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   BGH, 17.02.1987 - 5 StR 13/87   

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https://dejure.org/1987,6592
BGH, 17.02.1987 - 5 StR 13/87 (https://dejure.org/1987,6592)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1987 - 5 StR 13/87 (https://dejure.org/1987,6592)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1987 - 5 StR 13/87 (https://dejure.org/1987,6592)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einräumung einer wertlosen Sicherung in betrügerischer Absicht - Unzureichende Erörterung durch den Tatrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    die Grundpfandrechte, um deren Realisierung willen die Zwangsversteigerung betrieben wurde (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 17.02.1987 - 5 StR 13/87 Rdn. 3 und 4).
  • BGH, 09.02.1995 - 4 StR 662/94

    Betrug - Täuschung - Kreditrisiko - Kredit - Sicherheiten - Befangenheit -

    Bestanden zum Zeitpunkt der Gewährung des Kredits bereits vollwertige Sicherheiten, die zur Deckung des Kreditrisikos ausreichten und ohne nennenswerte Schwierigkeiten verwertbar waren, gleichen diese den Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung aus (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3 und 7; BGH MDR 1981, 810, 811; NJW 1986, 1183; wistra 1992, 142; Lackner in LK StGB 10. Aufl. § 263 Rdn. 217; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 31).
  • BGH, 10.07.2003 - 4 StR 172/03

    Vermögensschaden beim Betrug; Aufklärungspflicht; Verfahrenseinstellung (nicht

    Soweit es den Betrug in den Fällen II. 5 bis 7 der Urteilsgründe anbelangt, der sich - wie der Generalbundesanwalt dargelegt hat - gegen die N. /LB richtet, hätte es bei der Prüfung eines Vermögensschadens der Erörterung bedurft, inwieweit die dingliche Besicherung den in Anspruch genommenen Kredit deckte (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 14, 43).
  • BGH, 06.02.1996 - 1 StR 705/95

    Revisionsrechtliche Beurteilung einer Verurteilung wegen mehrfachen Betruges

    Nach gefestigter Rechtsprechung kann es aber am Merkmal des Schadens im Sinne einer konkreten Vermögensgefährdung fehlen, wenn der Minderwert des Anspruchs auf Darlehensrückzahlung wettgemacht wird durch ausreichende Sicherheiten, die das Risiko der Kreditgewährung für den Gläubiger bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise voll abdecken (vgl. BGH NJW 1986, 1983; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 3, 7, 43; BGH wistra 1992, 142; BGH, Urt. vom 2. Juni 1993 - 2 StR 144/93 - und Beschl. vom 9. Februar 1995 - 4 StR 662/94; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 216).
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