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   BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92   

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https://dejure.org/1992,2478
BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,2478)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1992 - 2 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,2478)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1992 - 2 StR 28/92 (https://dejure.org/1992,2478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unmöglichkeit des Ausweichens des Angriffs als Voraussetzung für eine Notwehr mittels Waffeneinsatzes nach vorhergegangener leichtfertiger Provokation des Täters durch das Opfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB § 32
    Trutzwehr bei leichtfertiger Notwehrprovokation

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 9
  • NStZ 1992, 327
  • StV 1992, 461
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 07.07.1987 - 4 StR 291/87

    Verschuldete Provokation - Notwehr - Rechtsmißbräuchliche Verteidigung

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 18.08.1988 - 4 StR 297/88

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger

    Auszug aus BGH, 14.02.1992 - 2 StR 28/92
    Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Angeklagte das Verhalten des R. leichtfertig provoziert hatte und daher gehalten war, ihm nach Möglichkeit auszuweichen, bevor er zur Trutzwehr eine lebensgefährliche Waffe einsetzte (BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3).
  • BGH, 23.08.1995 - 2 StR 394/95

    Schuldhafte Notwehrprovokation - Vorverhalten - Vernünftige Würdigung - Adäquate

    Die Notwehreinschränkung in solchen Fällen hängt aber davon ab, ob der Täter dem Angriff ausweichen kann oder ob er über ein Ausweichen zum Einsatz eines weniger gefährlichen Verteidigungsmittels gelangen kann (st. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).
  • BGH, 01.09.1993 - 3 StR 354/93

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung des Angeklagten wegen Körperverletzung mit

    Zwar trifft es zu, daß ein Täter, der schuldhaft einen Angriff auf sich provoziert hat, auch dann, wenn er insoweit nicht (bedingt) vorsätzlich oder gar absichtlich gehandelt hat, nicht bedenkenlos von seinem Notwehrrecht Gebrauch machen und sofort ein lebensgefährliches Mittel einsetzen darf, sondern darauf verwiesen ist, dem Angriff nach Möglichkeit auszuweichen und zur Gegenwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst übergehen darf, wenn er alle Möglichkeiten schützender Abwehr ausgenutzt hat (st.Rspr., vgl. u.a. BGHSt 24, 356, 359; 26, 143, 145; 26, 256, 257 [BGH 12.12.1975 - 2 StR 451/75]; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 1, 3, 4, 8 und 9).

    Ist das nicht möglich, so ist ihm selbst bei verschuldeter Angriffsprovokation die Ausübung des Notwehrrechts in dem auch sonst zulässigen Rahmen grundsätzlich gestattet (vgl. BGHR StGB § 32 II Verteidigung 3, 4 und 9 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 11.01.1994 - 1 StR 683/93

    Ausweichen - Notwehr - Verteidiger - Provokation - Schutzwehr

    Der Täter, der leichtfertig einen Angriff auf sich provoziert, darf - auch wenn er diesen Angriff nicht in Rechnung gestellt oder gar beabsichtigt hat - von seinem Notwehrrecht nur eingeschränkt Gebrauch machen, muß vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen (vgl. BGHSt 26, 143, 145; BGH NStZ 1988, 270; BGH NStZ 1992, 327).
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