Rechtsprechung
   BGH, 11.03.1987 - 2 StR 25/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5104
BGH, 11.03.1987 - 2 StR 25/87 (https://dejure.org/1987,5104)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1987 - 2 StR 25/87 (https://dejure.org/1987,5104)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1987 - 2 StR 25/87 (https://dejure.org/1987,5104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen versuchtem Totschlag und vorsätzlichem Vollrausch - Abgrenzung zwischen vorsätzlichem Vollrausch und fahrlässigen Vollrausch - Beurteilung der Schuldunfähigkeit im Rahmen des vorsätzlichen Vollrauschs, wenn diese nicht allein durch den Alkoholgenuß, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 323a Abs. 1 Vorsatz 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.12.1981 - 3 StR 411/81

    Rauschtat - Zustand des Täters - Schuldunfähigkeit - Bemessung der Schuld -

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - 2 StR 25/87
    Ist dem Angeklagten lediglich vorzuwerfen, daß er das Hinzutreten solcher oder ähnlicher weiterer Umstände und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung nicht bedacht hat, obwohl er mit ihnen rechnen mußte, dann ist er wegen fahrlässigen Vollrauschs zu bestrafen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 364/75 = NJW 1975, 2250; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 176/80 = NJW 1980, 1608; Beschluß vom 2. Dezember 1981 - 3 StR 411/81 = NStZ 1982, 116).
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - 2 StR 25/87
    Ist dem Angeklagten lediglich vorzuwerfen, daß er das Hinzutreten solcher oder ähnlicher weiterer Umstände und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung nicht bedacht hat, obwohl er mit ihnen rechnen mußte, dann ist er wegen fahrlässigen Vollrauschs zu bestrafen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 364/75 = NJW 1975, 2250; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 176/80 = NJW 1980, 1608; Beschluß vom 2. Dezember 1981 - 3 StR 411/81 = NStZ 1982, 116).
  • BGH, 13.05.1980 - 1 StR 176/80

    Verminderung der Schuldfähigkeit infolge von Alkoholeinfluss, Aggressivität und

    Auszug aus BGH, 11.03.1987 - 2 StR 25/87
    Ist dem Angeklagten lediglich vorzuwerfen, daß er das Hinzutreten solcher oder ähnlicher weiterer Umstände und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung nicht bedacht hat, obwohl er mit ihnen rechnen mußte, dann ist er wegen fahrlässigen Vollrauschs zu bestrafen (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1975 - 4 StR 364/75 = NJW 1975, 2250; Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 176/80 = NJW 1980, 1608; Beschluß vom 2. Dezember 1981 - 3 StR 411/81 = NStZ 1982, 116).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Dies versteht sich nach Lage des Falles - frühere vergleichbare Auffälligkeiten des Angeklagten sind nicht festgestellt - keineswegs von selbst; da der Affektzustand hier zudem nicht als typische Folge des vorangegangenen erheblichen Alkoholkonsums gewertet werden kann, kommt auch eine nur unwesentliche Abweichung des zum (möglichen) Ausschluß der Schuldfähigkeit führenden Kausalverlaufs von dem vorgestellten Geschehensablauf nicht in Betracht (vgl. hierzu BGH NJW 1979, 1370; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Vorsatz 1 = NStE Nr. 2 zu § 323 a StGB).
  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

    Bei dem auch aus der Sicht des Angeklagten unmotivierten Angriff auf das Opfer kann jedoch das Zusammenwirken von alkoholischer Enthemmung und affektiver Spannung zum völligen Ausschluß des Hemmungsvermögens geführt haben (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 1, 3, 4; zum Vollrausch in solchen Fällen: BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Vorsatz 1).
  • BGH, 22.05.1990 - 1 StR 110/90

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausches bei Verursachung des Zustandes der

    Ist dem Angeklagten lediglich vorzuwerfen, daß er das Hinzutreten solcher oder ähnlicher weiterer Umstände und ihre nachteiligen Auswirkungen auf seine geistig-seelische Verfassung nicht bedacht hat, obwohl er mit ihnen rechnen mußte, dann ist er wegen fahrlässigen Vollrausches zu bestrafen (vgl. BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Vorsatz 1 m.w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht