Rechtsprechung
   BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4785
BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94 (https://dejure.org/1994,4785)
BGH, Entscheidung vom 10.11.1994 - 4 StR 548/94 (https://dejure.org/1994,4785)
BGH, Entscheidung vom 10. November 1994 - 4 StR 548/94 (https://dejure.org/1994,4785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Leugnen - Strafschärfung - Erfordernis der Opfervernehmung - Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 10.11.1994 - 4 StR 548/94
    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung für Fälle der vorliegenden Art ist mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (NJW 1994, 1663 [BGH 03.05.1994 - GSSt 2/93]) unvereinbar.
  • BGH, 25.04.2001 - 1 StR 143/01

    Zulässige Strafschärfung bei Sexualstraftaten bei Isolation des Opfers;

    aa) Damit wird nicht auf das Verteidigungsverhalten des Angeklagten abgestellt, denn ihm wird nicht angelastet, er habe durch sein Bestreiten dem Opfer die Aussage vor Gericht nicht erspart (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15; BGHR StGB § 176 Abs. 1 Strafzumessung 4).
  • BGH, 02.05.2000 - 1 StR 136/00

    Strafzumessung ("Hartnäckiges Abstreiten")

    Wie Revision und Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt haben, enthalten die Strafzumessungserwägungen des Landgerichts einen Rechtsfehler, soweit die Strafkammer zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, "daß er sich in der Hauptverhandlung völlig uneinsichtig und ohne Reue zeigte und die Geschädigten durch sein hartnäckiges Abstreiten der Taten als Lügner darstellte" (vgl. dazu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 4, 6, 15, 17).
  • BGH, 04.12.2003 - 4 StR 439/03

    Strafzumessung (unzulässige Belastung wegen zulässigen Verteidigungsverhaltens

    Der vom Landgericht weiterhin angeführte Gesichtspunkt, daß dadurch der Geschädigten eine erneute - gerichtliche - Vernehmung nicht erspart bleibt, darf daher - für sich gesehen - nicht zu Lasten des Angeklagten gewertet werden (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15).
  • BGH, 20.03.2002 - 2 StR 48/02

    Berücksichtigung von Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung; regelmäßig

    Dem Angeklagten kann auch in der Regel (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verteidigungsverhalten 15) nicht angelastet werden, wenn das Tatopfer noch einmal vernommen werden muß.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht