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   BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00   

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https://dejure.org/2000,2863
BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00 (https://dejure.org/2000,2863)
BGH, Entscheidung vom 20.09.2000 - 2 StR 276/00 (https://dejure.org/2000,2863)
BGH, Entscheidung vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00 (https://dejure.org/2000,2863)
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Eilrechtsschutz für die eigene Tochter

§ 339 StGB, Rechtsbeugung bei Verstoß gegen Verfahrensrecht, Anforderungen an die Feststellungen zur inneren Tatseite;

§ 40 VwGO, auch unter Berücksichtigung von Art. 19 Abs. 4 GG keine subsidiäre Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Eilentscheidungen, wenn das Verwaltungsgericht nicht erreichbar ist;

keine Eilzuständigkeit des gem. § 41 ZPO ausgeschlossenen Richters nach § 47 ZPO

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 339 StGB; § 40 VwGO; § 54 Abs. 1 VwGO, § 41 Nr. 3 ZPO; § 47 ZPO
    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Verstößen gegen Verfahrensvorschriften (Konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung durch die Verfahrensverletzung); Ausschluß eines Richters von der Mitwirkung bei naher Verwandtschaft

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung - Unaufschiebbare Amtshandlungen - Verstoß gegen Verfahrensvorschriften - Innere Tatseite - Ausschluß vom Richteramt - Zuständigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 42; ; ZPO § 41 Nr. 3; ; ZPO § 47; ; VwGO § 40; ; VwGO § 54 Abs. 1; ; VwGO § 54; ; StGB § 339

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339
    Rechtsbeugung durch Verfahrensverstöße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6
  • NStZ-RR 2001, 243
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 353/92

    Rechtsbeugung eines Staatsanwalts bei Verwendung von Geldbußen zur

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00
    Rechtsbeugung kann durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (RGSt 57, 31; 34; BGHSt 32, 257 f.; 38, 381, 383, 42, 343 f).

    Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend.

  • BGH, 05.12.1996 - 1 StR 376/96

    Anforderungen an den subjektiven Tatbestand der Rechtsbeugung; Rechtsbeugung

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00
    Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend.

    Erforderlich ist deshalb, daß durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet wurde, ohne daß allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muß (BGHSt 42, 343, 346, 351).

  • BGH, 29.07.1986 - 1 StR 330/86

    Rechtsbeugung - Amtsträger

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00
    Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend.
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00
    Erfaßt werden sollen nur elementare Rechtsverstöße, bei denen sich der Täter bewußt und in schwerer Weise von Recht und Gesetz entfernt (ständige Rechtsprechung, BGHSt 32, 357; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345), In diesem Sinne sind die angesprochenen Verfahrensverstöße, insbesondere aber die Verletzung der § 54 VwGO, §§ 41, 47 ZPO gravierend.
  • RG, 23.03.1922 - I 22/22

    Zum Begriff der Beugung des Rechtes nach § 336 StGB.

    Auszug aus BGH, 20.09.2000 - 2 StR 276/00
    Rechtsbeugung kann durch einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (RGSt 57, 31; 34; BGHSt 32, 257 f.; 38, 381, 383, 42, 343 f).
  • BGH, 14.09.2017 - 4 StR 274/16

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen teilweise

    Daneben kann auch Bedeutung erlangen, welche Folgen der Verstoß für eine Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter oder Amtsträger bei der Entscheidung leiten ließ (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/99, BGHSt 42, 343, 351; vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, NStZ-RR 2001, 243, 244; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656; vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14, NStZ 2015, 651, 652).
  • BGH, 15.08.2018 - 2 StR 474/17

    Freiheitsberaubung (Einsperren); Rechtsbeugung (Prüfungsmaßstab; Anwendbarkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 339 StGB deshalb nur den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege, bei dem sich der Amtsträger bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. nur BGHSt 40, 169, 178; 272, 283; BGH, NStZ-RR 2001, 243, 244; wistra 2011, 32, 35).

    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGHSt 42, 343; BGH NStZ-RR 2001, 243, 244; NStZ 2010, 92; NStZ 2013, 655, 656; NStZ 2015, 651, 652).

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09

    Verurteilungen eines Richters und eines Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung

    Die Strafkammer geht zu Recht davon aus, dass Rechtsbeugung auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden kann (vgl. BGHSt 42, 343, 344; 47, 105, 109; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jeweils m.w.N.).

    Um nicht in jedem Rechtsverstoß bereits eine "Beugung" des Rechts zu sehen, enthält das Tatbestandsmerkmal ein normatives Element; erfasst werden sollen davon nur elementare Verstöße gegen die Rechtspflege, bei denen sich der Täter bewusst und in schwerer Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt (vgl. BGHSt 32, 357, 364; 34, 146, 149; 38, 381, 383; 42, 343, 345; 47, 105, 109 ff.; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 7; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09 Tz. 10) und dadurch die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343, 346, 351; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6).

