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   BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90   

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https://dejure.org/1990,5532
BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90 (https://dejure.org/1990,5532)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1990 - 1 StR 301/90 (https://dejure.org/1990,5532)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1990 - 1 StR 301/90 (https://dejure.org/1990,5532)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafklageverbrauch nach Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - Verbrauch hinsichtlich durch das Wegfahren begangener Diebstahlstaten - Verbrauch hinsichtlich durch das Ändern von Kennzeichen und Fahrgestellnummer der PKW begangener Urkundsdelikte - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Damit ist die Strafklage auch wegen der damit in Tateinheit stehenden (BGHSt 18, 66) durch das Wegfahren begangenen Diebstahlstaten verbraucht.

    Dieses Gebrauchmachen stellt einerseits mit dem vorangegangenen Verändern der Kennzeichen und der Fahrgestellnummer - 1. und 2. Alternative des § 267 StGB - eine Tat dar (vgl. Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 267 Rdn. 35 m.w.Nachw.), steht andererseits aber in Tateinheit mit dem rechtskräftig abgeurteilten Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (BGHSt 18, 66, 70, 71) und bildet mit diesem eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO.

  • BGH, 15.01.1981 - 4 StR 652/80

    Verurteilung wegen Diebstahls und Unterschlagung - Vorliegen des Verbrauchs einer

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Es handelt sich jeweils um die gleiche Tat im Sinne des § 264 StPO (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]).
  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Durch das rechtskräftig gewordene amtsgerichtliche Urteil ist damit die Strafklage hier wegen weiterer Tatteile nicht verbraucht (vgl. BGHR StPO § 264 Abs. 1 Strafklageverbrauch 1).
  • BGH, 01.07.1987 - 3 StR 191/87

    Gesamtvorsatz beim Autodiebstahl

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Den Entscheidungen lag zudem jeweils ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Diebstahlstaten zugrunde (BGH GA 1968, 337: "... alsbald anschließenden Diebstahls ..."; BGH, Urteil vom 9. September 1981 - 2 StR 239/81: "... am gleichen Tage"; BGH, Beschlüsse vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78, vom 1. Juli 1987 - 3 StR 191/87 und StV 1982, 468 je: "... (noch) in derselben Nacht ...").
  • BGH, 02.09.1981 - 2 StR 239/81

    Revisionsgrund der fehlerhaften Strafzumessungserwägung durch Annahme einer

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Den Entscheidungen lag zudem jeweils ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Diebstahlstaten zugrunde (BGH GA 1968, 337: "... alsbald anschließenden Diebstahls ..."; BGH, Urteil vom 9. September 1981 - 2 StR 239/81: "... am gleichen Tage"; BGH, Beschlüsse vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78, vom 1. Juli 1987 - 3 StR 191/87 und StV 1982, 468 je: "... (noch) in derselben Nacht ...").
  • BGH, 25.04.1978 - 1 StR 129/78

    Vorliegen eines fortgesetzten Diebstahls - Bestehen eines Gesamtvorsatzes bei der

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Den Entscheidungen lag zudem jeweils ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den Diebstahlstaten zugrunde (BGH GA 1968, 337: "... alsbald anschließenden Diebstahls ..."; BGH, Urteil vom 9. September 1981 - 2 StR 239/81: "... am gleichen Tage"; BGH, Beschlüsse vom 25. April 1978 - 1 StR 129/78, vom 1. Juli 1987 - 3 StR 191/87 und StV 1982, 468 je: "... (noch) in derselben Nacht ...").
  • BGH, 16.07.1968 - 1 StR 25/68

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Natürliche Handlungseinheit kann jedoch nur angenommen werden, wenn die betreffenden Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, "daß sie das gesamte Tätigwerden ... auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht" (BGHSt 4, 219, 220; vgl. auch Senatsentscheidungen BGHSt 22, 206, 208, 209 und StV 1986, 293).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Natürliche Handlungseinheit kann jedoch nur angenommen werden, wenn die betreffenden Verhaltensweisen in einem solchen unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, "daß sie das gesamte Tätigwerden ... auch für einen Dritten als ein einheitlich zusammengefaßtes Tun bei natürlicher Betrachtungsweise erkennbar macht" (BGHSt 4, 219, 220; vgl. auch Senatsentscheidungen BGHSt 22, 206, 208, 209 und StV 1986, 293).
  • BGH, 15.01.1985 - 1 StR 755/84

