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   BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86   

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https://dejure.org/1986,2501
BGH, 06.08.1986 - 3 StR 234/86 (https://dejure.org/1986,2501)
BGH, Entscheidung vom 06.08.1986 - 3 StR 234/86 (https://dejure.org/1986,2501)
BGH, Entscheidung vom 06. August 1986 - 3 StR 234/86 (https://dejure.org/1986,2501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen eines Auseinanderfallens zwischen der Schlussfolgerung eines Gerichts und des Antragstellers aus einer Indiztatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1
  • NStZ 1987, 218
  • StV 1986, 467
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Dass das Landgericht daraus nicht die Schlussfolgerung gezogen hat, die der Antragsteller gezogen wissen wollte, ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 234/86, StV 1986, 467).
  • BGH, 17.07.2014 - 4 StR 78/14

    Verfahrensrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung: Darlegung von

    Das Gericht braucht aus einer als wahr unterstellten Indiztatsache nicht die Schlussfolgerungen zu ziehen, die der Antragsteller gezogen wissen will (BGH, Urteile vom 6. August 1986 - 3 StR 234/86, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1, und vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, Tz. 27, insoweit in NJW 2008, 1093 nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Das Gericht braucht aus einer als wahr unterstellten Indiztatsache nicht die Schlussfolgerungen zu ziehen, die der Antragsteller gezogen wissen will (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1).
  • BGH, 12.11.2020 - 1 StR 354/20

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Wahrunterstellung (Verknüpfung der als wahr

    Denn das Tatgericht wird die Glaubwürdigkeit eines den Angeklagten belastenden Zeugen und die Glaubhaftigkeit von dessen Angaben in der Regel nur dann zuverlässig beurteilen können, wenn es über die insoweit behaupteten Tatsachen Beweis erhebt (BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1996 - 4 StR 242/96 Rn. 5, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 31; vom 16. März 1990 - 2 StR 51/90 Rn. 15 f. und vom 3. Oktober 1989 - 4 StR 394/89 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. August 1986 - 3 StR 234/86 Rn. 3, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 499/87

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung -

    Der Senat braucht sich nicht dazu zu äußern, ob eine Wahrunterstellung als Grund für die Ablehnung eines Beweisantrags in der Regel dann nicht in Betracht kommt, wenn zum Beweise der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen Tatsachen unter Beweis gestellt werden, die dieser bestreitet (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 1; Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 StPO Rdn. 94).
  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 287/98

    Einordnung der Rüge gem. § 261 StPO als Verfahrensrüge im Revisionsverfahren;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dies jedoch nicht stets der Fall (BGH NStZ 1988, 423; StV 1986, 467).
  • OLG Hamm, 28.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04

    Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Fahrverbot von zwei Monaten, zweimonatiges

    Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen (BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 80/88

    Verfahrensrüge wegen unrechtmäßigem Ausschluss des Angeklagten von der

    In der Literatur wird zwar die Auffassung vertreten, eine Wahrunterstellung sei regelmäßig nicht zulässig, wenn der Angeklagte zur Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen Tatsachen unter Beweis stellt, die dieser bestreitet (vgl. die Nachweise in BGHR StPO § 244 Abs. 2 Wahrunterstellung 1; ferner Herdegen in KK 2. Aufl. § 244 Rdn. 94).
  • OLG Hamm, 24.09.2004 - 3 Ss OWi 583/04
    Dazu war der Tatrichter aber berechtigt, da als wahr unterstellte Indiztatsachen der freien Beweiswürdigung unterliegen ( BGH NJW 1976, 1950; NStZ 82, 213; 83, 211; StV 1986, 467).
  • BGH, 14.09.1994 - 4 StR 451/94

    Wahrunterstellung - Beweisbehauptung - Inhaltsänderungen

    Es kann dahinstehen, ob eine Wahrunterstellung regelmäßig unzulässig ist, wenn der Angeklagte zur Prüfung der Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen Tatsachen unter Beweis stellt, die dieser bestreitet (vgl. dazu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.10.1989 - 4 StR 394/89

    Schuldfähigkeit - Sachverständigenbeurteilung - Hirnverletzung -

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 303/89

    Würdigung der Glaubwürdigkeit eines Opfers im Falle eines sexuellen Missbrauchs

  • BGH, 15.01.1991 - 4 StR 539/90

    Ablehnung von Hilfsbeweisanträgen wegen Bedeutungslosigkeit - Überzeugungsbildung

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