Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1422
BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,1422)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1995 - 2 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,1422)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1995 - 2 StR 206/95 (https://dejure.org/1995,1422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Freispruch - Schuldunfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit - Gefährdung einzelner Personen - Psychiatrisches Krankenhaus - Psychiatrie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StPO § 400

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 21
  • NStZ 1995, 609
  • JR 1996, 290
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.04.1976 - 1 StR 847/75

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Ein Täter ist auch dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn von ihm nur gegen bestimmte Einzelpersonen erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHSt 26, 321 f; 34, 22, 29; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 StGB Rdn. 59, 59 a).

    Ansonsten wäre der Bestand der Rechtsordnung und damit die öffentliche Sicherheit bedroht (BGHSt 26, 321, 323).

    Vielmehr werden gerade auch die Fälle erfaßt, bei denen der Täter für besonders nahestehende Personen, wie Ehefrau oder Kinder, eine erhebliche Gefahr bedeutet (BGHSt 26, 321, 323).

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 342/89

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Unerlaubtes Entfernen

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Ein Täter ist auch dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn von ihm nur gegen bestimmte Einzelpersonen erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHSt 26, 321 f; 34, 22, 29; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 StGB Rdn. 59, 59 a).

    Abschließend selbst über die Unterbringung zu entscheiden, ist dem Senat verwehrt, da insbesondere noch die Voraussetzungen des § 67 b Abs. 1 StGB der Prüfung bedürfen (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; § 67 b Abs. 1 besondere Umstände 4).

  • BGH, 15.03.1988 - 5 StR 87/88

    Maßregelanspruch - Aufhebung - Rechtswidrige Tat - Revision

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Soweit in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6 und 8; vgl. auch RGSt 69, 12, 14) eine Aufrechterhaltung von Feststellungen abgelehnt wurde, betrifft dies andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 23.04.1963 - 5 StR 13/63
    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Zulässig ist auch die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Nichtanordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 5, 267; 15, 279, 285; BGH NJW 1963, 1414; GA 1968, 148).
  • BGH, 10.12.1953 - 3 StR 620/53
    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Zulässig ist auch die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Nichtanordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 5, 267; 15, 279, 285; BGH NJW 1963, 1414; GA 1968, 148).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Ein Täter ist auch dann für die Allgemeinheit gefährlich, wenn von ihm nur gegen bestimmte Einzelpersonen erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind (BGHSt 26, 321 f; 34, 22, 29; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 12; Hanack in LK 11. Aufl. § 63 StGB Rdn. 59, 59 a).
  • BGH, 10.01.1961 - 1 StR 517/60

    Anordnung auf Unterbringung in einer Heilanstalt oder Pflegeanstalt - Erhebliche

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Zulässig ist auch die Beschränkung der Rechtsmittel auf die Nichtanordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (BGHSt 5, 267; 15, 279, 285; BGH NJW 1963, 1414; GA 1968, 148).
  • BGH, 11.08.1988 - 4 StR 250/88

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Soweit in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6 und 8; vgl. auch RGSt 69, 12, 14) eine Aufrechterhaltung von Feststellungen abgelehnt wurde, betrifft dies andere Fallgestaltungen.
  • RG, 20.11.1934 - 1 D 1222/34

    1. Wann erfordert die öffentliche Sicherheit nach dem § 42 b StGB. die

    Auszug aus BGH, 07.06.1995 - 2 StR 206/95
    Soweit in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 6 und 8; vgl. auch RGSt 69, 12, 14) eine Aufrechterhaltung von Feststellungen abgelehnt wurde, betrifft dies andere Fallgestaltungen.
  • BGH, 01.09.2020 - 3 StR 214/20

    Kein Wegfall der Nebenklagebefugnis bei Erstreben eines Freispruchs des

    Im Übrigen ist selbst in einem Fall, in dem ein Nebenkläger einen Freispruch des Angeklagten hinnimmt, eine zulässige Rechtsmitteleinlegung möglich, wenn diese auf eine auch dem Schutz des Nebenklägers dienende Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB abzielt (s. BGH, Urteil vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95, NStZ 1995, 609, 610).

    Stattdessen bietet seine selbständige Stellung ihm die Möglichkeit, auf eine sachgerechte Ausübung der dem Gericht von Amts wegen obliegenden Amtsaufklärungspflicht hinzuwirken (s. BT-Drucks. 10/5305 S. 14; zur Interessenwahrnehmung im Falle eines Freispruchs BGH, Urteil vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95, NStZ 1995, 609, 610).

  • BGH, 09.08.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Vorlage;

    Darüber hinaus verwies der Generalbundesanwalt auf das Urteil des 2. Strafsenats vom 7. Juni 1995 - 2 StR 206/95 (= NStZ 1995, 609).

    Soweit Kleinknecht/Meyer-Goßner noch in der Vorauflage (vor § 395 Rdn. 5) die Unzulässigkeit der Nebenklage (auch) aus § 400 StPO abgeleitet hatte, ist dies in der 45. Auflage nicht wiederholt (vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH NStZ 1995, 609; Gössel JR 2001, 215).

    Es ist unter diesen Umständen kein Grund erkennbar, warum dem Geschädigten die Mitwirkung am Verfahren allein deshalb verwehrt sein soll, weil die Schuldunfähigkeit frühzeitig und nicht erst im Lauf des Hauptverfahrens (für diesen Fall vgl. BGH NStZ 1995, 609, vgl. oben III. 3. a) erkannt wurde.

  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 268/01

    Zulässigkeit der Nebenklage auch im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    Darüber hinaus war in einem Strafverfahren, in dem der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war, die Revision des Nebenklägers für zulässig erklärt worden, die sich ausdrücklich nicht gegen den Freispruch wendete und allein die Unterbringung des Angeklagten gemäß § 63 StGB erstrebte (NStZ 1995, 609).

    In dieser Hinsicht konkretisiert sich der Zweck des Sicherungsverfahrens (Sicherung der Allgemeinheit) in der Sicherung der konkret beteiligten Person (in diesem Sinne auch die Entscheidung BGH NStZ 1995, 609, vgl. oben II. 1 b).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht