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   BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90   

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BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90 (https://dejure.org/1990,1546)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1990 - 3 StR 112/90 (https://dejure.org/1990,1546)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1990 - 3 StR 112/90 (https://dejure.org/1990,1546)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwüstung einer Wohnung aufgrund geglaubter Zahlungsansprüche - Anzünden von Stoffteilen zwecks Einschüchterung - Frage der Fahrlässigkeit bezüglich der Brandstiftung - Vorliegen eines Vorsatzelementes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.04.1988 - 3 StR 109/88

    Interesse an der Tat als Kriterium zur Unterscheidung des Vorliegens von

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Ob und in welcher Form eine Beteiligung des Angeklagten Jürgen B... an der Brandlegung seines Bruders in Betracht kommt, hängt nach den allgemeinen Grundsätzen von einer wertenden Gesamtbetrachtung ab, die im wesentlichen neben der Tatherrschaft das eigene Interesse am Taterfolg in die Würdigung einzubeziehen hat (vgl. BGHR StGB § 25 II Tatinteresse 4; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 25 Rdn. 7, § 27 Rdn. 7).
  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Ein die Mittäterschaft begründender gemeinsamer Tatentschluß kann auch stillschweigend gefaßt werden (RGSt 49, 239, 241); für die Annahme von Mittäterschaft und psychischer Beihilfe kann das bloße Zugegensein ausreichen, wenn dadurch der Tatentschluß des (anderen) Täters gestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi, sowie BGH StV 1982, 516).
  • BGH, 25.08.1982 - 1 StR 78/82

    Psychische Beihilfe zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Ein die Mittäterschaft begründender gemeinsamer Tatentschluß kann auch stillschweigend gefaßt werden (RGSt 49, 239, 241); für die Annahme von Mittäterschaft und psychischer Beihilfe kann das bloße Zugegensein ausreichen, wenn dadurch der Tatentschluß des (anderen) Täters gestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi, sowie BGH StV 1982, 516).
  • RG, 23.04.1915 - I 189/15

    1. Liegt eine wissentlich unwahre Darstellung im Sinne von § 147 des

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Ein die Mittäterschaft begründender gemeinsamer Tatentschluß kann auch stillschweigend gefaßt werden (RGSt 49, 239, 241); für die Annahme von Mittäterschaft und psychischer Beihilfe kann das bloße Zugegensein ausreichen, wenn dadurch der Tatentschluß des (anderen) Täters gestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit gegeben wird (vgl. BGH StV 1982, 517 mit Anm. Rudolphi, sowie BGH StV 1982, 516).
  • BGH, 20.11.1986 - 4 StR 633/86

    Revision der Angeklagten gegen die Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Während der unbewußt fahrlässig Handelnde den tatbestandsmäßigen Erfolg nicht voraussieht, er sich aber der Gefahr und damit der Möglichkeit eines Schadenseintritts hätte bewußt werden können, erkennt der bewußt fahrlässig Handelnde die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung, ist nicht mit ihr einverstanden und vertraut ernsthaft - nicht nur vage - darauf, daß der Erfolg nicht eintritt; der bedingt vorsätzlich Handelnde dagegen nimmt den Erfolg billigend in Kauf oder findet sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung ab (BGHR StGB § 15 Vorsatz bedingter 2, 6; Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 15 Rdn. 9 und 13).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Während der unbewußt fahrlässig Handelnde den tatbestandsmäßigen Erfolg nicht voraussieht, er sich aber der Gefahr und damit der Möglichkeit eines Schadenseintritts hätte bewußt werden können, erkennt der bewußt fahrlässig Handelnde die Möglichkeit der Tatbestandsverwirklichung, ist nicht mit ihr einverstanden und vertraut ernsthaft - nicht nur vage - darauf, daß der Erfolg nicht eintritt; der bedingt vorsätzlich Handelnde dagegen nimmt den Erfolg billigend in Kauf oder findet sich um des erstrebten Zieles willen wenigstens mit der Tatbestandsverwirklichung ab (BGHR StGB § 15 Vorsatz bedingter 2, 6; Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 15 Rdn. 9 und 13).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 364/86

    Absicht rechtswidriger Zueignung bei Annahme der Berechtigung zur Zueignung des

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen lag bei dem Angeklagten Jürgen B... ein den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender Tatbestandsirrtum vor (ständige Rspr., vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.; BGHR StGB § 249 I Zueignungsabsicht 2, 3 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.01.1962 - 4 StR 346/61

