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   BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03   

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https://dejure.org/2003,5703
BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03 (https://dejure.org/2003,5703)
BGH, Entscheidung vom 04.06.2003 - 5 StR 124/03 (https://dejure.org/2003,5703)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 5 StR 124/03 (https://dejure.org/2003,5703)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft auf die erkannte Freiheitsstrafe; Fehlen einer Entscheidung über die Anrechung und deren Maßstab als Verfahrensfehler

  • Judicialis

    GVG § 192 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 4 Satz 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 51 Abs. 4
    Maßstab für die Anrechnung von Haft in einem Mitgliedsstaat der EU

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 04.06.2003 - 5 StR 124/03
    Diese Entscheidung muß in der Urteilsformel zum Ausdruck kommen (vgl. BGHSt 27, 287, 288).
  • BGH, 27.01.2011 - 4 StR 502/10

    Urteil gegen zwei Mitglieder der "Hells Angels" wegen tödlichen Überfalls auf

    Im Hinblick darauf, dass in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union - auch in Portugal (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 251/10) - grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1:1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat gemäß § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst entsprechend bestimmt (BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3; vom 4. Juli 2007 - 1 StR 298/07; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2005 - 2 BvR 1593/03).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 335/22

    Einbeziehung der erweiterten Einziehung von Taterträgen und deren Werts aus

    Dies holt der Senat nach (§ 354 Abs. 1 StPO entsprechend) und setzt diesen auf ein Verhältnis von 1:1 fest, weil der Angeklagte die Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erlitt und besondere Umstände, die einen anderen Maßstab geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 4 StR 594/19 Rn. 2 und vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3).
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 34/04

    Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main wegen Doppelmordes an eigenen Kindern

    Im Hinblick darauf, daß in einem der älteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO diesen Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3; NStZ-RR 2003, 364).
  • LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20

    Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und

    Da die Haftbedingungen in Spanien, das seit 01.01.1986 ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, in der Regel den deutschen Mindeststandards entsprechen und Hafterschwernisse im Vollzug der Auslieferungshaft weder vorgetragen noch ersichtlich sind, hat die Kammer den Maßstab der Anrechnung im Rahmen des Ermessens auf 1:1 festgesetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 04.06.2003, Az. 5 StR 124/03; Beschluss vom 11.08.2004, Az. 2 StR 34/04; Beschluss vom 24.01.2008, Az. 5 StR 626/07).
  • BGH, 22.07.2003 - 5 StR 162/03

    Anrechnung im Ausland erlittener Freiheitsentziehung (Tenorierung; Anrechnung

    Im Hinblick darauf, daß in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union grundsätzlich Anhaltspunkte für eine andere Anrechnung als im Verhältnis 1 : 1 nicht ersichtlich und auch nicht vorgetragen sind, hat der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst bestimmt (vgl. BGH, Beschl. vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03).
  • BGH, 12.11.2019 - 5 StR 451/19

    Unzulässiges Ziehen nachteiliger Schlüsse aus dem anfänglichen Schweigen des

    c) Der Maßstab der Anrechnung einer wegen der abgeurteilten Tat im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung ist gemäß § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB im Urteilstenor wiederzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3).
  • LG München I, 07.06.2017 - 19 KLs 30 Js 18/15

    Konkurrenzverhältnis von Betrugstaten bei in einem Fake-Shop getätigten

    Da hinsichtlich der seitens des Angeklagten E. im Königreich Spanien verbüßten Auslieferungshaft für eine abweichende Beurteilung wegen erschwerender dortiger Haftbedingungen keinerlei Anhaltspunkte erkennbar sind, hat das Gericht den Umrechnungsmaßstab auf 1:1 bestimmt (ebenso BGH, Beschluss vom 04.06.2003 - 5 StR 124/03, BeckRS 2003, 05068; BGH, Beschluss vom 24.01.2008 - 5 StR 626/07, BeckRS 2008, 02201; OLG Hamm, Beschluss vom 16.09.2002 - 3 Ws 431/02, NStZ-RR 2003, 152; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.03.1996 - 1 Ws 92/96, NStZ-RR 1996, 241).
  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 277/19

    Gesamtschuldnerische Haftung bei der Einziehung von Taterträgen

    Der Senat bestimmt in entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO den Anrechnungsmaßstab selbst und setzt diesen auf ein Verhältnis von 1:1 fest, weil der Angeklagte die Auslieferungshaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erlitt und besondere Umstände, die einen anderen Maßstab geboten erscheinen lassen könnten, nicht ersichtlich sind (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2003 - 5 StR 124/03, BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3).
  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 3 Ws 598/07

    Anrechnung von Auslieferungshaft

    Grundsätzlich kann bei Freiheitsentziehungen in EU-Staaten von einem Anrechnungsmaßstab von 1:1 ausgegangen werden, wobei jedoch immer eine Einzelfallprüfung stattzufinden hat (vgl. BGH, Beschl. v. 04.06.2003 - 5 StR 124/03; BGH Beschl. v. 21.09.1999, 5 StR 416/99).
  • BGH, 09.01.2007 - 4 StR 412/06

    Anrechnung spanischer Haft

    Jedoch wird im Hinblick auf den Angeklagten B. die Urteilsformel dahingehend ergänzt, dass die in Spanien erlittene Freiheitsentziehung im Maßstab 1:1 auf die erkannte Freiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. BGHR StGB § 51 Abs. 4 Anrechnung 3 und 4).
  • BGH, 24.01.2008 - 5 StR 626/07

    Bestimmung des Anrechungsmaßstabs im Tenor

  • BGH, 16.02.2005 - 3 StR 11/05

    Bestimmung des Anrechnungsmaßstabes für Auslieferungshaft durch das

  • BGH, 20.03.2018 - 2 StR 36/18

    Anrechnung im Ausland erlittener Auslieferungshaft (erforderliche Darstellung in

  • BGH, 12.12.2017 - 2 StR 464/17

    Nachholung der versäumten Entscheidung über den Anrechnungsmaßstab für eine

  • LG Marburg, 09.11.2011 - 7b StVK 136/11

    Auslieferungshaft - Serbien - Anrechnungsmaßstab

  • OLG Hamm, 26.02.2008 - 5 Ws 46/08

    Untersuchungshaft; Anrechnung; Ausland; Maßstab

  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 409/12

    Anrechnung der in den Niederlanden erlittenen Freiheitsentziehung im Verhältnis

  • BGH, 03.02.2015 - 3 StR 4/15

    Anrechnung einer in Polen erlittenen Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf eine

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