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   BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86   

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BGH, 11.07.1986 - 3 StR 274/86 (https://dejure.org/1986,846)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1986 - 3 StR 274/86 (https://dejure.org/1986,846)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1986 - 3 StR 274/86 (https://dejure.org/1986,846)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldunfähigkeit - Alkoholismus - Entzug - Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 63

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 63 Zustand 1
  • NStZ 1986, 572
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1999 - 2 StR 430/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Alkoholsucht; Schwere

    Dementsprechend ist selbst chronischer Alkoholismus als Folge jahrelangen Alkoholmißbrauchs für sich allein nicht als hinreichender Grund für eine Unterbringung nach § 63 StGB anerkannt worden (BGH NStZ 1983, 429; 1985, 309; 1998, 406; BGH bei Holtz MDR 1986, 96 f; BGH, Beschl. v. 10. Januar 1984 - 5 StR 971/83, 11. Juli 1986 - 3 StR 274/86, 25. Juni 1997 - 2 StR 283/97).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf, die weiteren Anforderungen des in § 63 StGB vorausgesetzt, nur angeordnet werden, wenn gerade auf Grund des zur Schuldunfähigkeit oder zu einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit führenden Zustandes im Sinne der §§ 20, 21 StGB eine bestimmte oder doch gewisse, über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGH bei Holtz MDR 1981, 265 f.; 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84 - und vom 22. März 1991 - 2 StR 60/91).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 658/16

    Anordnung der Unterbringung im einem psychiatrischen Krankenhaus

    Das Erfordernis des länger andauernden Defekts resultiert aus dem Zweck der Maßregel des § 63 StGB, den an einer andauernden Störung leidenden Straftäter zu heilen oder ihn zumindest bei diesem Zustand zu pflegen, selbst wenn die Behandlung mit dem Ziel der Heilung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1986 - 3 StR 274/86, BGHR StGB § 63 Zustand 1).
  • BGH, 10.03.2010 - 5 StR 503/09

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeit aufgrund

    Jedenfalls begegnet es aber keinen Bedenken, dass das Landgericht angesichts dieser besonderen Umstände eine Allgemeingefährlichkeit des Beschuldigten im Sinne einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten zum Zeitpunkt des tatgerichtlichen Urteils nicht angenommen hat (vgl. BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 25).
  • LG Darmstadt, 14.07.2011 - 1 KLs 325 Js 50835/10

    Bloße Nachstellung gemäß § 238 StGB rechtfertigt Unterbringung gemäß § 63 StGB

    Nicht ausreichend ist dagegen, dass die Taten nur möglicherweise begangen werden (BGH, NStZ 1986, S. 572; NStZ-RR 2006, S. 265; NStZ-RR 2009, S. 169).
  • BGH, 22.06.2006 - 3 StR 89/06

    Überzeugungsbildung (Zweifelssatz; in dubio pro reo; abstrakt-theoretische

    Deshalb darf sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit künftiger schwerer Störungen des Rechtsfriedens besteht (BGH NStZ 1986, 572; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 25).
  • BGH, 22.03.1991 - 2 StR 60/91

    Erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit durch das Vorliegen von schwerer

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur dann angeordnet werden, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Begehung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH bei Holtz, MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; 1981, 265 f.; Beschl. v. 5. Juni 1984 - 5 StR 290/84; NStZ 1986, 572).

    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß die Strafkammer die Frage der Unterbringung anders beurteilt hätte, wenn sie diese Umstände in die nach § 63 StGB erforderliche Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat (vgl. dazu BGHSt 27, 246; BGH NJW 1983, 350; NStZ 1986, 572) einbezogen hätte.

  • OLG Karlsruhe, 10.02.2009 - 2 Ws 19/09

    Voraussetzungen für die Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung nach

    Während für die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" (BGH NStZ 1986, 572; 91, 528; NStZ-RR 2006, 265) erforderlich, aber auch ausreichend ist, bedarf es im Rahmen der §§ 66b Abs. 1, Abs. 2 StGB des Nachweise einer "hohen Wahrscheinlichkeit" (Fischer, a.a.O., § 66b Rdn. 37a; LK-Rissing-van-Saan/Peglau, § 66b Rdn. 137); es genügt insoweit nicht, dass überwiegende Umstände auf eine künftige Delinquenz des Verurteilten hindeuten, sondern es muss eine gegenwärtige erhebliche Gefahr vom Verurteilten ausgehen (BGH NStZ-RR 2008, 40; BVerfG, NJW 2006, 3485 ).
  • BGH, 01.12.1992 - 5 StR 494/92

    Keine Notwendigkeit eines gesonderten Beschlusses über Fortsetzung der

    Sollte das Bezirksgericht zur Schuldunfähigkeit oder erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt kommen (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 1, 2 und 4), so wird es die Frage der Anwendung des § 63 StGB zu prüfen haben.
  • BGH, 15.03.2006 - 2 StR 573/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Überzeugungsbildung;

    Sollte der neue Tatrichter positiv feststellen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt seiner Taten ohne Schuld oder jedenfalls mit erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit gehandelt hat, wird er bei der Prüfung auch der Voraussetzungen des § 63 StGB - gegebenenfalls in Verbindung mit § 67 b StGB - zum einen zu beachten haben, dass die festgestellten Taten nicht bloße Lästigkeiten darstellen und zum anderen, dass für die Erwartung weiterer erheblicher rechtswidriger Taten eine gewisse Wahrscheinlichkeit ausreicht (vgl. u. a. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 26.04.1996 - 3 StR 113/96

    Rechtswidrige Handlung - Rechtfertigungsgrund

  • BGH, 18.02.2003 - 3 StR 19/03

    Fehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 21.09.2000 - 1 StR 124/00

    Sicherungsverfahren; Krankhafte seelische Störung; Unterbringung in einem

  • OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 1 Ws 48/08

    Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anforderungen an

  • BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Schuldunfähigkeit;

  • BGH, 13.07.1989 - 4 StR 308/89

    Voraussetzung für die Anwendung besonderer Maßregeln - Sanktionierung einer

  • BGH, 09.10.1992 - 2 StR 468/92

    Verminderte Schuldfähigekeit durch Affektzustand - Voraussetzungen zur

  • BGH, 03.07.1991 - 3 StR 69/91

    Schizophrenie - Schuldfähigkeit - Unterbingung in einem psychiatrischen

  • BGH, 17.11.1987 - 5 StR 575/87

    Sinn und Zweck einer einstweiligen Unterbringung - Bestehen einer

  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 674/95

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Beanstandung

  • BGH, 14.12.1994 - 3 StR 475/94

    Verminderte Einsichtsfähigkeit - Handlungsunrecht - Schuldunfähigkeit -

  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 148/94

    Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus - Wahrscheinlichkeitsschätzung

  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 253/91
  • BGH, 03.04.1991 - 3 StR 64/91
  • BGH, 04.09.1987 - 3 StR 389/87

    Anordnung zur Unterbringung auf Grund tiefgreifender alkoholbedingter

  • LG München I, 30.10.2015 - 20 KLs 124 Js 209119/14

    Besorgnis der Befangenheit - Ehe erkennender Richterin mit dem Betreuer des

  • BGH, 05.07.1989 - 2 StR 271/89

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Anforderungen

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