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   BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90   

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https://dejure.org/1990,304
BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90 (https://dejure.org/1990,304)
BGH, Entscheidung vom 11.09.1990 - 1 StR 293/90 (https://dejure.org/1990,304)
BGH, Entscheidung vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90 (https://dejure.org/1990,304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entziehungsanstalt - Unterbringung - Alkoholmißbrauch - Alkoholtat - Hangbedingte Gefährlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1
    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3282
  • MDR 1991, 70
  • BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 2
  • NStZ 1991, 128
  • JR 1991, 161
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1971 - 4 StR 152/71

    Diebstahl in einem schweren Fall - Unterbringung in einer Trinkerheilanstalt -

    Auszug aus BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90
    Die konkrete Tat muß also Symptomwert für den Hang des Täters zum Mißbrauch von Alkohol (oder eines sonstigen Rauschmittels) haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urt. vom 27. Mai 1971 - 4 StR 152/71 - bei Dallinger MDR 1971, 895; OLG Celle NJW 1958, 270 [OLG Celle 07.12.1957 - 2 Ss 372/57]; Baumann, Unterbringungsrecht 1966 S. 59 f.; Preisendanz, StGB 30. Aufl. § 64 Anm. 3 c; Hanack in LK 10. Aufl. § 64 Rdn. 32, 36, 38; Horn in SK StGB § 64 Rdn. 6, 8; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 64 Rdn. 5, 7).

    Mag dies in den Fällen fahrlässigen Sichberauschens naheliegen, so spricht doch der Umstand, daß der Täter, der sich vorsätzlich betrank, den Tatentschluß schon zu einer Zeit faßte, als er noch nicht unter Alkoholeinfluß stand, gegen einen solchen Zusammenhang (BGH, Urt. vom 27. Mai 1971 - 4 StR 152/71 a.a.O.).

  • BGH, 07.12.2017 - 1 StR 320/17

    Rechtsstaatswidrige Tatprovokation (Voraussetzungen: stimulierende Einwirkung mit

    Entscheidend ist allein, dass im Einzelfall im Rausch der Anreiz für die Begehung der Tat liegt (BGH, Urteil vom 12. September 1990 - 1 StR 293/90, NJW 1990, 3282).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Eine Tat hat dann Symptomcharakter, wenn sie in dem Hang ihre Wurzel findet, also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln hat (BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75), also - zumindest mitursächlich - auf den Hang zurückgeht (BGH, Beschluss vom 28. August 2013 - 4 StR 277/13, NStZ-RR 2014, 75).
  • BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23

    Revision gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht belegter

    Soweit das Landgericht darauf verwiesen hat, der Angeklagte habe das Metamphetamin gezielt vor Tatbegehung eingenommen, um Hemmungen zu beseitigen, bleibt unberücksichtigt, dass ein symptomatischer Zusammenhang fehlen kann, wenn sich der Täter ohne Rauschmitteleinfluss zur Tat entscheidet und erst anschließend gezielt durch Einnahme von Rauschmitteln enthemmt, um die Tat leichter begehen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1990 - 1 StR 293/90, NJW 1990, 3282; Beschluss vom 30. Juni 2016 - 3 StR 231/16; LK-StGB/Cirener, 13. Aufl., § 64 Rn. 39).
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