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   BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93   

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https://dejure.org/1993,1444
BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93 (https://dejure.org/1993,1444)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1993 - 4 StR 711/93 (https://dejure.org/1993,1444)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - 4 StR 711/93 (https://dejure.org/1993,1444)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckung eines Teils der verhängten Freiheitsstrafen vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Zulässigkeit eines Vorwegvollzuges zwecks Erhöhung der Therapiebereitschaft und Therapiemotivation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.06.1989 - 4 StR 254/89

    Vorwegvollzug einer Strafe vor einer Maßregel; Beihilfe zum schweren Raub;

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 306/90

    Zulässige Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt neben lebenslanger

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
    Gerade bei längerer Strafdauer muß es darum gehen, den Angeklagten schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien, damit er in der Strafanstalt an der Verwirklichung des Vollzugsziels der Strafe arbeiten kann (BGHSt 37, 160, 162).
  • BGH, 26.10.1993 - 4 StR 594/93

    Vorwegvollzug der Strafe vor einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
    Soweit die Strafkammer darauf abstellt, den Angeklagten solle die Möglichkeit eröffnet werden, "nicht nach erfolgter Therapierung zunächst in Strafhaft zurückkehren zu müssen", fehlen nachvollziehbare Gründe, warum ein anschließender Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei den betroffenen Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 594/93).
  • BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90

    Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
    Dabei hätte die Strafkammer auch zu bedenken gehabt, daß deren Therapiebereitschaft während des Strafvollzugs wieder zerstört werden könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10).
  • BGH, 21.12.1992 - 5 StR 643/92

    Anordnung des Vorwegvollzugs der Strafe vor Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
    Insbesondere teilt das Urteil auch nicht die in diesem Zusammenhang gewonnenen Erkenntnisse des zur Frage der Unterbringung der Angeklagten gehörten Sachverständigen mit (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 12).
  • BGH, 20.08.1991 - 4 StR 392/91

    Nachprüfung der Anordnung der Vorwegverurteilung einer Strafe - Änderung einer

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
    Zum anderen hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, daß bei Beibehaltung der gesetzlichen Reihenfolge des Vollzugs der Maßregel vor der Strafe § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung des Strafrestes schon nach Erledigung der Hälfte der Strafe erlaubt, was eine Anpassung an die spezialpräventiven Bedürfnisse des Einzelfalles ermöglicht (Lackner StGB 20. Aufl. § 67 Rdn. 9), und daß die Unterbringung in der Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 5 Satz 2 in Verbindung mit § 67 d Abs. 1 Satz 3 StGB im übrigen auch über zwei Jahre hinaus vollzogen werden kann (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9).
  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 73/86

    Reihenfolge der Vollstreckung von Maßregel und Strafe - Anordnung der

    Auszug aus BGH, 14.12.1993 - 4 StR 711/93
    Soweit die Strafkammer darauf abstellt, den Angeklagten solle die Möglichkeit eröffnet werden, "nicht nach erfolgter Therapierung zunächst in Strafhaft zurückkehren zu müssen", fehlen nachvollziehbare Gründe, warum ein anschließender Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei den betroffenen Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 4 StR 594/93).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 211/07

    Besonders schwere Brandstiftung; Körperverletzung; gefährliche Körperverletzung;

    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll - auch bei hohen Freiheitsstrafen - möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4 und 12).

    Die Urteilsgründe enthalten auch keine konkreten Anhaltspunkte, weshalb der sich an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Therapieerfolg gefährden und wie sich dies konkret auf den Angeklagten auswirken könnte (BGH NStZ 1986, 428; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).

  • BGH, 30.01.2001 - 1 StR 481/00

    Fehlerhafte Anordnung eines Vorwegvollzugs vor der Unterbringung in einer

    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12).

    Gerade bei längerer Strafdauer muß es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig von seinem Hang zu befreien, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugszieles arbeiten kann (BGHSt 37, 160, 162; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).

  • BGH, 10.05.2000 - 1 StR 109/00

    Zu den Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug; Darlegung konkret

    Nach der Grundentscheidung des Gesetzgebers in § 67 Abs. 1 StGB soll möglichst umgehend mit der Behandlung des süchtigen oder kranken Rechtsbrechers begonnen werden, weil dies am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12).

    Gerade bei längerer Strafdauer muß es darum gehen, den Angeklagten frühzeitig von seinem Hang zu befreien, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung des Vollzugszieles arbeiten kann (BGHSt 37, 160, 162; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).

  • BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95

    Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen

    Nicht erkennbar bedacht hat die Strafkammer auch, daß die bereits vorhandene Therapiebereitschaft des Angeklagten durch den Strafvollzug möglicherweise wieder zerstört werden könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12; Zweckerleichterung, leichtere 10) und daß die Stärkung der Therapiemotivation zu den Aufgaben gehört, die gerade innerhalb des Maßregelvollzugs selbst zu lösen sind (BGH, Beschluß vom 7. August 1991 - 2 StR 336/91).

