Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2078
BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99 (https://dejure.org/1999,2078)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1999 - 4 StR 56/99 (https://dejure.org/1999,2078)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99 (https://dejure.org/1999,2078)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2078) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 22 StGB; § 24 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 30 Abs. 2 StGB; § 212 StGB;
    Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 2; ; StGB § 24 Abs. 1; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 31; ; StGB § 24; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 233a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24, § 30
    Verhältnis Verabredung - unbeendeter - beendeter Versuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Strafrecht AT, "Rücktritt" vor Versuchsbeginn; Ermittlung des Rücktrittshorizonts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4
  • NStZ 1999, 449
  • StV 1999, 594
  • JR 2000, 70
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 299; 39, 221, 227), und daß dies bei gefährlichen Gewalthandlungen, wie einem Messerstich in den Unterleib, naheliegt (vgl. BGH NStZ 1994, 493; 1997, 593 jew. m. w. N).

    Ein unbeendeter Versuch kommt nämlich auch dann in Betracht, wenn der Täter, dessen Handlungsmöglichkeiten unverändert fortbestehen, nach seinem Handeln einen Erfolgseintritt zwar zunächst für möglich hält, unmittelbar darauf aber die Vorstellung gewinnt, mit einer tödlichen Wirkung sei (noch) nicht zu rechnen, mit der Folge, daß er durch freiwilliges Absehen von weiterem Tun strafbefreiend zurücktreten kann (vgl. BGHSt 39, 221, 228; BGH NStZ 1998, 614, 615 jew. m. w. N.).

  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 325/93

    Bankpraktikant - § 249 StGB aF, Absichtswegfall, Abgrenzung Beihilfe - Anstiftung

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Hat ein Beteiligter, wie hier, die begangene Tat durch Vorbereitungshandlungen gefördert, kommt aber auch dann, wenn er vor Versuchsbeginn von der weiteren Tatausführung Abstand genommen hat, nur eine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Haupttat in Betracht (vgl. BGHSt 28, 346, 347; BGH NStZ 1994, 29, 30), nicht aber wegen der auch gegenüber der Beteiligung an der nur versuchten Haupttat subsidiären Verabredung zu dieser Tat (vgl. Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rn. 80 mit weit. Nachw.).

    Hier kommt nur Mittäterschaft in Frage, da der Angeklagte die Tat als Mittäter durch Vorbereitungshandlungen gefördert hat (vgl. BGH NStZ 1994, 29, 30).

  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Auch nach dieser Vorschrift kommt ein Rücktritt lediglich durch (einvernehmliche) freiwillige Aufgabe der weiteren Ausführung der Tat durch die Beteiligten - ebenso wie ein Rücktritt nach § 24 Abs. 1 StGB - nur bei einem unbeendeten Versuch in Betracht (vgl. BGHSt 42, 158, 162, BGH NStZ 1989, 317).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, daß im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags die gefährliche Körperverletzung (§ 223 a StGB a. F.) hierzu in Tateinheit steht (vgl. BGH NJW 1999, 69, 70 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung.
  • BGH, 15.06.1988 - 2 StR 157/88

    Unerlaubte Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine halbautomatische

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Zu diesem Zeitpunkt waren der ursprüngliche Tötungsversuch abgeschlossen und, sofern die Angeklagte die weitere Tatausführung aufgegeben hatte, als sie die Flucht ihres Vaters aus der Wohnung zuließ, der darin liegende Rücktritt bereits vollzogen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 15).
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 209/92

    Rücktritt vom Versuch der Beteiligung bei Aufgabe des ursprünglichen Tatplans

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Zwar ist die in § 31 StGB ebenso wie in § 24 StGB vorausgesetzte Tatidentität immer dann ausgeschlossen, wenn der Tatplan aufgrund des Ausscheidens eines Mittäters von dem anderen Mittäter zunächst aufgegeben wird, dieser die Tat aber später aufgrund eines neuen Tatentschlusses ausführt (vgl. BGH NStZ 1992, 537).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 299; 39, 221, 227), und daß dies bei gefährlichen Gewalthandlungen, wie einem Messerstich in den Unterleib, naheliegt (vgl. BGH NStZ 1994, 493; 1997, 593 jew. m. w. N).
  • BGH, 29.08.1995 - 4 StR 474/95

