Rechtsprechung
BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Kaltblütigkeit bei der Spurenbeseitigung im Sinne eines Strafschärfungsgrundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 18
- StV 1990, 16
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.05.1985 - 3 StR 91/85
Strafschärfung wegen einfacher Beseitigung von Tatspuren
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Darin kann kein Strafschärfungsgrund liegen, selbst wenn es 'kaltblütig' geschieht (BGH StV 82, 20; NStZ 85, 21;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 28"; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 8. Mai 1985 - 3 StR 91/85). - BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Rechtlich bedenklich wird die (volle) strafschärfende Zurechnung dieser Art der Tatausführung jedoch, wenn diese ihre Ursache in der erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens des Täters gehabt haben sollte (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH bei Holtz MDR 1976, 96;… BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2, 4, 5 m.w.Nachw.). - BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86
Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Rechtlich bedenklich wird die (volle) strafschärfende Zurechnung dieser Art der Tatausführung jedoch, wenn diese ihre Ursache in der erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens des Täters gehabt haben sollte (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH bei Holtz MDR 1976, 96; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2, 4, 5 m.w.Nachw.).
- BGH, 12.12.1986 - 2 StR 674/86
Strafschärfende Berücksichtigung des besonders brutalen und hartnäckigen …
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Rechtlich bedenklich wird die (volle) strafschärfende Zurechnung dieser Art der Tatausführung jedoch, wenn diese ihre Ursache in der erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens des Täters gehabt haben sollte (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH bei Holtz MDR 1976, 96; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2, 4, 5 m.w.Nachw.). - BGH, 08.04.1987 - 2 StR 91/87
Berücksichtigung der Strafrahmenmilderungsgründe im Rahmen der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Rechtlich bedenklich wird die (volle) strafschärfende Zurechnung dieser Art der Tatausführung jedoch, wenn diese ihre Ursache in der erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens des Täters gehabt haben sollte (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH bei Holtz MDR 1976, 96; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2, 4, 5 m.w.Nachw.). - BGH, 12.06.1987 - 3 StR 205/87
Berücksichtigung des möglichen Einflusses der verminderten Schuldfähigkeit des …
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Rechtlich bedenklich wird die (volle) strafschärfende Zurechnung dieser Art der Tatausführung jedoch, wenn diese ihre Ursache in der erheblichen Herabsetzung des Hemmungsvermögens des Täters gehabt haben sollte (vgl. BGHSt 16, 360, 364; BGH bei Holtz MDR 1976, 96; BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1, 2, 4, 5 m.w.Nachw.). - BGH, 17.08.1984 - 3 StR 293/84
Zulässigkeit der Strafschärfung wegen der Beseitigung von Tatspuren
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Darin kann kein Strafschärfungsgrund liegen, selbst wenn es 'kaltblütig' geschieht (BGH StV 82, 20; NStZ 85, 21;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 28"; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 8. Mai 1985 - 3 StR 91/85). - BGH, 30.09.1981 - 2 StR 434/81
Strafschärfende Berücksichtigung des Verhaltens eines Angeklagten nach der Tat
Auszug aus BGH, 06.09.1989 - 3 StR 281/89
Darin kann kein Strafschärfungsgrund liegen, selbst wenn es 'kaltblütig' geschieht (BGH StV 82, 20; NStZ 85, 21;… Dreher/Tröndle a.a.O. § 46 Rdn. 28"; vgl. ferner BGH, Beschluß vom 8. Mai 1985 - 3 StR 91/85).
- BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05
Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles …
Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279). - BGH, 03.12.2003 - 5 StR 473/03
Strafzumessung bei minder schwerem Fall des Totschlages (eingeschränkte …
Das Vernichten von Tatspuren ist für die Bemessung der Schuld regelmäßig ebensowenig von Bedeutung wie die pauschale Angabe, andere hätten die dem Täter vorgeworfene Tat begangen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17, 18 und Verteidigungsverhalten 10). - BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90
Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung - …
Ein solches Verhalten darf deshalb bei der Strafzumessung ebensowenig strafschärfend verwertet werden, wie die Beseitigung von Tatspuren (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13 und 18).
- BGH, 03.08.2006 - 3 StR 247/06
Totschlag; Strafzumessung (Berücksichtigung von Tatsachen, die über die …
Dem Angeklagten durfte auch nicht erschwerend angelastet werden, dass er nach der Tat den Leichnam des Kindes beseitigt hat, um nicht in Verdacht zu geraten (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18). - BGH, 17.01.2006 - 4 StR 422/05
Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles …
Zwar ist die bei der Bemessung sämtlicher Einzelstrafen und der Gesamtstrafe vom Landgericht herangezogene Erwägung, der Angeklagte und seine Mittäter hätten an den Tatorten keine verwertbaren Spuren hinterlassen, bedenklich, da es einem Täter unbenommen ist, sich der Strafverfolgung zu entziehen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2, Nachtatverhalten 13 und 18; BGH StraFO 2004, 278, 279). - BGH, 11.06.2002 - 4 StR 183/02
Strafzumessung; Nachtatverhalten (Gefühlskälte; Verbrennen der Leiche, um sich …
Nach der Rechtsprechung darf einem Täter ein solches Verwischen von Tatspuren nicht strafschärfend angelastet werden, selbst wenn es mit "Gefühlskälte" geschieht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 17, 18). - BGH, 25.04.1996 - 1 StR 6/96
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nachholung einzelner Verfahrensrügen - …
Diese Erwägungen sind rechtsfehlerhaft, denn die Angeklagte war rechtlich nicht verpflichtet, sich gegenüber den Geschädigten oder den Ermittlungsbehörden zu ihrem strafbaren Verhalten zu bekennen oder sonst zu ihrer Überführung beizutragen (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 16, 18). - BGH, 04.02.1998 - 2 StR 605/97
Rüge unvorschriftsmäßiger Gerichtsbesetzung hinsichtlich der Wahl der Schöffen
Dem Täter darf nicht straferschwerend in Rechnung gestellt werden, daß er sich nach der Tat der Strafverfolgung zu entziehen versucht, indem er Spuren verwischt oder ein falsches Alibi "aufbaut" (st. Rspr., vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18). - BGH, 03.01.1997 - 3 StR 451/96
Aufhebung eines Urteils im Rechtsfolgenausspruch - Minder schwerer Fall des …
Das Beseitigen der Tatspuren kann die Schuld nicht erhöht haben, weil der Angeklagte zur Mitwirkung an der Aufklärung der Tat nicht verpflichtet war (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 17, 18 jeweils m.w.N.). - BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung
Der Versuch, sich selbst (durch Spurenbeseitigung) der Strafverfolgung zu entziehen, ist "als solcher" kein zulässiger Strafschärfungsgrund (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 13, 18; BGH NStZ-RR 1997, 99, 100). - BGH, 16.01.1996 - 1 StR 660/95
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil im Strafausspruch mit den …
- BGH, 12.07.1994 - 1 StR 337/94
Besondere Schwere der Schuld - Beseitigen von Tatspuren - Unwesentliche …
- BGH, 19.01.1995 - 1 StR 835/94
Strafänderung - Strafverschärfung - Nachtatverhalten - Entziehen der …
- BGH, 23.07.1992 - 4 StR 219/92
Verminderte Steuerungsfähigkeit infolge affektbedingter Bewusstseinsstörung - …