    Soweit das Landgericht darauf abstellt, ein dem Maßregelvollzug folgender Strafvollzug verschlechtere die Therapiechancen, legt es zum einen nicht dar, welche konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß der anschließende Strafvollzug den Maßregelvollzug gefährden und wie sich dies bei dem Angeklagten auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9; BGH NStZ 1986, 428); zum anderen erwägt es auch nicht, ob bei Beibehaltung der gesetzlichen Reihenfolge des Vollzugs der Maßregel vor der Strafe beim Angeklagten die Möglichkeit einer Strafrestaussetzung zur Bewährung unter Anrechnung des Maßregelvollzugs in Betracht kommen könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 9, 12; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 67 Rdn. 5, 6; § 67 d Rdn. 3 a).

  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 34/02

    Maßregelvollzug; Vorwegvollzug, teilweiser; Rehabilitationsinteresse

    Mit dieser Anordnung weicht die Strafkammer von der gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 1 StGB ab, wonach grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen werden soll, weil die möglichst umgehende Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12).

    Die Urteilsgründe enthalten auch keine konkreten Anhaltspunkte, worin die Gefährdung des Maßregelerfolges durch den anschließenden Strafvollzug besteht und wie sie sich auf den Angeklagten konkret auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).".

  • BGH, 05.12.2002 - 3 StR 399/02

    Vorwegvollzug (Darlegung nachvollziehbarer Gründe, weshalb der sich an die

    a) Zwar weicht die Strafkammer von der gesetzlichen Regel des § 67 Abs. 1 StGB ab, wonach grundsätzlich die Maßregel vor der Strafe vollzogen werden soll, weil die möglichst umgehende Behandlung des süchtigen Rechtsbrechers am ehesten einen dauerhaften Erfolg verspricht (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 12).

    In diesem Fall bedarf es der Darlegung nachvollziehbarer Gründe, weshalb der sich an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Therapieerfolg gefährden und wie sich dies bei dem Angeklagten konkret auswirken könnte (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).

  • BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06

    Sexuelle Nötigung (hilflose Lage; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger

    Das weitere Argument der Strafkammer durch den - wenigstens teilweisen - Vollzug der Jugendstrafe müsse der Therapiewille des Angeklagten gefestigt und sein Motivationsdruck erhöht werden, reicht für ein Abweichen von der Grundentscheidung des Gesetzgebers ebenfalls nicht aus, da keine konkreten Umstände im Einzelfall dargetan sind, die dies nahe legen (vgl. BGHR § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10) und die hierzu durch die Anhörung des Sachverständigen gewonnenen Erkenntnisse ebenso wenig mitgeteilt werden (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).".
  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 350/98

    Verminderte Schuldfähigkeit wegen Drogenanhängigkeit und dissozialer

    Gerade bei langen Freiheitsstrafen muß es darum gehen, den Angeklagten schon frühzeitig von seinem Hang zu befreien, damit er im Strafvollzug an der Verwirklichung der Vollzugsziele mitarbeiten kann (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 12).
  • BGH, 04.06.2002 - 3 StR 144/02

    Verfahrensrüge; Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunktes);

    Zur Frage eines möglichen Vorwegvollzuges weist der Senat darauf hin, daß die im angefochtenen Urteil gegebene knappe Begründung den Anforderungen an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht gerecht wird (vgl. dazu BGH bei Detter NStZ 2001, 473 m. w. N.; BGHR StGB § 67 II Vorwegvollzug, teilweiser 7, 9, 11, 12).
  • BGH, 11.09.2002 - 2 StR 333/02

    Teilweiser Vorwegvollzug der Strafhaft vor der Maßregel (Anforderungen an die

    Es kann dahinstehen, ob die insoweit knappen Gründe des Tatrichters ausreichen, den von der Rechtsprechung geforderten - einzelfallbezogenen - Begründungsanforderungen gerecht zu werden (vgl. hierzu u.a. BGH StV 2002, 481; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 4, 9, 11, 12 und Zweckerreichung, leichtere 10), wenn von dem Grundsatz des § 67 Abs. 1 StGB, nach dem die Maßregel vor der Strafe zu vollziehen ist, abgewichen wird.
  • BGH, 25.02.1997 - 4 StR 49/97

    Voraussetzungen für ein Inbrandsetzen - Rücktritt vom beendeten Versuch der

  • BGH, 26.04.2001 - 1 StR 109/01

    Teilweiser Vorwegvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 19.04.2001 - 3 StR 109/01

    Fehlerhafte Anordnung des Vorwegvollzuges

  • BGH, 10.09.2003 - 2 StR 324/03

    Fehlerhafte Anordnung des Vorwegvollzugs (ungenügende Begründung;

  • BGH, 22.05.2003 - 3 StR 125/03

    Vorwegvollzug; Urteilsgründe

  • BGH, 06.06.2001 - 3 StR 177/01

    Rücktritt vom Versuch; Anordnung des teilweisen Vorwegvollzugs

  • BGH, 20.03.2003 - 4 StR 400/02

    Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafen

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 222/01

    Fehlerhafte Anordnung eines Vorwegvollzuges; Körperverletzung mit Todesfolge

  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 498/98

    Anforderungen an die Anordnung einer Entziehungskur als Maßregel; Notwendigkeit

  • BGH, 22.11.1994 - 4 StR 619/94

    Strafzumessung - Gefährlichkeit der Tathandlung - Verschuldete Tatauswirkungen -

  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 375/98

    Vollzug der Freiheitsstrafe vor der Maßregel

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 575/94

    Inhalt der Urteilsformel - Veruteilung wegen mehrerer Taten - Gesamtstrafe -

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