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   BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90   

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https://dejure.org/1990,2976
BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90 (https://dejure.org/1990,2976)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1990 - 4 StR 497/90 (https://dejure.org/1990,2976)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1990 - 4 StR 497/90 (https://dejure.org/1990,2976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Verwertung des Schutzziels bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2
  • StV 1991, 207
  • StV 1991, 207 LS
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88

    Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der

    Auszug aus BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90
    Nur dies würde es jedoch rechtfertigen, zur Abschreckung möglicher anderer künftiger Rechtsbrecher eine höhere als die sonst angemessene Strafe festzusetzen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 463; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2).
  • BGH, 20.08.1982 - 3 StR 283/82

    Entgegenkommen der Schutzbefohlenen und das Geben eines Anlasses zur Begründung

    Auszug aus BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90
    Nur dies würde es jedoch rechtfertigen, zur Abschreckung möglicher anderer künftiger Rechtsbrecher eine höhere als die sonst angemessene Strafe festzusetzen (siehe etwa BGH NStZ 1982, 463; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2).
  • BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Zum einen hat das Landgericht damit in unzulässiger Weise den Strafzweck der §§ 174, 176 StGB strafschärfend berücksichtigt; denn Zweck dieser Vorschriften ist es, die ungestörte charakterliche und sexuelle Entwicklung von Kindern vor dem in diesem Alter schädigenden Einfluß sexueller Übergriffe zu schützen (BGHSt 29, 336, 340; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2 und 3; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 174 und § 176, jew. Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.2002 - 4 StR 206/02

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; schwere Schädigung; Kausalität;

    Hiermit hat das Landgericht in unzulässiger Weise den Strafzweck der angewandten Vorschriften strafschärfend gewertet (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 4).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 409/96

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Die Vermeidung solcher Folgen gehört außerdem zum Strafzweck des § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. BGHR StGB § 174 Abs. 1 Strafzumessung 1).
  • BGH, 09.11.1993 - 1 StR 625/93

    Mißbrauch der 16jährigen Tochter - § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB, die konkreten

    Mit seiner Auffassung entfernt sich der Senat nicht von dem Beschluß des 4. Strafsenats vom 13. November 1990 - 4 StR 497/90 -, weil sich die zugrundeliegenden Fallgestaltungen unterscheiden.
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise

    Regelmäßige Tatfolgen dürfen einem Angeklagten aber nicht straferschwerend angelastet werden (BGH StV 1987, 146; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2).
  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 193/02

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Inbegriff der Hauptverhandlung (Stützung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei der Festsetzung der Strafen wird der Tatrichter die strafschärfende Berücksichtigung von Erwägungen zu vermeiden haben, daß der Angeklagte "als Großvater eine familiäre Vertrauensposition innehatte, die er zur Befriedigung seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse zum Nachteil des Kindeswohls mißbraucht hat" oder daß "das Erleben einer Mißbrauchssituation im engsten familiären Umfeld ... zu schweren psychischen Störungen in der Entwicklung des geschädigten Kindes führen" kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3, 4).
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98

    Berücksichtigung der gestörten Gesamtentwicklung eines misshandelten und

    Die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes ist bereits geschütztes Rechtsgut der Strafvorschrift des § 176 StGB (Tröndle StGB 48. Aufl. § 176 Rdnr. 1), dessen Verletzung nicht eigens strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3).
  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97

    Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des

    Zwar konnte hier eine tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht erfolgen, weil insoweit Strafverfolgungsverjährung eingetreten war; doch durfte die in diesem - über § 176 StGB hinaus die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes bei den Eltern besonders schützenden (vgl. BGH NStZ 1994, 183; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3) - Tatbestand zum Ausdruck kommende straferschwerende Tatbegehungsmodalität des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 378).
  • BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93

    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener: Doppelverwertungsverbot

    Zweck dieser Vorschrift ist es, die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern dadurch zu schützen, daß die Familie, in der das Kind angesichts der Abhängigkeit von den Eltern in erhöhtem Maße gegen sexuelle Übergriffe anfällig ist, von solchen Übergriffen freigehalten wird (BGHR StGB § 174 Abs. 1 Strafzumessung 1).
  • BGH, 09.12.1997 - 4 StR 596/97

    Abstrakte Gefahr einer psychischen Schädigung des Tatopfers als Strafschärfung

    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auf BGH StV 1987, 146 und BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2 an.
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 20/95

    Strafverschärfung - Strafzumessung - Strafänderung - Ungestörte sexuelle

  • BGH, 03.06.1991 - 4 StR 220/91

    Reichweite des Verbots der Bezugnahme auf inzwischen aufgehobene Feststellungen

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