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   BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93   

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https://dejure.org/1993,2396
BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93 (https://dejure.org/1993,2396)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1993 - 4 StR 713/93 (https://dejure.org/1993,2396)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1993 - 4 StR 713/93 (https://dejure.org/1993,2396)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Auswirkungen eines Missbrauchs von Schutzbefohlenen im Rahmen der Strafzumessung - Schutz der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 3, § 174 Abs. 1 Nr. 3
    Sexueller Missbrauch Schutzbefohlener: Doppelverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 3
  • StV 1994, 306
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1990 - 4 StR 497/90

    Strafschärfende Verwertung des Schutzziels bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 17.12.1993 - 4 StR 713/93
    Zweck dieser Vorschrift ist es, die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern dadurch zu schützen, daß die Familie, in der das Kind angesichts der Abhängigkeit von den Eltern in erhöhtem Maße gegen sexuelle Übergriffe anfällig ist, von solchen Übergriffen freigehalten wird (BGHR StGB § 174 Abs. 1 Strafzumessung 1).
  • OLG Bamberg, 09.10.2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung - Verstöße gegen Doppelverwertungsverbot

    Im Falle einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB widerspricht es dem Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB), wenn zulasten des Angeklagten gewertet wird, dass er das "Vertrauen des Tatopfers bewusst ausgenutzt" und dass das "Vater-Tochter-Verhältnis zerstört sei und neu aufgebaut werden müsse" (Anschluss an BGH, Beschl. v. 25.02.1997 - 4 StR 409/96 = StV 1997, 519 = NStZ 1998, 131 und 17.12.1993 - 4 StR 713/93 = StV 1994, 306 = BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 3).

    Es entspricht gerade dem Zweck des § 174 I Nr. 3 StGB, die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern dadurch zu schützen, dass die Familie, in der das Kind angesichts der Abhängigkeit von den Eltern in erhöhtem Maße gegen sexuelle Übergriffe anfällig ist, von solchen Verhaltensweisen freigehalten wird (BGH, Beschluss vom 25.02.1997 - 4 StR 409/96 = StV 1997, 519 = NStZ 1998, 131 und 17.12.1993 - 4 StR 713/93 = StV 1994, 306 = BGHR StGB § 46 III Sexualdelikte 3).

    Zudem ist die Zerstörung dieses Vertrauensverhältnisses eine regelmäßige Begleiterscheinung einer derartigen Deliktsverwirklichung, sodass dies auch deswegen im Hinblick auf das Doppelverwertungsverbot nicht strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGH, Beschluss vom 17.12.1993 - 4 StR 713/93 [a.a.O.]).

  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 461/20

    Strafverurteilung wegen schweren Missbrauchs von Kindern u.a.: Geltung des

    Das danach erforderliche Obhutsverhältnis setzt voraus, dass der Täter - regelmäßig im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einvernehmen mit dem Sorgeberechtigten - gegenüber dem Opfer eine übergeordnete Stellung einnimmt oder dass dieses ihn zumindest als Vertrauensperson anerkennt (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 3 StR 526/94, BGHSt 41, 137, 139; MüKo-StGB/Renzikowski, 3. Aufl., § 174 Rn. 25; vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. Januar 2000 - 2 StR 612/99, juris Rn. 7; BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 1997 - 4 StR 409/96, juris Rn. 9; vom 17. Dezember 1993 - 4 StR 713/93, juris Rn. 5; OLG Bamberg, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 3 OLG 6 Ss 94/17, NStZ-RR 2017, 369, jeweils zu § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
  • BGH, 07.07.1998 - 4 StR 300/98

    Sexueller Missbrauch eines Kindes

    Zum einen hat das Landgericht damit in unzulässiger Weise den Strafzweck der §§ 174, 176 StGB strafschärfend berücksichtigt; denn Zweck dieser Vorschriften ist es, die ungestörte charakterliche und sexuelle Entwicklung von Kindern vor dem in diesem Alter schädigenden Einfluß sexueller Übergriffe zu schützen (BGHSt 29, 336, 340; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2 und 3; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 174 und § 176, jew. Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 409/96

    Sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von

    Die strafschärfende Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte das "Vertrauensverhältnis des Kindes zur Befriedigung seiner sexuellen Bedürfnisse ausgenutzt hat", verstößt bei der Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB) ebenfalls gegen das Doppelverwertungsverbot (BGH StV 1994, 306).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 591/96

    Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zum Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    Der vorliegend zur Beurteilung stehende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von demjenigen, welcher der von dem Revisionsführer zitierten Senatsentscheidung (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 3) zugrunde lag.
  • BGH, 13.06.2002 - 5 StR 193/02

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Inbegriff der Hauptverhandlung (Stützung

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat auf folgendes hin: Bei der Festsetzung der Strafen wird der Tatrichter die strafschärfende Berücksichtigung von Erwägungen zu vermeiden haben, daß der Angeklagte "als Großvater eine familiäre Vertrauensposition innehatte, die er zur Befriedigung seiner eigenen sexuellen Bedürfnisse zum Nachteil des Kindeswohls mißbraucht hat" oder daß "das Erleben einer Mißbrauchssituation im engsten familiären Umfeld ... zu schweren psychischen Störungen in der Entwicklung des geschädigten Kindes führen" kann (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3, 4).
  • BGH, 30.07.1998 - 4 StR 364/98

    Berücksichtigung der gestörten Gesamtentwicklung eines misshandelten und

    Die von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes ist bereits geschütztes Rechtsgut der Strafvorschrift des § 176 StGB (Tröndle StGB 48. Aufl. § 176 Rdnr. 1), dessen Verletzung nicht eigens strafschärfend berücksichtigt werden darf (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3).
  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 379/97

    Zulässigkeit der strafschärfenden Wertung, dass die Geschädigte die Tochter des

    Zwar konnte hier eine tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen gemäß § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB nicht erfolgen, weil insoweit Strafverfolgungsverjährung eingetreten war; doch durfte die in diesem - über § 176 StGB hinaus die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes bei den Eltern besonders schützenden (vgl. BGH NStZ 1994, 183; BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 2, 3) - Tatbestand zum Ausdruck kommende straferschwerende Tatbegehungsmodalität des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 9, 12; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 2. Aufl. Rdn. 378).
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