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   BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93   

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BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93 (https://dejure.org/1993,1671)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1993 - 2 StR 666/93 (https://dejure.org/1993,1671)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93 (https://dejure.org/1993,1671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die eindeutige Feststellung des Erwerbs von Betäubungsmitteln durch den Tatrichter - Für widerlegt erachtete Behauptungen eines Angeklagten als Grundlage für eine Verurteilung - Vereinbarkeit der Verurteilung wegen nur vage umschriebener Tatvorwürfe mit ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche Anwesenheit - Beweiswürdigung - Aussageverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12
  • StV 1994, 175
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.03.1986 - 5 StR 74/86

    Behauptungen des Angeklagten - Verurteilungsgründe - Verwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93
    Lügen des Angeklagten lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für strafrechtliche Schuld verwerten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (BGH StV 1985, 356; BGH, Urt. v. 24. September 1963 - und vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86; BGH StV 82, 158).
  • BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93
    Zwar kann das bloße "Dabeisein" die Tat eines anderen im Sinne eines aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH a.a.O.; BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3); doch bedarf es in derartigen Fällen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGH, Beschl. v. 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92).
  • BGH, 13.03.1985 - 3 StR 15/85

    Beweiswürdigung - Lügen des Angeklagten - Verwertung für Schuld - Zeugenbeweis -

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93
    Lügen des Angeklagten lassen sich nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für strafrechtliche Schuld verwerten, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (BGH StV 1985, 356; BGH, Urt. v. 24. September 1963 - und vom 18. März 1986 - 5 StR 74/86; BGH StV 82, 158).
  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93
    Zwar kann das bloße "Dabeisein" die Tat eines anderen im Sinne eines aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH a.a.O.; BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3); doch bedarf es in derartigen Fällen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGH, Beschl. v. 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92).
  • BGH, 24.03.1993 - 2 StR 99/93

    Erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit infolge vorangegangenen

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93
    Reicht aber die bloße Kenntnisnahme von der Tat eines anderen und gegebenenfalls deren Billigung ohne einen die Tatbegehung objektiv fördernden Beitrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits nicht aus, um die Annahme von Beihilfe zu begründen (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Januar 1993 - 5 StR 516/92 - und vom 24. März 1993 - 2 StR 99/93), so gilt das um so mehr für die Annahme von Mittäterschaft.
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93
    Zwar kann das bloße "Dabeisein" die Tat eines anderen im Sinne eines aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH a.a.O.; BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3); doch bedarf es in derartigen Fällen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGH, Beschl. v. 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Gerade bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art sind für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun sorgfältige und genaue Feststellungen notwendig, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde und dass sich der Gehilfe dessen bewusst war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36; vom 13. Januar 1993 - 3 StR 516/92, BGHR StGB § 27 I Unterlassen 5, NStZ 1993, 233; vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93; vom 3. März 1995 - 2 StR 32/95; vom 17. März 1995 - 2 StR 84/95; vom 3. Mai 1996 - 2 StR 641/95 und vom 23. Oktober 1996 - 2 StR 436/96, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 mwN).
  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 14 KLs 10/12

    Mittäterschaftliche Begehung eines gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Rahmen einer

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass sich Lügen eines Angeklagten nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für strafrechtliche Schuld verwerten lassen, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (BGH StV 1994, 175, 175).

    Die Kammer hat auch insoweit berücksichtigt, dass sich Lügen eines Angeklagten nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für strafrechtliche Schuld verwerten lassen, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (BGH StV 1994, 175, 175).

    Die Kammer hat auch insoweit berücksichtigt, dass sich Lügen eines Angeklagten nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für strafrechtliche Schuld verwerten lassen, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (BGH StV 1994, 175, 175).

    Die Kammer hat auch insoweit wiederum berücksichtigt, dass sich Lügen eines Angeklagten nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für strafrechtliche Schuld verwerten lassen, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (BGH StV 1994, 175, 175).

  • LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

    Die Kammer hat berücksichtigt, dass sich Lügen eines Angeklagten nur mit Vorsicht als Beweisanzeichen für die Schuld des Angeklagten verwerten lassen, weil auch ein Unschuldiger Zuflucht zur Lüge nehmen kann und ein solches Verhalten nicht ohne Weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gestattet, was sich in Wirklichkeit zugetragen hat (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93, StV 1994, 175; Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, NStZ 1995, 559; Urteil vom 21. Januar 1998 - 5 StR 569/97, NStZ-RR 1998, 303 ff. mwN).
  • BGH, 06.07.2010 - 3 StR 12/10

    Beihilfe (Kausalität; Erleichtern; Fördern); psychische Beihilfe (Billigen einer

    Unbeschadet dessen bedarf es bei Fallgestaltungen der vorliegenden Art für die Annahme einer psychischen Beihilfe durch positives Tun - hier fehlender - sorgfältiger und genauer Feststellungen, dass die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13, 14, 17, 18 m.w.N.), die wiederum auf entsprechende Anhaltspunkte gestützt werden müssen (BGH NStZ 1996, 563 f.).
  • BGH, 14.01.2021 - 3 StR 124/20

    Freispruch im sogenannten Wehrhahn-Verfahren rechtskräftig

    Dass es darin schon keinen Beweis für die Täterschaft des Angeklagten gesehen hat, weil auch ein Unschuldiger Gründe für ein solches Verhalten haben könne, wenn er einer Tat beschuldigt wird, steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93, StV 1994, 175, 176; Urteil vom 5. Juli 1995 - 2 StR 137/95, BGHSt 41, 153, 155 f.; Beschluss vom 17. Mai 2000 - 3 StR 17 161/00, NStZ 2000, 549, 550).
  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 374/06

    Beihilfe zur versuchten schweren räuberischen Erpressung; Rücktritt vom Versuch

    Es bedarf aber bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, dass und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 15).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 StR 308/07

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Lüge;

    Wie bei der Frage der Würdigung des Scheiterns eines Alibis (vgl. u. a. BGH StV 1982, 158; 1984, 495; 1992, 259; BGH NStZ-RR 1996, 363 und 1998, 303) oder der Widerlegung sonstiger Angaben eines Angeklagten (vgl. hierzu u. a. BGH StV 1985, 356; 1986, 286; 1986, 369; 1994, 175; BGHSt 41, 153) ist zu beachten, dass ein Angeklagter meinen kann, seine Lage durch falsche Angaben verbessern zu können.
  • BGH, 17.05.2000 - 3 StR 161/00

    Beweiswert der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung des

    Die Annahme, daß sich aus dem Leugnen des Angeklagten nur schließen lasse, er habe G. getötet, läßt besorgen, daß der Tatrichter nicht ausreichend bedacht hat, daß der Widerlegung einer bewußt wahrheitswidrigen Einlassung allein nur ein begrenzter Beweiswert für die Täterschaft zukommt, weil auch ein Unschuldiger vor Gericht Zuflucht zur Lüge nehmen kann (vgl. BGHSt 41, 153, 156; BGH NStZ 1986, 325; StV 1985, 356, 357; BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3; Schlüchter in SK StPO 6. Lfg.
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 27/14

    Berücksichtigung von in der Beweisaufnahme als bedeutungslos behandelten

    Rechtsfehler in der Beweiswürdigung sind danach auch insoweit nicht ersichtlich, zumal zu berücksichtigen ist, dass aus der etwaigen Unwahrheit der Einlassungen ohnehin nicht ohne Weiteres tragfähige Rückschlüsse darauf gezogen werden könnten, was sich in Wirklichkeit ereignet hat (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1993 - 2 StR 666/93, BGHR StPO § 261 Beweiskraft 3 mwN).
  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00

    Fehlerhafte Kostenentscheidung nach § 74 JGG

    Zwar kann auch die bloße Anwesenheit die Tat eines anderen im Sinne aktiven Tuns fördern oder erleichtern (vgl. BGH StV 1982, 517; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 15 mit weit. Nachw.), jedoch bedarf es bei solchen Fallgestaltungen sorgfältiger und genauer Feststellungen dazu, daß und wodurch die Tatbegehung in ihrer konkreten Gestaltung objektiv gefördert oder erleichtert wurde (BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 12, 13; BGH NStZ 1995, 490).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 200/01

    Indizien tragen nicht bei Mord-Verurteilung

  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 178/12

    Voraussetzungen der Beihilfe bei Betäubungsmittelkriminalität (bloßes Billigen

  • BGH, 09.09.1998 - 3 StR 413/98

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 32/02

    Schwere Brandstiftung (Vorsatz; Verdrängung der einfachen Brandstiftung;

  • BGH, 05.01.2000 - 3 StR 560/99

    Ausführungen zur Beweiswürdigung des Tatgerichts bezüglich des Todeszeitpunktes

  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 3 Ss 59/04

    Strafverfahren: Anforderungen an die tatrichterliche Überzeugungsbildung und

  • BGH, 25.07.2000 - 4 StR 229/00
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