    Beendeter Versuch - Unbeendeter Versuch - Tatrichter

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Dieses hätte hier einer Erörterung insbesondere deshalb bedurft, weil der Vater der Angeklagten sogleich nach dem Messerstich versuchte zu fliehen und, obgleich ihn die Angeklagte "wiederholt" auf das Sofa drückte, schließlich aufstehen und trotz seiner - vermeintlich lebensgefährlichen - Verletzung ohne besondere Schwierigkeiten seine Wohnung verlassen konnte (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31).
  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Hat ein Beteiligter, wie hier, die begangene Tat durch Vorbereitungshandlungen gefördert, kommt aber auch dann, wenn er vor Versuchsbeginn von der weiteren Tatausführung Abstand genommen hat, nur eine Verurteilung wegen einer Beteiligung an der Haupttat in Betracht (vgl. BGHSt 28, 346, 347; BGH NStZ 1994, 29, 30), nicht aber wegen der auch gegenüber der Beteiligung an der nur versuchten Haupttat subsidiären Verabredung zu dieser Tat (vgl. Roxin in LK 11. Aufl. § 30 Rn. 80 mit weit. Nachw.).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 114/60

    Vorbereitung eines Verbrechens - Ausführung des Verbrechens - Freiwilliger

    Auszug aus BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
    Auch beim Rücktritt vom Versuch der verabredeten Tat verbleibt es aber bei der Subsidiarität des § 30 Abs. 2 StGB (BGHSt 14, 378, 380), so daß der Angeklagte im Falle des Rücktritts lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223a StGB a. F.) zu verurteilen ist.
  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 196/94

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 RAuaZulPrG - Beendeter Versuch - Tötungsdelikt

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 189/98

    Pizzaverkaufsstand - § 24 StGB, beendeter Versuch, Korrektur der irrigen

  • BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97

    Taxifahrer - § 24 Abs. 1 Satz 1, 1 StGB. Alt, Rücktrittshorizont, Abgrenzung des

  • BGH, 04.04.1989 - 4 StR 125/89

    Rücktritt vom Versuch - Mittäter - Mittäterschaft - Mordversuch - Vollendung der

  • BGH, 02.07.2008 - 1 StR 174/08

    Schwere räuberische Erpressung (Anstiftung, Beihilfe und Mittäterschaft bei

    In der völligen Unkenntnis des Angeklagten I. von der Tatbegehung unterscheidet sich der hiesige Fall aber auch von Fällen, in denen ein Mittäter im Vorbereitungsstadium von der Tatausführung Abstand nimmt, er allerdings - etwa wegen fehlgeschlagener Umstimmungsversuche - weiß oder zumindest damit rechnet, dass andere Mittäter (gegebenenfalls) seinen Tatbeitrag ersetzen und die Tat gleichwohl ohne ihn ausführen (vgl. BGHSt 28, 346; BGH NStZ 1994, 29; 1999, 449).
  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 327/00

    Abgrenzung von Strafzumessungsvorschrift und Qualifikationstatbestand; Vorsatz

    c) Diese Würdigung weist im Ergebnis keinen Rechtsfehler auf, soweit das Landgericht davon ausgeht, der Angeklagte habe mit "unbedingtem Tötungswillen" (UA 15) gehandelt, er sei aber vom Tötungsversuch strafbefreiend zurückgetreten (vgl. BGHSt 39, 221, 227 f.; BGH StV 1999, 594 f.).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    d) Für die hier zu treffende Entscheidung kommt es nicht auf die in dem angefochtenen Beschluss und der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage an, ob im Falle eines strafbefreienden Rücktritts vom Sichbereiterklären eine Strafbarkeit wegen versuchter Anstiftung möglich ist (vgl. zur Subsidiarität beim Rücktritt vom Versuch einer verabredeten Tat BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4; Urteil vom 22. Juni 1960 - 2 StR 114/60, BGHSt 14, 378, 380); denn aus den dargelegten Gründen wird sich in einer Hauptverhandlung voraussichtlich erweisen lassen, dass der Angeklagte sein Vorhaben nicht freiwillig aufgab.
  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 185/12

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Neben der Haupttat tritt die Verabredung zu einem Verbrechen als subsidiär zurück (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 89; BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB § 30 Abs. 2 Verabredung 4).
  • BGH, 05.04.2022 - 1 StR 290/21

    Rücktritt vom Versuch (Rücktritt des Teilnehmers im Vorbereitungsstadium)

    Wird die Tat vollendet, ist er infolgedessen an der vollendeten Tat beteiligt (BGH, Urteile vom 13. März 1979 - 1 StR 739/78 Rn. 8 mwN, BGHSt 28, 346, 348; vom 12. Juli 2001 - 4 StR 104/01 Rn. 5 und vom 27. September 1983 - 5 StR 379/83 Rn. 7; BGH, Beschlüsse vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99 Rn. 12 und vom 4. Juni 2019 - 4 StR 65/19); wird sie nur versucht, ist er an der versuchten Tat beteiligt.
  • BGH, 09.01.2003 - 4 StR 410/02

    Rücktritt bei Mittäterschaft (einvernehmliches Nichtweiterhandeln); Tenor bei

    Zwar haben die Angeklagten nach den Feststellungen als Mittäter gehandelt, so daß nicht - wie der Generalbundesanwalt meint - § 24 Abs. 1 StGB, sondern § 24 Abs. 2 StGB zu erörtern war; jedoch kommt auch nach dieser Vorschrift ein strafbefreiender Rücktritt in Betracht, wenn die Angeklagten nämlich - was nach den Feststellungen nicht fernliegt - nach unbeendetem Versuch einvernehmlich nicht weiterhandelten, obwohl sie dies hätten tun können (vgl. BGHSt 42, 158, 162; 44, 204, 208; BGH NStZ 1989, 317, 318; 1999, 449 f.; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 24 Rdn. 41).
  • BGH, 31.10.2019 - 3 StR 322/19

    Objektive und subjektive Voraussetzungen der Beihilfe (Förderung der Haupttat;

    Hierfür kommt es nicht mehr entscheidend darauf an, ob eine Strafbarkeit wegen eines - gegenüber der Beihilfe subsidiären (s. BGH, Beschluss vom 11. März 1999 - 4 StR 56/99, BGHR StGB 30 Abs. 2 Verabredung 4 mwN; Schönke/Schröder/Heine/Weißer, StGB, 30. Aufl., 11 12 30 Rn. 38) - Sich-Bereiterklärens zu einem Verbrechen nach 30 Abs. 2 Variante 1 StGB ebenfalls nicht rechtsfehlerfrei abgelehnt worden ist.
  • BGH, 11.02.2003 - 4 StR 8/03

    Tötungsvorsatz (individuelle Prüfung; gefährliche Handlungen); Rücktritt vom

    Angesichts dessen, daß der Angeklagte und K. sich nach dem Messerstich entfernten und der Geschädigte noch ersichtlich ohne fremde Hilfe das mehrere hundert Meter entfernte Polizeirevier aufsuchen konnte, ohne daß der Angeklagte und K. ihn noch verfolgten, drängt sich - zumal angesichts des lediglich einen Stichs - die Annahme eines (aus der allein maßgeblichen Sicht des Angeklagten) unbeendeten Versuchs auf (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 9; NStZ 1999, 449 f.; Senatsbeschlüsse vom 5. November 1998 - 4 StR 474/98 -, vom 4. Februar 1999 - 4 StR 658/98 - und vom 27. Juni 2000 - 4 StR 211/00).
  • LG Hamburg, 23.04.2020 - 621 Ks 9/19

    Selbstjustiz und Rache: Versuchter Mord und schwere Körperverletzung durch Schuss

    Diese Maßstäbe gelten auch in Bezug auf die Zurechnung bei Versuchstaten (vgl. BGH NStZ 1999, 449, 450).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht