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   BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89   

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https://dejure.org/1989,2239
BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89 (https://dejure.org/1989,2239)
BGH, Entscheidung vom 11.08.1989 - 2 StR 366/89 (https://dejure.org/1989,2239)
BGH, Entscheidung vom 11. August 1989 - 2 StR 366/89 (https://dejure.org/1989,2239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geringere Bewertung der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten wegen Unterstellung dieser nach dem Zweifelssatz - Erfordernis einer Gegenüberstelung von strafmildernden und strafschärfenden Umständen bei der Frage des Vorliegens eines minder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1986 - 1 StR 614/86

    Unzureichende Erörterung der verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
    Der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit deswegen ein geringeres Gewicht beizumessen, weil sie nicht erwiesen, sondern nach dem Zweifelssatz lediglich unterstellt wurde, ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 4).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
    Die Urteilsgründe lassen Bedeutung und Gewicht der angeführten Strafzumessungstatsachen für die Bewertung des Unrechts- und Schuldgehalts der Tat nicht klar erkennen (BGHR StGB § 46 I Begründung 2).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 371/86

    Totschlag - Besonders schwerer Fall - Mordmerkmal

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
    Ob im Rahmen der Anwendung des § 21 StGB verschiedene Grade der erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit Bedeutung erlangen können, ist zweifelhaft (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 2).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

    Auszug aus BGH, 11.08.1989 - 2 StR 366/89
    Daß er nach der Tat das Opfer in eine Badewanne legte und sich dort Hände und Arme von Blut reinigte, ist kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 II Nachtatverhalten 13).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 93/04

    Strengere Anforderungen an Strafmilderung bei alkoholisierten Tätern

    Eine solchermaßen differenzierende Bestimmung des Umfangs und der Auswirkungen verminderter Schuldfähigkeit auf die Tatschuld setzt jedoch nachvollziehbare Darlegungen des Tatrichters voraus (vgl. BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 2, 17).
  • BGH, 12.01.2000 - 1 StR 636/99

    BGH bestätigt Verurteilung eines Rettungsassistenten wegen Mordes

    Dem Täter darf grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß dem Täter grundsätzlich die Beseitigung der Tatspuren als sog. Nachtatverhalten nicht angelastet werden darf, weil ihm der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, unbenommen ist (vgl. nur BGH, Beschl. vom 16. Januar 1996 - 1 StR 660/95; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17).

  • BGH, 27.02.2019 - 4 StR 419/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten);

    Denn die Angeklagte hat durch ihr Nachtatverhalten weder neues - über das vollendete Tötungsdelikt hinausgehendes - Unrecht geschaffen noch weitere Ziele verfolgt, die ein ungünstiges Licht auf sie werfen würden (vgl. BGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 StR 493/10, NStZ 2011, 512, 513; Beschlüsse vom 18. Juli 2001 - 3 StR 234/01, juris; vom 9. Juli 1996 - 1 StR 338/96, NStZ-RR 1997, 99, 100); insbesondere stellt sich ihr Verhalten nicht als eine schimpfliche Behandlung der Leiche des Tatopfers dar (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 1 StR 539/87, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 11; Beschluss vom 11. August 1989 - 2 StR 366/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17; MüKo-StGB/Miebach/Maier, 3. Aufl., § 46 Rn. 248).
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