    Moos raus ! - §§ 16, 17 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 249 StGB, Zueignung

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen lag bei dem Angeklagten Jürgen B... ein den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender Tatbestandsirrtum vor (ständige Rspr., vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.; BGHR StGB § 249 I Zueignungsabsicht 2, 3 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 675/86

    Bestehen eines den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender

    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen lag bei dem Angeklagten Jürgen B... ein den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender Tatbestandsirrtum vor (ständige Rspr., vgl. BGHSt 17, 87, 90 f.; BGHR StGB § 249 I Zueignungsabsicht 2, 3 jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 27.04.1981 - 1 Ss 756/80
    Auszug aus BGH, 09.05.1990 - 3 StR 112/90
    Das rechtswidrige Verhalten des Vortäters muß vielmehr die nahe Gefahr für den Schadenseintritt in sich bergen (Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 34; Rudolphi in SK StGB § 13 Rdn. 39 a; OLG Schleswig NStZ 1982, 116, 117).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Anerkannt ist jedenfalls, daß derjenige, der durch pflichtwidriges Vorverhalten eine Gefahrenlage für Dritte geschaffen hat, verpflichtet ist, den dadurch drohenden Schaden abzuwenden; dies gilt mindestens dann, wenn das Vorverhalten die Gefahr des Schadenseintritts als naheliegend erscheinen läßt (Adäquanz) und die Pflichtwidrigkeit gerade in der Verletzung eines solchen Gebotes besteht, das dem Schutz des gefährdeten Rechtsguts zu dienen bestimmt ist (Pflichtwidrigkeitszusammenhang, vgl. BGHSt 34, 82; BGH NStZ 1987, 171; BGH, Urt. v. 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 32ff; Rudolphi in SK 5. Aufl. § 13 Rdn. 38ff; Jescheck in LK 10. Aufl. § 13 Rdn. 30ff).
  • BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14

    Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche

    Diese verlangen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGH, Urteil vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 7 mwN).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    a) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGH, Urteil vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 7 m.w.N.).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Sie kann auch durch psychische Unterstützung im Sinne aktiven Tuns geleistet werden, in dem der Täter durch die Anwesenheit des Gehilfen in seinem Tatentschluss bestärkt und ihm ein erhöhtes Gefühl der Sicherheit vermittelt wird (BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 412/95 Rn. 36, NStZ 1996, 563 f. und vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).
  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 582/99

    Garantenstellung aus vorangegangenem pflichtwidrigen Tun; Ingerenz; Kausalität

    Pflichtwidriges Vorverhalten begründet nur dann eine Garantenstellung, wenn es die nahe Gefahr des Eintritts des konkret untersuchten tatbestandsmäßigen Erfolges verursacht (vgl. u.a. BGH NStZ 1998, 83; BGH StV 1998, 127, 128; BGH NJW 1992, 1246, 1247; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dabei voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement), ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement) (BGH, Urteil vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 7 m. w. N.).
  • BGH, 20.09.2018 - 3 StR 195/18

    Geiselnahme (Bemächtigungslage; Tateinheit mit Körperverletzung bei

    Sie waren somit geeignet, eine Garantenstellung aus vorangegangenem Tun zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Unterlassen 3).
  • BGH, 13.07.2016 - 1 StR 128/16

    Schuldunfähigkeit (erforderliche Gesamtschau, Blutalkoholkonzentration als

    b) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (BGH, Urteile vom 9. Mai 1990 - 3 StR 112/90, BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 7 mwN und vom 22. März 2012 - 4 StR 558/11, BGHSt 57, 183, 186 Rn. 26).
  • BGH, 25.09.1991 - 3 StR 95/91

    Garantenstellung aus körperlicher Mißhandlung bei späterer Tötung des

    Damit erfüllte das gefährdende Vorverhalten des Angeklagten zugleich auch die über bloße Erfolgsursächlichkeit und Pflichtwidrigkeit hinausgehende Anforderung, daß es, wie der Senat in seinem Urteil vom 9.Mai 1990 - 3 StR 112/90 - für einen allerdings im Tatsächlichen anders gelagerten Fall im Anschluß an Stimmen im Schrifttum und in der Rechtsprechung als wesentlich erachtet hat, "die nahe Gefahr für den Schadenseintritt" in sich barg (vgl. Jescheck in LK StGB 10. Aufl. § 13 Rdn. 32; Stree in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 13 Rdn. 34; Rudolphi in SK StGB § 13 Rdn. 13 a; OLG Schleswig NStZ 1982, 116, 117; OLG Oldenburg NJW 1961, 1938 [OLG Oldenburg 22.08.1961 - 1 Ss 179/61]; BayObLG NJW 1953, 556).
  • BGH, 07.11.1991 - 4 StR 451/91