  • BGH, 11.04.2013 - 5 StR 261/12

    Freispruch im Rechtsbeugungsverfahren gegen Richter aufgehoben, gegen

    Erforderlich ist jedoch insoweit, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei begründet wurde, ohne dass allerdings ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, und vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09 - in dieser Sache -, StV 2011, 463).

    aa) Die bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht für den Rechtsbeugungstatbestand notwendige konkrete Gefahr einer "falschen" Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Richter aus sachfremden Erwägungen die Zuständigkeit an sich zieht, um zu Gunsten oder zu Lasten einer Prozesspartei eine von ihm gewünschte Entscheidung herbeizuführen, die bei Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften voraussichtlich nicht zu erreichen gewesen wäre (BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6, und vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 97/09, NStZ-RR 2010, 310).

  • BVerfG, 15.01.2020 - 2 BvR 1763/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung von Ermittlungsverfahren zu

    Der Anwendungsbereich des § 339 StGB beschränkt sich nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung auf elementare Verstöße gegen die Rechtspflege sowie auf Fälle, in denen sich der Amtsträger in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00 -, NStZ-RR 2001, S. 243 ; Beschluss vom 15. August 2018 - 2 StR 474/17 -, NJW 2019, S. 789 ).
  • BGH, 21.01.2021 - 4 StR 83/20

    Freispruch eines Richters vom Vorwurf der Rechtsbeugung bestätigt

    Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - 2 StR 474/17; Urteil vom 13. Mai 2015 - 3 StR 498/14; Urteil vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, Rn. 54 f.; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09; Urteil vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 328/15

    Verwahrungsbruch: Ausdruck einer elektronisch geführten Verfahrensakte und

    Anders als in Fällen willkürlicher oder grob verfahrensfehlerhafter Annahme richterlicher Zuständigkeit (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343, 345 f.; vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; und vom 11. April 2013 - 5 StR 261/12, NStZ 2013, 648 Rn. 39), bei denen jeweils die Gewährleistung des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG berührt war, handelt es sich bei den hier in Rede stehenden Zuständigkeitsvorschriften lediglich um interne, verwaltungsorganisatorische Regelungen.
  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 498/14

    Rechtsbeugung (Sperrwirkung; nachträgliches Abändern der Ratenhöhe bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfasst § 339 StGB deshalb nur den Rechtsbruch als elementaren Verstoß gegen die Rechtspflege, bei dem sich der Amtsträger bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei vom Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an seinen eigenen Maßstäben ausrichtet (vgl. nur BGH, Urteile vom 9. Mai 1994 - 5 StR 354/93, BGHSt 40, 169, 178; vom 6. Oktober 1994 - 4 StR 23/94, BGHSt 40, 272, 283; vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, NStZ-RR 2001, 243, 244; Beschluss vom 7. Juli 2010 - 5 StR 555/09, wistra 2011, 32, 35).

    Bei einem Verstoß gegen Verfahrensrecht kann neben dessen Ausmaß und Schwere insbesondere auch Bedeutung erlangen, welche Folgen dieser für die Partei hatte, inwieweit die Entscheidung materiell rechtskonform blieb und von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ (vgl. BGH, Urteile vom 5. Dezember 1996 - 1 StR 376/96, BGHSt 42, 343; vom 20. September 2000 - 2 StR 276/00, NStZ-RR 2001, 243, 244; vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655, 656; Beschluss vom 24. Juni 2009 - 1 StR 201/09, NStZ 2010, 92).

  • LG Potsdam, 19.06.2009 - 24 KLs 22/08

    Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt

    Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt jedoch eine Beugung des Rechts im Sinne des § 339 StGB dar; vielmehr enthält dieses Tatbestandsmerkmal ein normatives Element (BGH NStZ-RR 2001, 243, 244).

    Die Nichtbeachtung von Zuständigkeitsnormen kann für sich genommen für das Ergebnis indifferent sein, da der Richter bei der Sachentscheidung an die gleichen rechtlichen Bestimmungen gebunden ist, wie der an sich zuständige Richter (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 243, 244).

  • BGH, 24.06.2009 - 1 StR 201/09

    Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

    Rechtsbeugung kann auch durch den Verstoß gegen Verfahrensvorschriften begangen werden (vgl. BGHSt 42, 343, 344; BGHR StGB § 339 Rechtsbeugung 6; jew. m.w.N.).
  • LG Potsdam, 13.06.2016 - 22 KLs 14/13

    Wegen Rechtsbeugung angeklagt: Freispruch für Eisenhüttenstädter Amtsrichter

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2003 - 3 Ws 174/03

    Strafbarkeit bei pflichtwidriger Nichtförderung eines Strafverfahrens durch

  • LG Aurich, 13.05.2013 - 15 KLs 2/13

    Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung und Untreue

  • LG Potsdam, 08.12.2011 - 25 KLs 4/10

    Rechtsbeugung Eisenhüttenstadt 2005

  • LG Karlsruhe, 10.01.2023 - 4 KLs 730 Js 21302/17

    Rechtsbeugung, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme eines Richters

  • LG Frankfurt/Oder, 06.08.2014 - 23 KLs 13/14

    Rechtsbeugung: Sperrwirkung des Tatbestandes im Verhältnis zu einer Nötigung

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 10-IV-10
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