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   BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87   

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BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87 (https://dejure.org/1988,816)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1988 - 4 StR 720/87 (https://dejure.org/1988,816)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87 (https://dejure.org/1988,816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist (BGH NJW 1980, 1055 [BGH 12.12.1979 - 3 StR 436/79] = JR 1980, 338, 339 m. Anm. Hanack), immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet (Hanack in LK § 66 StGB Rdn. 89).

    Das Vorliegen eines solchen Hanges wird der neue Tatrichter - nach Anhörung eines Sachverständigen gemäß § 246 a StPO - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten eingehender als geschehen darzulegen haben (vgl. BGH JR 1980, 338, 339 m. Anm. Hanack S. 340).

  • BGH, 07.04.1987 - 1 StR 57/87

    Maßstäbe für die Annahme eines besonders schweren Fall des Betrugs - Ergebnis der

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87
    Sie läßt die erforderliche eingehende Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vermissen (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1699, 1700 und BGH wistra 1987, 257 f, jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86

    Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls

    Auszug aus BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87
    Sie läßt die erforderliche eingehende Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vermissen (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1699, 1700 und BGH wistra 1987, 257 f, jeweils m.w.Nachw.).
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (vgl. BGH, Urteil vom 06.05.2021 - 3 StR 350/20 - BeckRS 2021, 17369; BGH, Urteil vom 31.07.2019 - 2 StR 132/19 - BeckRS 2019, 26937; BGH, Urteil vom 09.05.2019 - 4 StR 511/18 - NStZ-RR 2020, 10; BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 4 StR 192/18 - BeckRS 2018, 26418; BGH, Urteil vom 10.06.2010 - 4 StR 474/09 - NStZ-RR 2011, 143; BGH, Urteil vom 25.02.1988 - 4 StR 720/87 - BeckRS 1988, 31102123).
  • BGH, 10.06.2010 - 4 StR 474/09

    Verurteilung wegen Erpressung einer Liechtensteiner Bank rechtskräftig

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt es auf die Ursache für die fest eingewurzelte Neigung zu Straftaten nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; vom 13. September 1989 - 3 StR 150/89, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 4).
  • BGH, 13.08.2008 - 2 StR 240/08

    Erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs über vorbehaltene Sicherungsverwahrung

    Es drängte sich danach jedenfalls die Prüfung auf, ob der Angeklagte auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder im Sinne von Taten der in § 106 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 JGG bezeichneten Art straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1).
  • BGH, 19.07.2001 - 3 StR 203/01

    Betrug; Täuschung über die Zahlungsfähigkeit und die Zahlungsbereitschaft;

    Die Gewerbsmäßigkeit des Handelns allein reichte unter der Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit anzustellen (vgl. BGHR StGB § 263 III Gesamtwürdigung 1 und 2).
  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

    Ausführungen an anderer Stelle im Urteil lassen aber besorgen, daß ein solcher - i. S. eines eingeschliffen inneren Zustands, der den Täter immer wieder neue Straftaten begehen läßt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1) - nicht rechtsfehlerfrei festgestellt wurde.
  • BGH, 28.04.2015 - 1 StR 594/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer festen eingewurzelten Neigung straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (etwa BGH, Urteile vom 25. Februar 1988 - 4 StR 720/87, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; vom 8. Juli 2005 - 2 StR 120/05, BGHSt 50, 188, 195 f.; Beschluss vom 6. Mai 2014 - 3 StR 382/13, NStZ-RR 2014, 271 f. mwN).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 97/02

    Umsatzsteuerhinterziehung (Vollendung; Scheinfirmen; Vorsteuererstattungen;

    Deshalb reicht eine sich aus dem Fehlen einer moralischen Verankerung ergebende Tatneigung für die Annahme eines Hanges, der von der Rechtsprechung (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1, 4) als eingeschliffener innerer Zustand definiert wird, nicht aus.
  • BGH, 17.08.2005 - 2 StR 6/05

    Vermögensschaden bei abgesicherter Kreditgewährung

    Die Annahme gewerbsmäßigen Handelns allein reichte unter Geltung des alten Rechts hierzu regelmäßig nicht aus, vielmehr war eine Gesamtwürdigung von Tat und Täterpersönlichkeit vorzunehmen (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 3 Gesamtwürdigung 1 und 2).
  • BGH, 19.10.2007 - 3 StR 378/07

    Die nachträgliche Sicherungsverwahrung dient nicht der Korrektur früherer,

    Soweit das Landgericht im angefochtenen Urteil seine abweichende Auffassung demgegenüber maßgeblich darauf stützt, dass erst durch die Äußerungen des Verurteilten im Verlauf des Strafvollzugs dessen "Sadismus mit sexuellen Anteilen" habe diagnostiziert werden können und damit die Tatmotivation erkennbar geworden sei, hat sie zweierlei nicht bedacht: Zum einen ist es für die Anordnung der Sicherungsverwahrung grundsätzlich unerheblich, worauf der verbrecherische Hang des Täters beruht (BGH NJW 1980, 1055; NStZ 2005, 265; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH, Urt. vom 25. Juli 2007 - 2 StR 209/07); liegt seine fest eingewurzelte Neigung zur Begehung von Straftaten schon nach seiner bisherigen Lebensführung objektiv auf der Hand, so kommt es daher nicht darauf an, welcher psychologische oder psychiatrische Befund diesem Persönlichkeitsbild entspricht.
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache, denn anders als bei dem die Gefährlichkeit begründenden Zustand im Sinne der §§ 63, 64 StGB beschreibt das Gesetz seine möglichen Ursachen nicht (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

  • BGH, 09.01.2007 - 1 StR 605/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: im Strafvollzug aufgetretene

  • BGH, 11.03.2010 - 3 StR 538/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Therapiedauer; Erfolgsaussicht);

  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

  • BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98

    Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen;

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen

  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

  • BGH, 06.06.2002 - 3 StR 113/02

    Sicherungsverwahrung; Beschränkung der Revision; Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 25.07.2007 - 2 StR 209/07

    Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten (mehrere Straftaten; mehrere

  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

  • BGH, 04.09.2008 - 5 StR 101/08

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung (Wertungsfehler

  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 193/02

    Umfang der Urteilsaufhebung (Aufhebung hinsichtlich aller in Tateinheit stehenden

  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 658/89

    Begriff der Prozeßverschleppung

  • BGH, 29.07.2008 - 1 StR 248/08

    Rechtsfehlerhaft begründetes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 15.10.2008 - 2 StR 391/08

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Hang zu erheblichen Straftaten

  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04

    Betrug (Versuch; Vollendung); milderes Recht; rechtsstaatswidrige

  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

  • BGH, 21.05.2004 - 2 StR 84/04
  • BGH, 05.04.2017 - 1 StR 621/16

    Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten:

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
  • BGH, 13.09.1989 - 3 StR 150/89

    Die Gefährlichkeit des Täters begründender Hang zu erheblichen Straftaten trotz

  • LG Mühlhausen, 11.12.2008 - 540 Js 60387/05

    Strafrecht - Erschleichens von Fördermitteln = Betrug!

  • BGH, 20.10.1995 - 2 StR 342/95

    V-Mann - Überredung - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 83/89

    Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis - Entscheidung über eine Anordnung

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