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   BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87   

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https://dejure.org/1987,4021
BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87 (https://dejure.org/1987,4021)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1987 - 1 StR 539/87 (https://dejure.org/1987,4021)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - 1 StR 539/87 (https://dejure.org/1987,4021)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kennzeichnung der schulderhöhend zu bewertenden Einstellung des Täters zur Tat durch Manipulation nach der Tötung am Geschlechtsteil des Opfers - Schimpfliche Behandlung des Opfers durch das die Treppe Hinunterstoßen der Leiche - Zulässigkeit der strafschärfenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.08.1971 - 4 StR 273/71

    Strafschärfende Berücksichtigung eines nach der Straftat liegenden Verhaltens

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Aber auch die Art und Weise, in der er die Leiche die Treppe hinuntergestoßen und ihr verschiedene Gegenstände nachgeworfen hat, durfte zu seinen Ungunsten ins Gewicht fallen: Dieses Verhalten des Angeklagten stellte eine schimpfliche Behandlung dar, die deutlich hinausging über das Bestreben eines Täters, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1982, 20; BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 11.11.1987 - 3 StR 442/87

    Einstellung des Angeklagten zur Tat als schulderhöhender Vorwurf - Aufhebung

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Ohne Rechtsirrtum hat das Landgericht diese Umstände strafschärfend berücksichtigt, weil sie Ausdruck einer besonderen Mißachtung des Tatopfers waren (vgl. BGH StV 1984, 21 sowie BGH, Urt. vom 11. November 1987 - 3 StR 442/87).
  • BGH, 05.12.1986 - 2 StR 301/86

    Sachverständigengutachten - Beweisaufnahme

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Es ist jedoch nicht zu besorgen, bei der Bemessung der Strafe habe das Landgericht diesen Umstand übersehen und deshalb dem straferschwerend herangezogenen Verhalten des Angeklagten ein zu großes Gewicht beigemessen (vgl. etwa BGH, Urt. vom 5. Dezember 1986 - 2 StR 301/86 - bei Theune NStZ 1987, 164).
  • BGH, 12.07.1977 - 1 StR 305/77

    Planvolles und intensives Bemühen des Angeklagten, Spuren der Tat zu verwischen

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Aber auch die Art und Weise, in der er die Leiche die Treppe hinuntergestoßen und ihr verschiedene Gegenstände nachgeworfen hat, durfte zu seinen Ungunsten ins Gewicht fallen: Dieses Verhalten des Angeklagten stellte eine schimpfliche Behandlung dar, die deutlich hinausging über das Bestreben eines Täters, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1982, 20; BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84

    Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Aber auch die Art und Weise, in der er die Leiche die Treppe hinuntergestoßen und ihr verschiedene Gegenstände nachgeworfen hat, durfte zu seinen Ungunsten ins Gewicht fallen: Dieses Verhalten des Angeklagten stellte eine schimpfliche Behandlung dar, die deutlich hinausging über das Bestreben eines Täters, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1982, 20; BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86

    Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Daß dieser Zustand die Wahl des Strafrahmens (§§ 21, 49 Abs. 1 StGB) und die Bemessung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert aber nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität und sonstiger Begleitumstände noch Raum bleibt (BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453).
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Daß dieser Zustand die Wahl des Strafrahmens (§§ 21, 49 Abs. 1 StGB) und die Bemessung der Strafe mildernd beeinflussen kann, ändert aber nichts daran, daß für eine Verwertung der Handlungsintensität und sonstiger Begleitumstände noch Raum bleibt (BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453).
  • BGH, 26.07.1983 - 1 StR 447/83

    Berücksichtigungsfähigkeit von außerhalb der Tatausführung liegenden

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Ohne Rechtsirrtum hat das Landgericht diese Umstände strafschärfend berücksichtigt, weil sie Ausdruck einer besonderen Mißachtung des Tatopfers waren (vgl. BGH StV 1984, 21 sowie BGH, Urt. vom 11. November 1987 - 3 StR 442/87).
  • BGH, 30.09.1981 - 2 StR 434/81

    Strafschärfende Berücksichtigung des Verhaltens eines Angeklagten nach der Tat

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - 1 StR 539/87
    Aber auch die Art und Weise, in der er die Leiche die Treppe hinuntergestoßen und ihr verschiedene Gegenstände nachgeworfen hat, durfte zu seinen Ungunsten ins Gewicht fallen: Dieses Verhalten des Angeklagten stellte eine schimpfliche Behandlung dar, die deutlich hinausging über das Bestreben eines Täters, die Tatspuren zu beseitigen, um nicht mit ihrer Hilfe überführt zu werden (vgl. hierzu BGH NJW 1971, 1758; BGH, Urt. vom 12. Juli 1977 - 1 StR 305/77 - bei Holtz MDR 1977, 982; BGH StV 1982, 20; BGH NStZ 1985, 21).
  • BGH, 06.05.2008 - 5 StR 92/08

    Heimtückemord nach vorherigem Angriff auf das Opfer (Arglosigkeit und

    Der auf die Beseitigung von Tatspuren ausgerichtete Umgang des Angeklagten mit der Leiche des Tatopfers, der die Voraussetzungen des Vergehenstatbestandes des § 168 StGB noch nicht erfüllt (vgl. BGH NStZ 1981, 300; Fischer aaO 6 § 168 Rdn. 17), kann für sich allein nicht als wesentlich schuldsteigernd betrachtet werden (vgl. demgegenüber - im Sachverhalt anders - BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11).
  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Denn die Angeklagte hat durch ihr Nachtatverhalten weder neues - über das vollendete Tötungsdelikt hinausgehendes - Unrecht geschaffen noch weitere Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf sie werfen würden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512, 513; Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 234/01, juris; vom 9. Juli 1996 - 1 StR 338/96, NStZ-RR 1997, 99, 100); insbesondere stellt sich ihr Verhalten nicht als eine schimpfliche Behandlung der Leiche des Tatopfers dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 1 StR 539/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11; Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 366/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 248).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95

    Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Strafausspruch mit den

    Eine über die Spurenbeseitigung hinausgehende schuldhafte schimpfliche Behandlung der Leiche hat das Landgericht nicht festgestellt (vgl. jeweils mit weiteren Nachweisen BGH NStZ 1985, 21; StV 1990, 259 f.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11, 13, 17, 18).
  • BGH, 16.05.1989 - 1 StR 116/89

    Bewertung der Beseitigung von Tatspuren (Nachtatverhalten)

    Dem schließt sich der Senat an und verweist ergänzend auf seine Entscheidungen in BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11 und 13.
  • BGH, 23.07.1992 - 4 StR 219/92

    Verminderte Steuerungsfähigkeit infolge affektbedingter Bewusstseinsstörung -

    Daß der Angeklagte, etwa durch eine schimpfliche Behandlung der Leiche seiner Ehefrau, eine besondere Mißachtung des Tatopfers zum Ausdruck brachte (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11), ist nicht festgestellt.
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