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   BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89   

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BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89 (https://dejure.org/1989,1262)
BGH, Entscheidung vom 14.09.1989 - 4 StR 306/89 (https://dejure.org/1989,1262)
BGH, Entscheidung vom 14. September 1989 - 4 StR 306/89 (https://dejure.org/1989,1262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verfall von Geldbeträgen aus der unerlaubten Einfuhr/ Ausfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Vorliegen eines Vermögensvorteils - Anwendung des Bruttoprinzips - Differenz zwischen Einkaufspreis und ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33; StGB § 73
    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 251
  • NJW 1989, 3165
  • MDR 1989, 1116
  • BGHR StGB § 73 Vorteil 3
  • NStZ 1989, 572
  • StV 1989, 528
  • JR 1990, 207
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
    Da dieser Tatbeteiligter war und damit das Geld in Kenntnis der Tatumstände hingegeben hat, unterliegt es auch dann dem Verfall, wenn er dem Angeklagten kein Eigentum hat verschaffen können und dieses deshalb - rechtlich - noch ihm gehört (§ 73 Abs. 4 StGB, vgl. Eberbach in NStZ 1985, 556, 557; Schäfer in LK 10. Aufl. § 73 StGB Rdn. 50 ff.; Eser in Schönke/Schröder 23. Aufl. § 73 StGB Rdn. 43).

    Daß mit der Zahlung des Kaufpreises an den Angeklagten ein solcher Vermögenszuwachs bewirkt worden ist, kann hier schon deshalb nicht zweifelhaft sein, weil sich bei einem derartigen Geschäft stets beide Teile - Käufer und Verkäufer - unabhängig von der Eigentumsfrage darüber einig sind, daß der für das Betäubungsmittel gezahlte Geldbetrag mit der Besitzübertragung in die Vermögensphäre des Verkäufers übergehen soll (vgl. auch BGHSt 33, 233, 234) [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85].

  • BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Handel - Verfall des Gewinns - Gewinnminderung -

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
    Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel bedeutet dies, daß der Betrag für verfallen zu erklären ist, der dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleibt (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] m.w.Nachw.; BGHR StGB § 73 Vorteil 1).

    Zu diesen Kosten gehören nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben dem für den Erwerb des Betäubungsmittels aufgewendeten Betrag, also dem Einkaufspreis, sämtliche sonstigen gewinnmindernden Aufwendungen wie z.B. Reise- und Versandkosten sowie entrichtete Steuern (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 1 und die Rechtsprechungsnachweise bei Körner Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 33 Rdn. 18 ff.).

  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
    Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel bedeutet dies, daß der Betrag für verfallen zu erklären ist, der dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleibt (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] m.w.Nachw.; BGHR StGB § 73 Vorteil 1).
  • BGH, 03.12.1987 - 4 StR 554/87

    Annahme von Geldzuwendungen, welche zur Weiterleitung an politische Parteien

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
    Er hat damit, ähnlich wie in anderen Fällen, in denen der Täter, wenn auch nur zunächst, die Verfügungsmöglichkeit über einen Geldbetrag erhält (vgl. BGHSt 15, 286, 287 [BGH 23.11.1960 - 2 StR 392/60]; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 2), aus der Tat einen Vermögensvorteil erlangt.
  • BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60

    Willensübereinstimmung zwischen Geber und Nehmer als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
    Er hat damit, ähnlich wie in anderen Fällen, in denen der Täter, wenn auch nur zunächst, die Verfügungsmöglichkeit über einen Geldbetrag erhält (vgl. BGHSt 15, 286, 287 [BGH 23.11.1960 - 2 StR 392/60]; BGHR StGB § 332 Abs. 1 Satz 1 Vorteil 2), aus der Tat einen Vermögensvorteil erlangt.
  • BGH, 04.11.1982 - 4 StR 451/82

    Verfall - Betäubungsmittel - Handeltreiben - Kaufpreis - Übereignung

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
    Ob der Angeklagte Eigentümer des Geldes geworden ist oder ob eine wirksame Eigentumsübertragung nicht stattgefunden hat, der Käufer also Eigentümer geblieben ist (vgl. soweit das deutsche Recht in Betracht kommt BGHSt 31, 145, 148 m. Anm. Schmidt in JR 1983, 432), kann hier offen bleiben.
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
    Daß die Übergabe des Geldes an den "türkischen Lieferanten" in der Türkei erfolgen sollte, ist hierbei unerheblich, da diese Frage unabhängig vom Tatort allein nach deutschem Recht zu beurteilen ist (§ 6 Nr. 5 StGB; Weltrechtsprinzip, vgl. BGHSt 34, 1, 2 [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85]/3).
  • Drs-Bund, 04.10.1962 - BT-Drs IV/650
    Auszug aus BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
    Ob an dieser, den Anwendungsbereich der Maßnahme des Verfalls stark einengenden Auslegung festzuhalten ist, der Vermögensvorteil im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB nicht vielmehr allein in dem unmittelbaren Gewinn (vgl. die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Strafgesetzbuchs in BT-Drucks. IV/650 S. 242 zu § 109) aus der Veräußerung des Betäubungsmittels gesehen werden muß, wie er sich aus der Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis ergibt, oder ob nicht sogar sämtliche Kosten unberücksichtigt zu lassen sind, bei deren Entstehung der Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht hat, einschließlich des gezahlten Einkaufspreises, braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 623/17

    Einziehung des Wertes der Taterträge hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner

