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   BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04   

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https://dejure.org/2005,3359
BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04 (https://dejure.org/2005,3359)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2005 - 3 StR 411/04 (https://dejure.org/2005,3359)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04 (https://dejure.org/2005,3359)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 136a StPO; § 46 Abs. 2 StGB; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 344 Abs. 2 StPO; § 261 StPO
    Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (überzogene Strafmilderung; Verfahrensabsprachen); fair trial (Drohung mit nicht schuldangemessener Strafe; Verwertungsverbot hinsichtlich des betroffenen Geständnisses); Geständnis (strafmildernde Wirkung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision wegen eines Rechtsfehlers zum Nachteil des Angeklagten; Verwertung eines Geständnisses; Veranlassung eines Geständnisses durch die Staatsanwaltschaft

  • Judicialis

    StPO § 136 a Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 261; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136a Abs. 1
    Ankündigung von Strafanträgen durch den Staatsanwalt als unzulässiges Versprechen eines Vorteils

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 7
  • NStZ 2005, 393
  • StV 2005, 201
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.04.2001 - 3 StR 503/00

    Begriff des "materiellen Vorteils" bei der Bestechlichkeit (Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04
    Ohne eine - dem Revisionsgericht verwehrte - Rekonstruktion der Beweisaufnahme kann somit der Nachweis nicht geführt werden, daß die im Urteil getroffenen Feststellungen nicht auf die in der Beweiswürdigung geschilderte Weise aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung gewonnen wurden (vgl. BGH NStZ 2001, 425; Meyer-Goßner, aaO § 261 Rdn. 38 a).
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Auszug aus BGH, 12.01.2005 - 3 StR 411/04
    Denn ein so gravierender Unterschied in den Schlußanträgen wäre mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und als unzulässiges Druckmittel zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 449/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Rechtsstaatsprinzip; Schutzbereich;

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem aus dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes folgenden Anspruch auf effektiven Rechtsschutz.
  • BGH, 14.08.2007 - 3 StR 266/07

    Besorgnis der Befangenheit (Strafobergrenze; Sanktionsschere; Drohung; verbotene

    Der Unterschied zwischen den vorliegend genannten Strafgrenzen ist mit der strafmildernden Wirkung eines Geständnisses nicht mehr erklärbar und deshalb als unzulässiges Druckmittel ("Sanktionsschere") zur Erwirkung eines verfahrensverkürzenden Geständnisses zu werten (vgl. NStZ 2004, 577; BGHR StPO § 136 a I Zwang 7).
  • OLG Stuttgart, 30.01.2006 - 1 Ss 5/06

    Strafbefehl: Befangenheit bei Hinweis des Gerichts auf Verschärfungsmöglichkeit

    Das ist zunächst in Fällen anzunehmen, in denen das Gericht gegen das Verbot des § 136 a Abs. 1 S. 3 StPO verstößt, indem es ausdrücklich oder konkludent mit strafverfahrensrechtlich unzulässigen oder willkürlichen Maßnahmen droht oder gesetzlich nicht vorgesehene Vorteile verspricht (vgl. zur Ankündigung überhöhter oder nicht gerechtfertigt milder Schlussanträge durch die Staatsanwaltschaft BGH NStZ 2005, 393).

    Auch andere Entscheidungen haben beanstandet, wenn vom Gericht ernsthaft aufgezeigte Strafgrenzen soweit auseinander fallen, dass die Willensfreiheit eines Angeklagten ungebührlich beeinträchtigt wird und das Aufzeigen einer nicht zu rechtfertigenden Sanktionsschere oder die Androhung einer überhöhten Strafe als unzulässige Druckmittel zur Erwirkung eines Geständnisses bewertet (BGH NStZ 2005, 393; BGH bei Becker, NStZ-RR 2005, 257, 258).

  • BGH, 10.06.2021 - 5 StR 377/20

    Verwertbarkeit von Erkenntnissen einer gefahrenabwehrrechtlich zulässigen

    Weder stellt der durch die Staatsanwaltschaft für den Fall eines Geständnisses und einer Aufklärungshilfe im Sinne des § 46b StGB angekündigte Strafantrag (zwei Jahre und neun Monate bis drei Jahre und drei Monate) das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils (§ 136a Abs. 1 Satz 3 2. Alt. StPO) dar, noch handelt es sich bei dem für den Fall des Schweigens und ohne den mit einer Strafrahmenverschiebung verbundenen vertypten Milderungsgrund des § 46b StGB in Aussicht gestellten Strafantrag (fünf Jahre und sechs Monate bis sechs Jahre und sechs Monate) um eine mit den Grundsätzen eines fairen Strafverfahrens nicht zu vereinbarende Androhung einer die Schuldangemessenheit übersteigenden Strafe (vgl. zu einem anderen Sachverhalt BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, NStZ 2005, 393).
  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 411/04

    Recht auf ein faires Verfahren; Herbeiführung eines Geständnisses

    Mit Beschluss vom 12. Januar 2005 hat der Senat (vgl. StV 2005, 201) die Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  • BGH, 06.02.2018 - 1 StR 606/17

    Verständigung (keine Bindung des Tatgerichts an einen für das Zustandekommen

    Soweit die Revision beanstandet, die Strafkammer habe in gesetzeswidriger Weise Druck auf den Angeklagten ausgeübt, weil die Differenz zwischen der im Falle eines Geständnisses und der nach streitiger Beweisaufnahme zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig groß gewesen sei, kann der Senat jedenfalls ein Beruhen des Aussageverhaltens des Angeklagten auf einer unzulässig weiten "Sanktionsschere' (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 14. August 2007 - 3 StR 266/07, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 8; vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04, BGHR StPO § 136a Abs. 1 Zwang 7 und vom 9. Juni 2004 - 5 StR 579/03, wistra 2004, 424) ausschließen.
  • BVerfG, 19.10.2005 - 2 BvR 449/05

    Einstweilige Anordnung

    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2005 - 3 StR 411/04 -,.
  • LG Saarbrücken, 13.11.2008 - 2 Qs 53/08

    Blutentnahme - Einverständnis mit Blutentnahme

    Darüber hinaus wird zumeist verlangt, dass der Beschuldigte vor Erteilung des Einverständnisses regelmäßig über sein Weigerungsrecht belehrt werden müsse (OLG Karlsruhe, NStZ 2005, 393; Eisenberg, Beweisrecht der StPO, Rn. 1628; KMR-Bosch, § 81a, Rn. 17).
  • LG Landau/Pfalz, 28.08.2007 - 7606 Js 10865/07

    Strafverfahren: Wiederaufnahmeantrag wegen angeblicher Nötigung zu einem

    Die Antragstellerin behauptet in diesem Zusammenhang letztlich verbotene Vernehmungsmethoden oder eine rechtsstaatswidrige Verfahrensweise des Gerichts und damit Verfahrensverstöße, die die Antragstellerin im Revisionsverfahren hätte geltend machen müssen (vgl. hierzu die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.01.2005; NStZ 2005, 393 zur Unverwertbarkeit eines mittels Druck erwirkten Geständnisses).
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