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   BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99   

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https://dejure.org/2000,1396
BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99 (https://dejure.org/2000,1396)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2000 - 5 StR 451/99 (https://dejure.org/2000,1396)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2000 - 5 StR 451/99 (https://dejure.org/2000,1396)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

  • nomos.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)

    Keine Verjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1506
  • BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 8
  • NStZ 2000, 252
  • NStZ 2000, 641 (Ls.)
  • NJ 2000, 324
  • SpuRt 2003, 18
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    In Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht (im Anschluß an BGHSt 40, 113, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 6).

    Entsprechend wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für von Angehörigen der DDR-Justiz in politischen Strafsachen begangene Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffende Delikte (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), für vom MfS veranlaßte Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.) und für Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101).

    Gemeinsam ist diesen Fallgruppen, daß sich das Erfordernis eines sicher feststehenden Willens der Staatsführung der DDR zur Nichtverfolgung (BGHSt 23, 137; 40, 113, 118) aus dem Umstand ergab, daß diese Straftaten bereits generell auf Veranlassung oder wenigstens mit Billigung der politischen Führung verübt worden waren (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zum (1.) Verjährungsgesetz, BTDrs.

    Gemäß diesen Grundsätzen hat die Verjährung nicht nur bei, Straftaten geruht, die sich als schwerste Menschenrechtsverletzungen darstellen - wie etwa die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze -, bei denen eine Nichtverjährung auch nach § 84 StGB-DDR zu erwägen wäre (vgl. BGHSt 40, 113, 119); vielmehr kommt ein quasigesetzliches Verfolgungshindernis auch für weniger schwerwiegende Taten in Betracht, wenn diese in der DDR aus politischen Gründen oder sonst rechtsstaatswidrigen Motiven prinzipiell nicht verfolgt wurden.

  • BGH, 30.03.1998 - 5 StR 30/98

    Revision auf Verfahrensfehler hinsichtlich des Ruhens der Verjährung

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    In Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht (im Anschluß an BGHSt 40, 113, BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 6).

    Ferner wird ein Ruhen der Verjährung auch angenommen für Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR, die jedenfalls im Interesse des staatlichen Ansehens als geheimhaltungsbedürftig angesehen wurden (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2 und 6).

  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 452/99

    Beleidigung; Tateinheit; Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Versuch der

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    Ebenso rechtsfehlerfrei ist die Betrachtungsweise des Landgerichts, in einer Mittelvergabe an dieselbe Sportlerin in weiteren Zyklen, wodurch eine begonnene Gesundheitsbeeinträchtigung und -gefährdung aufrechterhalten bzw. verstärkt wurde, jeweils die Fortführung einer einheitlichen Tat der Körperverletzung zu sehen (vgl. BGH NStZ 2000, 25).
  • OLG Jena, 16.01.1997 - 1 Ss 295/95
    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    Das festgestellte Ausmaß organisierter gesundheitlicher Gefährdung bis hin zu konkreter Schädigung, an dem der Angeklagte nicht nur unwesentlich, seinen Funktionen und seinem Einfluß nach vielmehr bedeutsam beteiligt war, verbietet es - entgegen der Auffassung der Revision - von vornherein zu erwägen, die hier in Frage stehenden Fälle einer Fallgruppe minderer Kriminalität zuzurechnen, für welche die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - bislang nicht tragend (vgl. aber OLG Jena NJ 1997, 267) eine Ausnahme von den Grundsätzen des Ruhens der Verjährung erwogen hat.
  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97

    Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    Das ist auch im Blick auf § 115 Abs. 1 StGB-DDR, der insoweit keine maßgeblich unterschiedlichen Anforderungen hat - rechtsfehlerfrei (vgl. auch BGHSt 43, 306; 346).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    Entsprechend wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für von Angehörigen der DDR-Justiz in politischen Strafsachen begangene Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffende Delikte (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), für vom MfS veranlaßte Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.) und für Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    Entsprechend wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für von Angehörigen der DDR-Justiz in politischen Strafsachen begangene Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffende Delikte (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), für vom MfS veranlaßte Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.) und für Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101).
  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    Ferner wird ein Ruhen der Verjährung auch angenommen für Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR, die jedenfalls im Interesse des staatlichen Ansehens als geheimhaltungsbedürftig angesehen wurden (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 2 und 6).
  • BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94

    Rechtsbeugung durch DDR-Richter wegen Verhängung von Todesstrafen

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    Entsprechend wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für von Angehörigen der DDR-Justiz in politischen Strafsachen begangene Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffende Delikte (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), für vom MfS veranlaßte Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.) und für Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101).
  • BGH, 29.10.1969 - 2 StR 57/69

    Verjährung eines Mordversuchs - Hindernis der Strafverfolgung - Begehung von

    Auszug aus BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99
    Gemeinsam ist diesen Fallgruppen, daß sich das Erfordernis eines sicher feststehenden Willens der Staatsführung der DDR zur Nichtverfolgung (BGHSt 23, 137; 40, 113, 118) aus dem Umstand ergab, daß diese Straftaten bereits generell auf Veranlassung oder wenigstens mit Billigung der politischen Führung verübt worden waren (vgl. die Begründung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zum (1.) Verjährungsgesetz, BTDrs.
  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 695/95

    Anstiftung zur Freiheitsberaubung durch Weiterleitung von Flucht-Informationen an

  • BGH, 05.09.2001 - 5 StR 330/01

    Verurteilung des DDR-Sportbundpräsidenten Manfred Ewald wegen Verantwortlichkeit

    Die Verjährung hat nach den Grundsätzen von BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 in allen Einzelfällen geruht.
  • BGH, 16.08.2000 - 5 StR 74/00

    Aussageerpressung; Ruhen der Strafverfolgungsverjährung; Quasigesetzliches

    Entsprechend wird das Ruhen der Verjährung angenommen für Schüsse an der innerdeutschen Grenze, für von Angehörigen der DDR-Justiz in politischen Strafsachen begangene Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffende Delikte, für vom MfS veranlaßte Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR, für Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen, für Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR und für die systematische Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte minderjährige Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 zusammenfassend m.N.).
  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das Ruhen der Verjährung angenommen für die Strafverfolgung in Fällen von Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), in Fällen von Rechtsbeugungen und damit tateinheitlich zusammentreffenden Delikten durch Angehörige der DDR-Justiz in politischen Strafsachen (BGHSt 41, 247, 248; 41, 317, 320), in Fällen vom MfS veranlaßter Verschleppungen von Bundesbürgern in die DDR (BGHSt 42, 332, 336 ff.), von Freiheitsberaubungen durch politische Denunziationen (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 100, 101) sowie in Fällen staatlich zentral gelenkter Vergabe schädlicher Dopingmittel an uneingeweihte Sportler (BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 und BGH, Beschluß vom 5. September 2001 - 5 StR 330/01 -).
  • LSG Thüringen, 21.09.2023 - L 5 VE 920/19
    Strafrechtlich relevant sind die Dopinggaben grundsätzlich nur als einfache Körperverletzung nach § 223 StGB bzw. § 115 StGB/DDR (vgl. auch Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 09. Februar 2000, Az.: 5 StR 451/99, Rn. 17, eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nach § 116 StGB/DDR - schwere Körperverletzung - erfolgte nicht, einen dem § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB vergleichbaren Tatbestand "Beibringung von Gift" gab es im StGB/DDR nicht).
  • SG Gotha, 28.05.2019 - S 3 VE 4329/15
    Strafrechtlich relevant sind die Dopinggaben grundsätzlich nur als einfache Körperverletzung nach § 223 StGB bzw. § 115 StGB/DDR (vgl. auch Bundesgerichtshof - BGH, Beschluss vom 09. Februar 2000, Az.: 5 StR 451/99, Rn. 17, eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung nach § 116 StGB/DDR - schwere Körperverletzung - erfolgte nicht, einen dem § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB vergleichbaren Tatbestand "Beibringung von Gift" gab es im StGB/DDR nicht).
  • BGH, 05.09.2001 - 5 StR 330/01
    Die Verjährung hat nach den Grundsätzen von BGHR StGB § 78b Abs. 1 - Ruhen 8 in allen Einzelfällen geruht.
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