    In den beiden angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2010 (3 StR 112/10, NStZ 2010, 568 f.) und vom 8. August 2013 (3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44) hatten die dortigen Revisionsführer jeweils nur eine kurze Transportfahrt durchgeführt, während die unmittelbare Tatausführung mit der Inbesitznahme der Beute von anderen Tätern vorgenommen worden war (vgl. zu Kurierfällen aber auch BGH, Urteile vom 14. September 1989 - 4 StR 306/89, BGHSt 36, 251, 253, und vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68).
  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 224/09

    Insidergeschäfte; Insidertatsache; Kurserheblichkeit; Bemessung des

    Soweit das Geschäft an sich verboten ist (Embargoverstöße - BGHSt 47, 369; Rauschgiftgeschäft - BGHR StGB § 73 Vorteil 3), kann der gesamte hieraus erlöste Wert dem Verfall unterliegen.
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Ebenso wie im Fall eines vom Verkäufer eingesetzten Drogen-Kuriers, der vom Abnehmer der Betäubungsmittel den Kaufpreis zur Weitergabe an den Verkäufer erhalten hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2019 - 1 StR 170/19 Rn. 12; vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06 Rn. 14 ff. mwN; vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03 Rn. 5 mwN und vom 14. September 1989 - 4 StR 306/89, BGHSt 36, 251 ff.; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 73 Rn. 27 mwN), hatte damit der Angeklagte faktische Verfügungsgewalt über die abgeholten Wertgegenstände über einen längeren Zeitraum.
  • BGH, 09.10.2019 - 1 StR 170/19

    Einziehung (Begriff des durch die Tat Erlangten: Erlangung faktischer

    Anders liegt der Fall aber jedenfalls, wenn - wie hier - der vom Verkäufer eingesetzte Kurier vom Abnehmer der Betäubungsmittel den Kaufpreis zur Weitergabe an den Verkäufer erhalten hat (zum Verfall BGH, Urteile vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06 Rn. 14 ff. mwN; vom 12. August 2003 - 1 StR 127/03 Rn. 5 mwN und vom 14. September 1989 - 4 StR 306/89, BGHSt 36, 251 ff.; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 127/03

    Verfall (Bruttoprinzip; Erlangen); Verfall des Wertersatzes

    Der einem für eine "Rauschgiftorganisation" tätigen Betäubungsmittelkurier ausgehändigte Kaufpreis unterliegt in voller Höhe dem Verfall (BGHSt 36, 251), unabhängig von den zivilrechtlichen Besitz- und Eigentumsverhältnissen zwischen den Tatbeteiligten (BGHSt 36, 251 (253 f.); Weber BtMG 2. Aufl. § 33 Rdn. 44 f.; des Hinweises des Landgerichts auf § 73 Abs. 3 StGB, der die Möglichkeit der Verfallsanordnung gegen nicht tatbeteiligte Drittbegünstigte eröffnet - vgl. BGHSt 45, 235 ff. -, die dann am Verfahren aber auch hätten beteiligt werden müssen, bedurfte es daher nicht.) Denn beim Erlangen i.S.v. § 73 Abs. 1 StGB handelt es sich um einen tatsächlichen Vorgang.

    Dies stellt einen dem jeweiligen Geldbetrag entsprechenden Wert dar (vgl. BGHSt 36, 251 (254)), den der Angeklagte unmittelbar aus der Tat erlangt hatte.

  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Verfall von Wertersatz (Geld;

    Daraus allein kann nicht geschlossen werden, dass der Angeklagte selbst die später von den Haupttätern des Handeltreibens erzielten Erlöse auch nur zu seiner Mitverfügungsgewalt erhalten hat (vgl. zu den Kurierfällen BGHSt 36, 251; 51, 65, 68; BGH NStZ 2004, 440; NStZ-RR 2007, 121).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Anordnung des

    Der Tatrichter ist regelmäßig gehalten, den gesamten Erlös aus den einzelnen Rauschgiftgeschäften zu ermitteln und - vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 73 c Abs. 1 StGB - den Verfall des entsprechenden Wertersatzes anzuordnen (BGHSt 36, 251, 253 f.; BGH NStZ 1989, 436).
  • BGH, 30.04.2003 - 3 StR 386/02

    Beweiswürdigung (Widersprüchlichkeit des Urteils; Prüfung eines Geständnisses auf

    Die Weiterleitung von Teilbeträgen an andere Tatbeteiligte führt lediglich zu der Prüfung, ob die Anordnung wegen der Härteregelung des § 73 c Abs. 1 Satz 2 StGB ganz oder teilweise unterbleiben kann (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 3; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 73 Rdn. 10).
  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel dürfen nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleiben (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 - Vorteil 1 und 3).
  • BGH, 24.05.2018 - 5 StR 624/17

    Erlangung eines Vermögenswertes im Sinne des Rechts der Einziehung von

    In den beiden angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2010 (3 StR 112/10, NStZ 2010, 568 f.) und vom 8. August 2013 (3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44) hatten die dortigen Revisionsführer jeweils nur eine kurze Transportfahrt durchgeführt, während die unmittelbare Tatausführung mit der Inbesitznahme der Beute von anderen Tätern vorgenommen worden war (vgl. zu Kurierfällen aber auch BGH, Urteile vom 14. September 1989 - 4 StR 306/89, BGHSt 36, 251, 253, und vom 16. Mai 2006 - 1 StR 46/06, BGHSt 51, 65, 68).
  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 200/08

    Begriff des "Erlangen" im Sinne von § 73 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) und § 73a

  • BGH, 30.05.2008 - 2 StR 174/08
  • OLG Köln, 04.03.2005 - 8 Ss OWi 121/04

    Anordnung des Verfalls bei Durchführung von Beförderungsleistungen durch eine

  • LG Landshut, 04.11.2002 - 3 Qs 364/02

    Vollziehung des dinglichen Arrests durch Forderungspfändung; Fortbestand des

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