    Strafklageverbrauch bei Einzelakten - Rechtliche Handlungseinheit bei

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Bei Verfolgung einer Tat als Einzelhandlung - hier der Fahrt vom 11. Februar 1988 - erstreckt sich die Strafklage tatsächlich nicht auf weitere, unbekannt gebliebene Taten oder Teilakte einer fortgesetzten Handlung (BGH MDR 1985, 423, 424).
  • BGH, 20.04.1983 - 2 StR 175/83

    Tatbegehung unter Mißbrauch des Berufs

    Auszug aus BGH, 04.09.1990 - 1 StR 301/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt Fortsetzungszusammenhang in Betracht, wenn der Täter einen Gegenstand stiehlt (Werkzeug, Schlüssel), um damit einen bestimmten weiteren Diebstahl zu begehen (vgl. Senatsentscheidungen bei Dallinger MDR 1983, 621 m.w.Nachw. und 1967, 12, 13).
  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 148/82

    Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich wegen Bestehen eines

  • BGH, 29.03.2012 - 3 StR 422/11

    Hinweispflicht des Gerichts nach anfänglicher Behandlung einer Beweistatsache als

    a) Unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit liegt eine Tat im sachlichrechtlichen Sinne vor, wenn mehrere, im Wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Geschehen darstellt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 683/93, StV 1994, 537; Beschluss vom 4. September 1990 - 1 StR 301/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 1).
  • BGH, 19.09.2019 - 3 StR 180/19

    Keine schwere Körperverletzung durch dauernde Entstellung bei Narbe am Bauch

    a) Unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit liegt eine Tat im materiellrechtlichen Sinne vor, wenn mehrere, im Wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden bei natürlicher Betrachtungsweise objektiv auch für einen Dritten als ein einheitliches Geschehen darstellt (st. Rspr.; siehe etwa BGH, Urteil vom 19. November 2009 - 3 StR 87/09, juris Rn. 16; Beschluss vom 4. September 1990 - 1 StR 301/90, BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 1; jeweils mwN).
  • BGH, 21.08.2012 - 2 StR 199/12

    Tateinheit (Anforderungen bei Taten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter;

    a) Unter dem Gesichtspunkt einer natürlichen Handlungseinheit liegt eine Tat im sachlich - rechtlichen Sinne nur dann vor, wenn mehrere, im Wesentlichen gleichartige Handlungen von einem einheitlichen Willen getragen werden und aufgrund ihres engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs so miteinander verbunden sind, dass sich das gesamte Tätigwerden (objektiv) auch für einen Dritten bei natürlicher Betrachtungsweise als ein einheitliches Geschehen darstellt (st. Rspr.; vgl. BGH, StV 1994, 537; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluss, einheitlicher 1; vgl. LK/Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., vor § 52 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 30.09.1992 - 5 StR 169/92

    Fortgesetzte Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Strafbarkeit von indirekten

    Bei unregelmäßigen Teilakten, die sich über einen langen Zeitraum mit größeren Intervallen verteilen, hat der Bundesgerichtshof diese Voraussetzungen grundsätzlich verneint (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 3, 5, 22, 27, 33).
  • BGH, 26.05.1998 - 4 StR 127/98

    Änderung des Schuldspruchs bei fehlerhaft festgestellter Anzahl der

    Die Einzelakte der Tatbestandsverwirklichung beruhen hier nicht nur auf dem dazu einzigen Willensentschluß des Angeklagten, sondern die Tathandlungen der versuchten Geldabhebungen, die als Durchgangsstation in der Vollendung oder dem beendeten Versuch münden, gehen zeitlich derart ineinander über, daß das verfolgte Ziel, nämlich 'unberechtigt Geld zu Lasten der beiden Konten der Geschädigten abzuheben' (UA S. 8), diese Akte als eine Tat im Rechtssinne darstellt (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Entschluß, einheitlicher 1).
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