Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1994 - 3 StR 615/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3399
BGH, 02.02.1994 - 3 StR 615/93 (https://dejure.org/1994,3399)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1994 - 3 StR 615/93 (https://dejure.org/1994,3399)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - 3 StR 615/93 (https://dejure.org/1994,3399)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,3399) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung - Bewährungsauflagen - Einbeziehung - Entscheidung - Urteil - Gesamtstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55; StPO § 354

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89

    Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - 3 StR 615/93
    In derartigen Fällen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 36, 378) ein gebotener Ausgleich für die Nichterstattung erfüllter Auflagen durch eine die Strafvollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe verkürzende Anrechnung zu bewirken.
  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 416/07

    Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (übersehene Zäsurwirkung; verfehlter

    Eine solche Anrechnung hat im Urteil zu erfolgen (BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 2, 3, 4).
  • BGH, 07.12.2000 - 4 StR 449/00

    Zäsurwirkung trotz Möglichkeit der gesonderten Erkennung auf eine Geldstrafe

    Der gebotene Ausgleich für die Nichterstattung der teilweise erfüllten Auflage war aber nicht - wie es das Landgericht getan hat - bei der Bemessung der neu zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe vorzunehmen, sondern durch eine deren Vollstreckung verkürzende Anrechnung zu bewirken (vgl. BGHSt 36, 378, 382 ff.; BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3; BGH, Beschluß vom 21. Juli 1998 - 4 StR 334/98).
  • BGH, 08.08.2001 - 5 StR 306/01

    Beweiswürdigung; Eingeschränkte Wiedererkennung durch Zeugen (Unzureichende

    Für den Fall einer erneuten Verurteilung weist der Senat darauf hin, daß die mögliche Berücksichtigung von Leistungen, die der Angeklagte zur Erfüllung einer früheren Bewährungsauflage erbracht hat (§ 56 f Abs. 3 Satz 2 i.V. mit § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB), nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 - Anrechnung 3 durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung zu erfolgen hat.
  • BGH, 10.10.2001 - 2 StR 376/01

    Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe (Anrechnung der teilweise erfüllten

    Das Landgericht hat zu Recht aus dieser Strafe und der Einzelstrafe von sechs Monaten für die vor dieser Verurteilung begangenen Körperverletzung eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet, dabei aber verkannt, daß der gebotene Ausgleich für die Nichterstattung der teilweise erfüllten Auflage nicht bei der Bemessung der neu zu bildenden Gesamtstrafe vorzunehmen, sondern durch eine deren Vollstreckung Verkürzende, Anrechnung zu bewirken ist (vgl. BGHSt 36, 378, 382 f.; BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3).
  • BGH, 04.09.2012 - 3 StR 334/12

    Rechtsfehlerhafte Anrechnung erbrachter gemeinnütziger Arbeit (Berücksichtigung

    Dazu ist im Urteilstenor mitzuteilen, in welchem Umfang die erbrachten Leistungen auf die Vollstreckungsdauer angerechnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 382 ff.; vom 2. Februar 1994 - 3 StR 615/93, BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3; LK/Hubrach, StGB, 12. Aufl., § 58 Rn. 10).
  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 98/99

    Anrechnung einer Geldbuße; Bewährungsauflage; Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3) ist in derartigen Fällen der gebotene Ausgleich für die Nichterstattung erfüllter Auflagen durch eine die Vollstreckung der neu gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe verkürzende Anrechnung zu bewirken.
  • BGH, 21.07.1998 - 4 StR 334/98

    Entfall einer ursprünglich bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 36, 378; BGHR StGB § 58 Abs. 2 Satz 2 Anrechnung 3) ist in derartigen Fällen der gebotene Ausgleich für die Nichterstattung erfüllter Auflagen nicht bei der Bemessung der neu zu bildenden Gesamtfreiheitsstrafe vorzunehmen, sondern durch eine deren Vollstreckung verkürzende Anrechnung zu bewirken.
  • BGH, 02.05.1995 - 1 StR 143/95

    Strafaussetzung - Strafzumessung - Bewährung - Bewährungsauflagen - Anrechnung -

  • OLG Hamm, 29.08.2000 - 4 Ss 843/00

    Gesamtfreiheitsstrafe, Einbeziehung einer früheren Strafe, Bewährung,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht