; vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155).

    Bei einem Sachverhalt, in dem lediglich wegen des Fehlens des besonderen persönlichen Merkmals Beihilfe bejaht wird, kommt nur eine einmalige Milderung in Betracht (§ 50 StGB), nicht eine doppelte nach § 27 Abs. 2 Satz 2 und § 28 Abs. 1 StGB - jeweils i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303).

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Dagegen hat es nicht geprüft, ob eine weitere Strafrahmenverschiebung nach § 28 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist (vgl. BGHSt 26, 53, 54; BGH wistra 1988, 303).
  • BGH, 25.07.2018 - 2 StR 353/16

    Betrug (Vermögensschaden; Ermittlung des Vermögensschadens bei Betrug durch

    Zu vergleichen sind die wirtschaftlichen Werte der beiderseitigen Vertragspflichten (BGH, Beschluss vom 26. April 1988 - 1 StR 43/88, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 10; Senat, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 StR 616/10, NJW 2011, 2675 f.).
  • LG Köln, 13.05.2004 - 107-3/04
    Der Umstand, dass der Angeklagte Dr. B wegen des fehlenden Treueverhältnisses zur AVG nicht Täter der Untreue zu deren Nachteil sein kann, war bereits Anlass für die Strafrahmenverschiebung nach §§ 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB; eine doppelte Milderung scheidet in derartigen Fällen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 22.04.1998, 2 StR 111/88, wistra 1988, 303).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2002 - 2a Ss 167/02

    Feststellungen im Urteil; Tragen des Schuldspruchs; Parteiverrat eines

    Von einem leugnenden Angeklagten kann naturgemäß nicht erwartet werden, dass er Reue und Einsicht zeigt, weil er sonst seine Verteidigung ad absurdum führt, zumindest seine Verteidigungsposition gefährdet (vgl. BGH wistra 1988, 303, 304; NStZ 1983, 453; StV 1983, 501; MDR 1980, 240, 241).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 283/01

    Strafzumessung; Unzulässige Strafschärfung auf Grund von zulässigem

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Prozessverhalten, das sich im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2000 - 1 StR 193/00), dem Angeklagten nicht strafschärfend angelastet werden, weil dadurch sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt werde (BGH wistra 1988, 303; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2001 - 4 StR 562/00).
  • OLG Köln, 11.04.2018 - 1 RVs 76/18

    Anforderungen an die Unterzeichnung des schriftlichen Urteils durch den

    Das Leugnen eines Angeklagten ist für sich betrachtet wertungsneutral, weil das Strafverfahren weder einen Geständniszwang noch eine Pflicht des Angeklagten kennt, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (BGH wistra 1988, 303 [304]; NStZ 1983, 453; StV 1983, 501).
  • OLG Hamm, 29.09.2005 - 1 Ss 400/05

    Strafzumessung; Strafschärfung; Verteidigungsverhalten des Angeklagten

    Nach ständiger Rechtsprechung darf aber ein Prozessverhalten, das sich - wie hier - im Rahmen einer zulässigen Verteidigungsstrategie hält, dem Angeklagten nicht strafschärfend angelastet werden, weil sonst sein Recht, sich zu verteidigen, mittelbar in Frage gestellt wird (BGH StV 2002, S.74, wistra 1988, 303).
  • BGH, 23.01.1996 - 5 StR 642/95

    Der strafrechtliche Vermögensschadensbegriff beim Betrug

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