    Garantenstellung und bedingter Tötungsvorsatz des Unfallverursachers

    Für diese Fälle kommt eine bedingt vorsätzliche Tötung durch Unterlassen auch dann in Betracht, wenn dem Täter der Eintritt des Todes an sich unerwünscht ist, er ihn aber, um unerkannt bleiben und Unfallflucht begehen zu können, gleichwohl in dem Sinne gebilligt hat, daß er sich damit bewußt abgefunden hat (BGH VRS 13, 120, 124; vgl. BGHSt 7, 363, 369; BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 6, 7; DDR-StGB § 6 Vorsatz, bedingter 1).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 412/95

    Rechtspflicht zur nachträglichen Berichtigung?

  • BGH, 04.12.2007 - 5 StR 324/07

    Garantenstellung aus enger Gemeinschaftsbeziehung und aus Ingerenz (Totschlag;

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 84/95

    Anwesenheit auf der Rückbank - §§ 249, 27 StGB, Fördern, psychische Beihilfe

  • LG Frankfurt/Main, 01.12.2016 - 8 KLs 1/16

    Prozess um Raser: Tödlicher Temporausch

  • BayObLG, 25.02.2022 - 201 StRR 95/21

    Freispruch bei Gewährung von Kirchenasyl bestätigt

  • BGH, 13.01.1993 - 3 StR 516/92

    Beihilfe durch bloße Anwesenheit

  • BGH, 11.06.2013 - 1 StR 86/13

    Urteil gegen zwei Mitglieder des Motorradclubs "Bandidos" weitgehend bestätigt

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 422/95

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und fehlender objektiv

  • BGH, 07.07.1992 - 5 StR 300/92

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Bedingter Vorsatz

  • BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94

    Brandstiftung - Bewohntes Haus - Eventualvorsatz

  • BGH, 07.11.2018 - 2 StR 361/18

    Beihilfe (allgemeiner Maßstab; psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort);

  • BGH, 06.03.2007 - 3 StR 497/06

    Totschlag (Unterlassen; Rettungsmöglichkeit); bedingter Vorsatz (Erkennen der

  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 194/16

    Bedingter Tötungsvorsatz (erforderliche Gesamtbetrachtung: Indizwirkung einer

  • BGH, 07.07.1999 - 2 StR 177/99

    Bedingter Vorsatz (dolus eventualis)

  • BGH, 24.03.1993 - 2 StR 99/93

    Erhebliche Einschränkung der Schuldfähigkeit infolge vorangegangenen

  • BGH, 21.07.1993 - 2 StR 282/93

    Beihilfe zu einer Tat durch Bestärken des Tatentschlusses und Vermittlung eines

  • BGH, 15.12.2011 - 2 StR 505/11

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 23.09.2021 - 3 StR 285/21

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln: Mitfahrt als Beifahrer in einem

  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

  • BGH, 12.12.2000 - 5 StR 294/00

    Bedingter Tötungsvorsatz bei Bombenanschlägen; Vorsatz; Räuberische Erpressung;

  • BGH, 17.03.1995 - 2 StR 85/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit

  • OLG Hamburg, 02.03.2012 - 1 U 86/10

    Regress der gesetzlichen Krankenversicherung nach Balkonsturz einer Versicherten:

  • BGH, 12.01.1994 - 3 StR 636/93

    Gefährlichkeit - Vorsatz - Indiz - Tötung - Messerstich

  • BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94

    Gewalthandlungen - Tötungsvorsatz - Minder schwerer Fall der Körperverletzung -

  • BGH, 14.10.1998 - 3 StR 258/98

    Überfall durch Mitglieder einer Gruppe aus der rechtsradikalen Szene;

  • BGH, 22.03.1995 - 2 StR 51/95

    Beihilfe - Teilnahme - Erleichterung der Tatbegehung - Anwesenheit - Rechtsmangel

  • OLG Köln, 20.05.2019 - 2 Ws 214/19

    Ausschluss eines Rechtsanwalts an der Mitwirkung als Verteidiger in einem unter

  • KG, 11.01.1996 - 5 Ws (B) 248/94
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 735/94

    Vorsatz - Fahrlässigkeit - Tötung - Totschlag

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