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   BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86   

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https://dejure.org/1986,1430
BGH, 22.10.1986 - 2 StR 516/86 (https://dejure.org/1986,1430)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1986 - 2 StR 516/86 (https://dejure.org/1986,1430)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86 (https://dejure.org/1986,1430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehler bei der Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot von Umständen, die Merkmale des gesetzlichen Tatbestand sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 46, 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 4
  • StV 1987, 62
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Widersprüchlich and deshalb rechts fehlerhaft ist es, denselben Umstand bei der Bestimmung der schuldangemessenen Strafe sowohl zugunsten als auch zu Lasten des Angeklagten zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 II Wertungsfehler 4).
  • BGH, 28.03.2013 - 4 StR 467/12

    Strafzumessung (Überprüfung durch das Revisionsgericht; Bildung einer

    Damit wird der zu Lasten des Angeklagten berücksichtigte Umstand, er sei bei diesen Taten jeweils raffiniert und planvoll vorgegangen, nicht nur in widersprüchlicher und daher kaum nachvollziehbarer Weise relativiert (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 4).
  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00

    Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller

    a) Bei Straftaten, die ausschließlich gegen die sexuelle Selbstbestimmung gerichtet sind, kann allerdings allein der Umstand, daß der Täter den Willen des Opfers durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt gebrochen und er es dadurch zum Sexualobjekt degradiert hat, nicht strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1; BGH, Beschluß vom 3. März 1993 - 2 StR 24/93; BGH, Beschluß vom 30. März 2000 - 4 StR 80/00); die sexuellen Handlungen wären nämlich strafrechtlich bedeutungslos, wenn sie einvernehmlich erfolgt wären.
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Diese Umstände können jedoch - entgegen der von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer angenommen Auffassung - im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB nicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden, weil sie sich mit den Überlegungen decken, die den Gesetzgeber veranlasst haben, solche Taten überhaupt unter Strafdrohung zu stellen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.10.1986 - 2 StR 516/86, StV 1987, 62, juris Rn. 4; MüKo-StGB/ Renzikowski , a.a.O., § 177 nF Rn. 185).
  • OLG Koblenz, 08.02.2000 - 1 Ss 5/00

    Beschränkung der Berufung nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist;

    Solche Erwägungen decken sich mit den Überlegungen, die den Gesetzgeber veranlasst haben, derartige Taten überhaupt unter Strafandrohung zu stellen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 48/08

    Doppelverwertungsverbot (sexuelle Nötigung)

    Die Erwägungen, der Angeklagte habe in allen Fällen gehandelt, "nur damit er sein sexuelles Verlangen in die Tat umsetzen konnte" und er habe seine Opfer "letztlich nur zu einem Sexualobjekt degradiert" verstoßen gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB; sie decken sich mit den Überlegungen, die den Gesetzgeber veranlasst haben, solche Taten überhaupt unter Strafandrohung zu stellen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1).
  • BGH, 21.06.2022 - 5 StR 110/22

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; Vermischung von Aspekten der

    Denn sie beziehen sich auf Tatumstände, die zum Tatbild einer Sexualstraftat gehören und haben den Gesetzgeber bereits dazu veranlasst, entsprechende Handlungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung unter Strafe zu stellen; sie können für sich daher den Unrechtsgehalt einer Tat nicht erhöhen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 48/08; Beschlüsse vom 2. Februar 2021 - 2 StR 461/20; vom 17. Oktober 2018 - 2 StR 367/18; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 318/13, NStZ 2014, 409; vom 21. Mai 2003 - 2 StR 143/03; vom 22. Oktober 1986 - 2 StR 516/86, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1).
  • BGH, 20.12.1994 - 1 StR 688/94

    Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung - Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

    Allerdings darf der Tatrichter bei der Strafzumessung nicht einen Umstand in sich widersprüchlich bewerten (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 4; ob der jener Entscheidung zugrunde liegende Sachverhalt vom Senat in gleicher Weise bewertet worden wäre, bedarf hier keiner Entscheidung. Vgl. auch BGH NJW 1962, 498 und BGH bei Holtz MDR 1978, 459 zur strafschärfenden Bewertung von Verhaltensweisen, die unmittelbar aus einem schuldmindernd berücksichtigten abnormen psychischen Zustand resultieren.).
  • BGH, 23.05.2000 - 4 StR 146/00

    Bedingter Vorsatz (Schluß aus objektivem Geschehen); Überzeugungsbildung;

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, daß bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung die straferschwerende Erwägung, "daß der Angeklagte seine eigenen Interessen massiv über die Belange der Zeugin gestellt" hat (UA 25), mit Blick auf das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB unzulässig ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Vergewaltigung 1, Sexualdelikte 4; BGH, Beschluß vom 30. Mai 2000 - 4 StR 80/00).
  • BGH, 19.10.1990 - 3 StR 327/90

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines minder schweren Falles - Zulässigkeit der

    Dieser Erschwerungsgrund stellt einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB dar, weil der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung den Gesetzgeber veranlaßt hat, solche Taten überhaupt unter Strafdrohung zu stellen (BGHR StGB § 46 III Vergewaltigung 1).
  • BGH, 30.10.1992 - 3 StR 466/92

    Begehung der Straftat als Umstand der Strafzumessung - Verwertung

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