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   BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87   

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https://dejure.org/1987,5634
BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87 (https://dejure.org/1987,5634)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1987 - 4 StR 79/87 (https://dejure.org/1987,5634)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1987 - 4 StR 79/87 (https://dejure.org/1987,5634)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Betruges - Täuschung über künftige Geschehnisse - Aussnutzung von Vertrauensverhältnissen - Abgrenzung Betrug und Diebstahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87
    Auch die Ausnutzung des Aberglaubens, die Angeklagten hätten Einfluß auf die Zufügung von Übeln, kann eine Drohung im Sinne des § 253 StGB sein (BGHSt 31, 195, 201 [BGH 13.01.1983 - 1 StR 737/81]; vgl. auch Hörn in SK § 240 StGB Rdn. 18; Eser in Schönke/Schröder, 22. Aufl. § 253 StGB Rdn. 37).
  • BGH, 30.06.1970 - 1 StR 127/70

    Trittbrettfahrer nach Entführung - Abgrenzung § 255 StGB - § 263 StGB

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87
    Die so Bedrohten können in Furcht versetzt worden sein, um sie im Sinne des Täterverlangens zu beeinflussen (BGHSt 23, 294, 295/296).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87
    Der Tatbestand des - zumindest versuchten - Betruges entfällt in Fällen wie dem vorliegenden nicht deshalb, weil sich der Getäuschte der nachteiligen Wirkung seiner Verfügung auf das Vermögen bewußt ist (vgl. BGHSt 19, 37, 45 m. w. Rechtspr. Nachw.).
  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87
    Darüber hinaus wird auch geprüft werden müssen, ob und inwieweit in den Geschädigten der Eindruck erweckt werden sollte, daß die Angeklagten die Fähigkeit haben, den Eintritt der in Aussicht gestellten Übel zu beeinflussen, und ob insoweit die Voraussetzungen des § 253 StGB in Betracht kommen (vgl. BGHSt 7, 197, 198).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86

    Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der

    Auszug aus BGH, 30.04.1987 - 4 StR 79/87
    Heimlichkeit der Wegnahme ist kein Tatbestandsmerkmal des § 242 StGB (BGHR StGB § 242 I Wegnahme 1).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    b) Der Tatbestand des Betrugs entfällt in Fällen wie dem vorliegenden nicht deshalb, weil sich der Getäuschte der nachteiligen Wirkung seiner Verfügung auf sein Vermögen bewußt ist (BGHSt 19, 37, 45; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4).
  • BGH, 10.11.1994 - 4 StR 331/94

    Spendenverein - § 263 StGB, Spendenbetrug, Zweckverfehlung

    In den Fällen des sogenannten Spenden-, Bettel- oder Schenkungsbetrugs entfällt die Annahme einer täuschungs- und irrtumsbedingten Schädigung allerdings nicht schon deshalb, weil sich die Getäuschten - wie hier die für den HBM geworbenen Mitglieder hinsichtlich ihrer Mitgliedsbeiträge - der nachteiligen Wirkung ihrer Verfügung auf ihr Vermögen bewußt Sind (vgl. BGHSt 19, 37, 45; BGH NJW 1992, 2167; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 4).
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